Zum Hauptinhalt springen

Verein Gemeinnützigkeit

Ein gemeinnütziger Verein ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen ohne Gewinnabsicht.

Der Verein muss einen von ihm festgelegten Zweck verfolgen. Zudem ist er auf ein dauerhaftes und freiwilliges Bestehen ausgelegt. Ein Merkmal von Vereinen ist es, dass sie auch dann bestehen bleiben, wenn die Vereinsmitglieder oder der Vereinsvorstand wechseln. Dabei sind allerdings nicht alle Vereine gleichzeitig auch gemeinnützig.

Zwischen welchen Arten von Vereinen kann man unterscheiden?

Generell kann man zwischen drei verschiedenen Vereinsformen unterscheiden.

  1. Selbstzweck-Vereine: Sie widmen ihr Dasein Freizeitaktivitäten oder Hobbys (beispielsweise ein Tanz- oder Gartenverein).
  2. Selbst- und Fremdhilfevereine: Sie haben es zum Ziel, Hilfe und Unterstützung beispielsweise wie bei den Anonymen Alkoholikern, anzubieten.
  3. Ideelle Vereine: Sie haben vor allem gemeinnützige und externe Ziele als Zweck (beispielsweise ein Kunstverein).

Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Ein Verein gilt dann als gemeinnützig, wenn sich sein Ziel am Gemeinwohl orientiert. Damit muss er selbstlos die Allgemeinheit auf geistigem, materiellen oder sittlichen Gebiet fördern. Dies ist im §52 der Abgabenordnung (AO) festgehalten. Durch den Status als gemeinnütziger Verein genießt dieser steuerliche Vorteile. Es liegt also ein steuerrechtlicher Tatbestand vor.

Welche Vorteile hat diese Art von Verein?

Der Hauptvorteil eines gemeinnützigen Vereins ist der Steuervorteil. Denn er muss keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern an das Finanzamt abführen. Auch kann er sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen. Letztendlich müssen Vereine für viele Leistungen lediglich einen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent leisten. Regulär sind es hingegen 19 Prozent.

Allerdings ist die Körperschaft dennoch zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie ab und zu Aufträge an selbstständige Künstler als Teil der Öffentlichkeitsarbeit vergibt.

Wie erlangt ein Verein einen gemeinnützigen Status?

Zuerst einmal muss der Verein einem bestimmten Ziel dienen und gewisse Bedingungen erfüllen.

Dazu gehören die Förderung:

  • des Naturschutzes,
  • des Tierschutzes,
  • eines Sports,
  • von Kunst und Kultur,
  • der Forschung und Wissenschaft,
  • der Völkerverständigung,
  • der Erziehung,
  • der Bildung,
  • des Erhalts eines traditionellen Brauchtums.

Es gibt aber auch noch andere Voraussetzungen, die ein gemeinnütziger Verein zu erfüllen hat.

  1. Wie bereits erklärt, muss das Vereinsziel der Allgemeinheit dienen. Er muss diese auf geistigem, materiellem oder sittlichen Gebiet fördern.
  2. Der Vereinszweck kann sowohl auf gemeinnützige, als auch kirchliche oder andere mildtätige Zwecke ausgerichtet sein.
  3. Der Verein kann finanzielle Mittel nur mit Einschränkungen verwenden. So dürfen keine Personen für Zwecke außerhalb der Vereinssatzung begünstigt werden.

Ein Verein muss nachfolgend einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt stellen, um einen gemeinnützigen Status zu erreichen. Dieses überprüft dann das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung