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Ultima Ratio Grundsatz

Eine Kündigung ist nur in absolut dringlichen und unvermeidlichen Fällen zu vollziehen

Nach dem Ultima-Ratio Grundsatz sollen Kündigungen nur als letztes Mittel vorgenommen werden. Kann ein Arbeitgeber durch eine betriebliche Maßnahme die Kündigung vermeiden, so muss er diese immer vorrangig anwenden. Dies ist sogar gesetzlich festgelegt: Nach §2 II 2 Nr.2 Sozialgesetzbuch III gehen betriebliche Maßnahmen immer einer Kündigung vor.               

BAG – 8 AZR 197/11

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