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Zeugnisverweigerungsrecht

Durch das Zeugnisverweigerungsrecht ist eine Person berechtigt, die Aussage vor Gericht zu verweigern.

Damit kann sie von der Pflicht befreit werden, eine Aussage machen zu müssen. Es gilt allerdings nur in bestimmten Fällen. Bei der Polizei kann man hingegen immer von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, auch, wenn die dafür benötigten Gründe nicht vorliegen. Allerdings gilt dies nicht mehr, wenn der Fall an die Staatsanwaltschaft geht.

Wer darf vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Es gibt zwei Gründe, warum sich jemand auf das Zeugnisverweigerungsrecht stützen kann: persönliche und berufliche Gründe. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist dabei in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Manche Arbeitnehmer unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht: Es greift dann das berufliche Zeugnisverweigerungsrecht. Dies ist beispielsweise bei Ärzten und Anwälten der Fall. Aber auch Geistliche unterliegen der Pflicht. Hier wird dann oft auch von einer ärztlichen Schweigepflicht oder dem Anwaltsgeheimnis gesprochen.

Persönliche Gründe liegen hingegen dann vor, wenn der Zeuge und der Beschuldigte nah verwandt sind. So können sie Verlobter, Ehepartner, naher Verwandter oder Angehöriger sein. Es wird dann genutzt, wenn man mit seiner Aussage den Beschuldigten einer möglichen Strafverfolgung bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen aussetzen würde. Es muss also niemand helfen, einen nahen Angehörigen vor Gericht zu verurteilen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht behält man dabei sein Leben lang, es kann einem also nicht weggenommen werden. Es gilt also auch noch nach einer Trennung. Auch Kinder haben das Recht der Zeugnisverweigerung. Allerdings entscheiden in der Regel die Eltern, ob sie davon auch Gebrauch machen.

Zusätzlich muss man ebenfalls keine Aussage machen, wenn man sich dadurch selbst belasten würde.

Wie macht man sein Recht geltend?

Man kann ein Zeugnisverweigerungsrecht bereits vor der Anhörung geltend machen. In diesem Fall muss man dann auch nicht zu dem Anhörungstermin erscheinen. In dem dafür benötigten Schreiben müssen die Gründe für die Zeugnisverweigerung angegeben werden. Aber auch während der Vernehmung darf man sein Zeugnisverweigerungsrecht noch ausüben.

Links: Gesetzestext zum  Recht der Angehörigen des Beschuldigten auf Zeugnisverweigerung

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