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Volljährigkeit

Als volljährig gilt man in Deutschland mit 18 Jahren. Ab diesem Alter gilt eine natürliche Person als erwachsen und ist damit geschäftsfähig.

In Deutschland erreicht man laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Ab diesem Alter gilt man im Strafrecht als mündig und in der Wirtschaft als voll geschäftsfähig. Aus diesem Status ergeben sich zudem viele weitere Rechte und Pflichten. Das Alter der Volljährigkeit ist weltweit allerdings nicht einheitlich.

Ab wann ist man erwachsen?

Ab wann man als volljährig gilt, unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland liegt das Alter der Volljährigkeit bei 18 Jahren. In den USA hingegen erreichen Staatsangehörige die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren vollständig.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hatten in der Vergangenheit teils unterschiedliche Richtlinien zum Alter der Volljährigkeit. Die Regierung setzte das Alter dabei über die Zeit immer weiter herunter.

In der BRD erlangen Personen seit 1975 mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres die Volljährigkeit. Zuvor galt man erst mit 21 Jahren als volljährig. Dies hatte zur Folge, dass am 1. Januar 1975 alle zwischen Neujahr 1954 und dem Jahresanfang im Januar 1957 geborene Personen der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam die Volljährigkeit erreichten. Die DDR setzte die Altersgrenze zur Mündigkeit bereits 1950 auf 18 Jahre herunter.

Was dürfen volljährige Personen tun und welche Rechte und Pflichten haben sie?

Aus der Volljährigkeit ergibt sich vor allem die Mündigkeit einer Person. Die Mündigkeit beschreibt das Vermögen zu einer gewissen Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. Diese wird erst mit einem gewissen Alter erreicht. Ist man volljährig, gilt man damit auch als geschäfts- und deliktsfähig.

Volljährige Personen dürfen rechtlich wirksam Geschäfte tätigen, also Verträge abschließen. Damit sind sie nicht mehr von ihren Eltern abhängig, unterstehen also nicht mehr der elterlichen Sorge.

Volljährige dürfen auch:

  • Alkohol- und Tabakwaren legal kaufen,
  • an Glücksspielen wie Lotto teilnehmen,
  • sich zeitlich unbegrenzt in Nachtclubs oder ähnlichen Etablissements aufhalten,
  • eigenes Vermögen besitzen,
  • ihren Wohnort frei bestimmen.

Ab 18 Jahren darf man ebenfalls eigenständig eine Ehe schließen, also ohne die Erlaubnis von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten heiraten. Zudem besitzt man ab diesem Zeitpunkt ein uneingeschränktes Wahlrecht auf Bundesebene. Auch auf Länderebene gilt das Wahlrecht ab 18 Jahren in den meisten Bundesländern Deutschlands.

Wie behandelt die Justiz volljährige Personen strafrechtlich?

Strafrechtlich kommt es bei Personen, die zwischen 18 und 21 Jahren alt sind, auf die Tat an sich und die Persönlichkeit des Täters an. Es handelt sich bei dem Täter noch um eine heranwachsende Person. Aus diesem Grund wird entweder das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht eingesetzt. Bei älteren Personen wird dann grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet.

Mit welchem Alter erreichen Staatsangehörige die Volljährigkeit in anderen Ländern?

In den meisten Ländern der EU erreichen Bürger die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Auch in der Mehrheit der anderen Länder der Welt liegt das Alter der Volljährigkeit zwischen 18 Jahren und 21 Jahren.

Dies ist im Übereinkommen über die Rechte des Kindes geregelt, auf das sich die Länder in New York im Jahr 1989 einigten. Das Übereinkommen sagt aus, dass jeder Mensch als Kind gilt, wenn die Person das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies geschieht unter der Annahme, dass das Kind nach dem im jeweiligen Land geltenden Recht noch nicht für volljährig erklärt wurde.

Allerdings haben die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Somalia diese Erklärung nicht unterzeichnet. Aus diesem Grund haben Bürger in den USA nicht die gleichen Rechte wie in anderen Ländern, beispielsweise können sie dort Alkohol erst legal mit 21 Jahren kaufen.

Einige Länder gewähren bestimmte Rechte auch bereits früher als mit 18 Jahren. So wird man beispielsweise in Somalia schon mit 15 Jahren erwachsen. Zudem gibt es weitere Ausnahmen bei der Volljährigkeit, wie beispielsweise im Iran. Auch Unterschiede bei der Volljährigkeit zwischen und Männern und Frauen sind möglich. Auf den Philippinen werden Frauen so bereits mit 18 volljährig. Männer werden hingegen erst mit 21 Jahren mündig.

Links: Übereinkommen über die Rechte des Kindes

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