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Vertrag

Ein Vertrag wird abgeschlossen, wenn sich zwei Parteien hinsichtlich eines Vertragsinhaltes einig werden.

Jeder mündige Mensch in Deutschland kann eigenverantwortlich Verträge abschließen. Ein Vertrag ist eine rechtliche Abmachung mit mindestens zwei beteiligten Personen, mit dem Bürger im Alltag täglich konfrontiert werden. Aus dem Vertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für alle Beteiligten.

Es lassen sich eine Vielzahl an Verträgen unterscheiden, die am häufigsten verwendeten sind dabei

  • Kaufverträge
  • Mietverträge
  • Dienstverträge (auch Arbeitsverträge)

Gegenstände von Verträgen können sowohl materielle und immaterielle Gegenstände als auch sozialer Natur sein.

Vertragsschluss:

Ein Vertrag kommt durch Abgabe zwei übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zusammen. Meistens wird ein Wille schriftlich oder mündlich erklärt. Er kann aber auch konkludent, also durch schlüssige Handlungen, erklärt werden, beispielsweise durch Kopfnicken.

Wichtig: Niemand kann dazu gezwungen werden, ein Angebot anzunehmen.

Beispiel Angebot und Annahme: Im Supermarkt geht der Kunde mit einer Packung Nudeln zur Kasse, um sie zu bezahlen. Nicht das Preisschild unter der Ware im Regal stellt das Angebot dar, sondern ein Angebot seitens des Kunden liegt vor, wenn er die Ware auf das Kassenband legt. Scannt der Kassierer dann den Barcode der Ware nimmt er damit das Angebot an. Es entsteht ein Vertrag, bei dem der Kunde verpflichtet ist, dem Kassierer das Geld für die Ware auszuhändigen und im Gegenzug die Ware überlassen bekommt.

Verträge unterliegen einer bestimmten Form, manche Arten können mündlich geschlossen werden, den Standard stellt hier allerdings die Schriftform dar. Ebenfalls können Verträge auch zugunsten Dritter abgeschlossen werden, allerdings nie zu Lasten dieser.

Wenn ein Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird oder wenn es abgelehnt wird, erlischt es, außer beim Tod einer der Vertragsparteien. Dabei ist es zwingend notwendig, die korrekte Form eines Vertrags einzuhalten, sonst führt dieses dazu, dass der Vertrag ungültig wird.

Im Rechtsbereich haben Anwälte meistens eine Vollmacht, um die Angelegenheiten ihrer Mandanten zu regeln, auch als Vertretungsmacht oder Stellvertretung bezeichnet.

Weitere Arten von Verträgen:

  • Tauschvertrag, Darlehensvertrag, Schenkungsvertrag, Verbrauchsgüterkaufvertrag, Leihvertrag, Sachdarlehensvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Bürgschaftsvertrag, Pachtvertrag

Links:

Vertrag im Gesetz: §§ 145 ff. BGB

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