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Verein Spendenbescheinigung

Ein eingetragener Verein (e.V.) kann eine Spendenbescheinigung ausfüllen. Sie besagt, dass man eine Spende an einen Verein geleistet hat.

Die Spende an einen Verein oder eine Organisation kann man dann von der Steuer absetzen. Das Finanzamt bezeichnet sie dabei auch als Zuwendungsbestätigungen.

Wann wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und wo wird sie eingereicht?

Mit einer Zuwendungsbestätigung kann eine Person belegen, dass sie Geld an eine gemeinnützige Organisation gespendet hat. Daraufhin kann der Verein oder die Organisation dann eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Bei dem Empfänger der Spende muss es sich dabei um eine steuerbegünstigte Organisation handeln. Dies sind zum Beispiel gemeinnützige Vereine und bestimmte politische Parteien. Dazu zählen aber auch Stiftungen, wenn sie die Wissenschaft, Kultur und den Naturschutz unterstützen.

Dabei unterscheidet man verschiedene Arten der Spende, wie die Geld-, Sach-, und Aufwandsspende. Bei der Spende muss es sich also nicht um eine Geldspende handeln. Opfert man Zeit und Geld, um eine Organisation zu unterstützen, beispielsweise wenn man das Vereinsheim streicht oder den Rasen mäht, kann man dafür ebenso unter bestimmten Umständen eine Aufwands-Spendenbescheinigung bekommen. Der Spender verzichtet in dieser Hinsicht auf die Bezahlung für seine geleistete Arbeit. Im Gegenzug erhält er eine steuermindernde Spendenquittung. Auch für Sachspenden, wie Kleidung oder Spielzeug, kann ein Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen. Bei neuwertigen Sachen kann man eine Rechnung anfügen, bei gebrauchten Gegenständen schätzt man den Preis hingegen. Bei Spenden unter 25 Euro wird allerdings in den meisten Fällen keine Spendenquittung ausgestellt.

Die geleisteten Spenden werden bei der Steuererklärung angegeben und wirken sich steuermindernd aus. Die Bescheinigung muss nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden. Man sollte sie allerdings noch ein Jahr nach der Steuererklärung aufbewahren, falls das Finanzamt eine Kontrolle durchführt und die Bescheinigung nachfordert.

Welche Daten müssen auf der Spendenbescheinigung eines Vereins stehen?

Die Spendenquittungen eines Vereins müssen nach einem genauen Muster ausgestellt werden. Dieses schreibt das Amt vor. Falls die Bescheinigung diese Vorgaben nicht erfüllt, kann das Finanzamt sie ablehnen. Auf der Vorderseite der Spendenbescheinigung müssen das Datum und das Aktenzeichen des Freistellungbescheides angegeben werden. Den Freistellungbescheid stellt dabei das Finanzamt aus. Er besagt, dass ein Verein gemeinnützig ist, also keine primär finanziellen Ziele verfolgt. Die Gestaltung der Rückseite der Spendenbescheinigung ist dem Verein selbst überlassen.

Die Bescheinigung muss zudem auf ein einziges DIN-A-4-Blatt passen. Bei einer Sachspende muss auf der Spendenbescheinigung auch angegeben werden, wie hoch der Wert der Sachspende lag.

Findet man falsche Angaben auf der Spendenbescheinigung eines Vereins, haftet der Vereinsvorsitzende dafür persönlich. Man darf ebenfalls keine Spendenbescheinigungen aus reiner Gefälligkeit ausstellen, die Spende muss auch tatsächlich stattgefunden haben. Ein Muster für eine Spendenbescheinigung stellt das Bundesfinanzministerium bereit.

Link: Spendenbescheinigungsformular vom Bundesfinanzministerium

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