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Weiterbildung

Strebt eine Person eine Erweiterung oder Vertiefung seines oder ihres Wissens und Kompetenzen durch Bildungsangebote an, nachdem bereits eine erste Bildungsphase durchlaufen wurde, wird dieses als Weiterbildung bezeichnet.

Die Weiterbildung wird heute gemäß des Deutschen Bildungsrates (1970) als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“ aufgefasst.  Dabei kann sie sowohl berufsbegleitend- als auch berufsunterbrechend stattfinden. Ein Synonym ist die Erwachsenenbildung, jedoch ist sie vom Begriff der Fortbildung zu unterscheiden.

Es wird zwischen drei verschieden Arten unterschieden, wie der Angestellte eine Erwachsenenbildung anstreben kann:

  1. Formal – in Weiterbildungseinrichtungen wie Hochschulen, aber auch innerhalb einer abschlussbezogenen Fortbildung wie dem Meistertitel
  2. Non-formal – am Arbeitsplatz durch Kurse, Seminare, Fernstudien oder Konferenzen
  3. Informell – durch Alltagserfahrungen und das Lernen aus Erfahrungen sowie das Selbstlernen

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von Weiterbildungsmaßnahmen, die Kosten dafür werden im Gegensatz zu Fortbildungen meist vom Arbeitsnehmer selbst getragen.

Der Unterschied zwischen Weiter- und Fortbildung

Die Fortbildung stellt eine bestimmte Art von Weiterbildung dar, führt im Gegensatz zur Weiterbildung jedoch zu einer unterschiedlichen Art von weiterführenden Qualifizierungen. Sie bezieht sich dabei auf eine Weiterqualifizerung im derzeit ausgeübten Job, etwa dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ziel, beruflich aufzusteigen oder für bevorstehende neue Aufgaben im Job gewappnet zu sein. Fortbildungen werden meist vom Arbeitgeber getragen.

Es lassen sich hier zwei übergeordnete Arten benennen: 

  • Die Anpassungsfortbildung, damit das Personal im Beruf mithalten kann. Das Ziel ist die Erhaltung und Angleichung der Kenntnisse, nicht eine Höherqualifizierung.
  • Die Aufstiegsfortbildung, die alle Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, in dem eigenen Beruf aufzusteigen umfasst und sich einer größeren Verantwortung annehmen zu können, die sich dann auch im Gehalt wiederspiegelt.
    Beispiel: Der Erwerb eines Meistertitels oder die Prüfung zum Fachwirt

Ziele von Weiterbildungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht

Der Arbeitnehmer opfert bei Weiterbildungen kontinuierlich einen Teil seiner Freizeit und stemmt die Weiterbildung parallel zu Familie und Arbeit. Ziel ist es, das eigene Qualifikationsprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen auszubauen. Dabei muss das Erlernte keinen direkten Bezug zum derzeit ausgeführten Job oder einem konkreten betrieblichen Zweck haben. Es zählt hier das Prinzip des lebenslangen Lernens. Durch den Ausbau der eigenen Qualifikationen wird eine Sicherstellung der Beschäftigungschancen angestrebt, ebenfalls ermöglichen sie ein selbstständiges Agieren auf dem Arbeitsmarkt.

Auch aus Arbeitgebersicht haben Weiterbildungen zwar nicht immer eine direkte betriebliche Auswirkung, sichern aber langfristig den qualitativen und quantitativen Arbeitskräftebedarf und stärken die Wirtschaft, egal, um welche Art der Weiterbildung es sich handelt.

Bereiche der Weiterbildung

Man kann grundsätzlich zwischen fünf verschiedenen Arten der Weiterbildung unterscheiden. Vor allem die berufliche Weiterbildung ist für den Angestellten selbst relevant, doch auch erlangtes Wissen in anderen Kernbereichen kann sich positiv auf die persönlichen Qualifikationen und das eigene Arbeitsverhältnis auswirken.

Berufliche und betriebliche Weiterbildung:

Sie dient einer Vertiefung oder Erweiterung der eigenen beruflichen Bildung. Zuvor muss dabei schon eine berufliche Erstausbildung durchlaufen worden sein. In der Regel  ist sie eine private Bildungsmaßnahme, im Gegensatz zu den zumeist öffentlichen Bildungsmaßnahmen bei Fortbildungen. Das bereits vorhandene Vorwissen wird durch sie aktualisiert.

Auch Umschulungen zählen zur beruflichen Weiterbildung. Sie beschreiben eine Neuorientierung, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Meist wird die Umschulung mit einem anerkannten Berufsabschluss kombiniert und  damit Qualifikationen für eine neue Tätigkeit erworben.

Achtung: Das Anlernen oder Einarbeiten am Arbeitsplatz zählt nicht als berufliche Weiterbildung.

Politische Weiterbildung:

Sie ist als unabhängig vom Erwerb von Zertifikaten oder Wissen für den Arbeitsmarkt zu sehen. Gesellschaftliche Zusammenhänge sollen besser verstanden werden und ein allgemeineres Politikverständnis herausgebildet werden, unabhängig von einer einzelnen Partei oder einer bestimmten Sparte der Politik.

Eine Kategorie der politischen Weiterbildung beschreibt die gewerkschaftliche Weiterbildung. Sie ist als Teil der Organisationsarbeit in Gewerkschaften zur Erweiterung der gesellschaftlichen, persönlichen und betrieblichen Handlungsfähigkeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zu sehen.

Allgemeinbildung:

Hier geht es um die Erlernung von Soft Skills, die sich zwar nicht direkt auf einen bestimmten Beruf beziehen, aber durch die sich dennoch Vorteile auf Arbeitsmarkt erhofft werden. Sie dienen der Entwicklung persönlicher Schlüsselkompetenzen und bilden die Basis für lebensbegleitendes Lernen.

Beispiel: Sprachkurse oder Kurse zu Verhandlungsstrategien.

Wissenschaftliche Weiterbildung:

Weiterbildungen für berufsbegleitendes Studium oder der Aufbau auf einem Bachelor-Studiengang. Sie können auch Workshops oder Kurse beinhalten, mit teils völlig unterschiedlichen Dauern.

Kulturelle Weiterbildung

Egal, um was für eine Art von Weiterbildung es sich im Endeffekt handelt, das lebenslange Lernen und der Erwerb von Zusatzqualifikationen hat immer einen positiven Einfluss auf die vollbrachte Arbeit und das eigene Persönlichkeitsprofil.

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