Zum Hauptinhalt springen

Waffenschrank

Aufbewahrungsort für Waffen

Halter von Waffen, wie beispielsweise Schrotflinten oder Pistolen, haben diese vor unbefugtem Gebrauch zu schützen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber Waffenschränke zur Aufbewahrung von Waffen vor. Diese müssen einbruchssicher sein und bestimmte Bedingungen erfüllen, damit Unbefugte keinen Zugang auf die Inhalte haben.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Waffenschränke und wie unterscheiden sich die Waffenschrank Klassen?

Im Waffengesetz wird zwischen zwei verschiedenen Sicherheitsstufen/Klassen von Waffenschränken unterschieden, den Klassen/Graden 0 und 1. Diese Widerstandklassen beziehen sich auf die Gefährlichkeit der in ihnen aufbewahrten Waffen. Die Schränke unterschieden sich anhand ihrer Größe, so gibt es Waffenschränkte für Kurzwaffen, wie Pistolen, als auch für Langwaffen. Ebenfalls müssen andere Waffen, wie Taser sowie Hieb- und Stoßwaffen, ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Nur mit hohem Aufwand und Spezialwerkzeugen kann ein Waffenschrank aufgebrochen werden. Die Widerstandsklasse des Waffenschrankes ist höher, je schwieriger es wird, diesen aufzubrechen. Je nach Art der Waffe ist eine unterschiedliche Sicherheitsstufe nötig, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Gesichert werden die Waffenschränke entweder mit einem Schlüssel oder einem Zahlenschloss.

Wer seine Waffen nicht ordnungsgemäß lagert, hat Bußgelder, die Beschlagnahmung der Waffen oder sogar die Entziehung der Besitzerlaubnis zu befürchten. Wo im Haus der Waffentresor aufgestellt wird, ist dem Halter jedoch frei überlassen. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass nur der Waffenbesitzer Zugang zu ihm hat.

Gesetzesänderung von den Sicherheitsstufen A und B zu den Widerstandklassen 0 und 1

Seit dem 06.07.2017 dürfen Kurz- und Langwaffen nur noch in Waffenschränken der Klasse 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Die früher genutzten Sicherheitsstufen A und B sind seitdem nicht mehr zulässig. Wer vor dieser Änderung einen Waffenschrank der beiden Sicherheitsstufen gekauft hatte, kann diesen jedoch auch weiterhin nutzen, sie allerdings nicht mehr kaufen. Dies wird auch als Bestandsschutz bezeichnet.

In den neuen Waffenschränken nach DIN/EN 1143-1 können Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden. In den Kategorien A und B müssen Munition und Waffe hingegen getrennt gelagert werden, es sei denn, die Munition gehört nicht direkt zur Schusswaffe.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung