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Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen beschreiben die Befreiung eines Einkommens oder eines Umsatzes von der Steuer.

Normalerweise müssen Steuergegenstände wie das Einkommen oder ein Umsatz in Deutschland versteuert werden. Der Prozentsatz für die Umsatzsteuer liegt hier beispielsweise bei 19 Prozent. Allerdings unterliegen dabei Leistungen bestimmter Berufsgruppen sowie bestimmte Umsätze nicht der Steuer. Daher können sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in einem gewissen Rahmen von der Steuer befreien lassen.

Es existiert dabei eine Vielzahl an Gesetzen, die sich mit der Befreiung von der Steuer befassen.

Was bedeutet die Befreiung eines Umsatzes, Einkommens oder eines Sachverhaltes von der Steuer?

Zuerst einmal unterscheidet man dabei zwischen der Steuerbefreiung einer Privatperson oder einer sachlichen Steuerbefreiung. Bei der sachlichen Befreiung wird ein bestimmtes Steuerobjekt, wie zum Beispiel bestimmte Versicherungsleistungen, von der Steuer befreit. Hingegen muss man für andere Steuergegenstände auch Steuern zahlen. So wird beispielsweise ein bestimmter Teil des Arbeitslohns als Steuer abgegeben.

Bei der persönlichen Steuerbefreiung, die für Privatpersonen gilt, können beispielsweise Verwandte von der Grunderwerbssteuer bereit werden. Das Steuerobjekt ist hier die Privatperson.

Zusammenfassend gibt es allein im Einkommenssteuergesetz mehr als 70 Fälle, in denen Steuerbefreiungen möglich sind. Dazu kommen noch viele andere Gesetze.

Steuerfrei sind beispielsweise Leistungen aus

  • einer Krankenversicherung,
  • einer Pflegeversicherung,
  • der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch die Miete ist von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Umsatzsteuer freistellen lassen. Dafür müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zusätzlich unterscheidet man auch zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen.

In welchen Gesetzen werden Steuerbefreiungen festgelegt?

Gesetzlich festgelegt sind Befreiungen von der Steuer im

  • Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • Erbschaftssteuergesetz (ErbStG),
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • Körperschaftssteuergesetz (KStG),
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Wie unterscheiden sich echte und unechte Steuerbefreiungen?

Die unechte Steuerbefreiung betrifft beispielsweise Geld- und Bankgeschäfte. Aber sie berührt auch Umsätze, die mit Aktien, Wertpapieren und anderen Gesellschaftsanteilen erzielt wurden.

Bei einer echten Steuerbefreiung wird die Befreiung inklusive Vorsteuerabzug gewährt. Der Vorsteuerabzug bezeichnet dabei das Recht eines Unternehmers, von seiner Umsatzsteuerschuld die sogenannte Vorsteuer abzuziehen. So können Unternehmen Wirtschaftsgüter und Leistungen anderer Firmen erwerben. Auf diese müssen sie dann keine Umsatzsteuer zahlen. Bei einer unechten Befreiung von der Steuer gibt es hingegen keinen Vorsteuerabzug.

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