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Staatliches Gewaltmonopol

Unter dem staatlichen Gewaltmonopol versteht man die Befugnis eines modernen Staates, auf seinem Staatsgebiet physische Gewalt auszuüben oder ihren Einsatz zuzulassen, um Frieden und Ordnung zu garantieren.

Der von dem Soziologen Max Weber geprägte Begriff des Gewaltmonopols beruht auf dem Verzicht von Angehörigen des Gemeinwesens, vermeintlich individuelle Ansprüche und Rechte mit Gewalt durchzusetzen. Stattdessen soll deren Recht durch an das Gesetz gebundene staatliche Organe, wie Gericht und Polizei, gewahrt werden.

Das in einer staatlichen Verfassung konzentrierte Gewaltmonopol wie man es heute kennt, ist der vorläufige Endpunkt eines jahrhundertelangen Prozesses, in dem verschiedenen gesellschaftlichen Kräften die Hoheitsmacht entzogen wurde. Heute dürfen Privatpersonen nur in Ausnahmefällen physische Gewalt ausüben, zum Beispiel in Notwehrsituationen, wenn der Staat seine Schutzfunktion nicht rechtzeitig wahrnehmen kann. Damit die Monopolisierung der Herrschafts- und Gewaltbefugnis durch den Staat nicht die Freiheit der Bürger gefährdet, wird das Übergewicht des Staates gegenüber dem Bürger durch die Gewaltenteilung und durch die Bindung an die Grundrechte ausgeglichen.

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