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Generali-Lebensversicherung kündigen – so retten Sie Ihre Altersvorsorge

Mit dem Widerruf alle Gewinne mitnehmen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Wenn Sie Ihre Generali-Lebensversicherung kündigen, werden Sie sich wundern, wo Ihr Geld geblieben ist. Der Versicherer zahlt Ihnen wahrscheinlich sogar weniger, als Ihre Versicherung wert ist, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen. Zum Glück gibt es Alternativen, die Ihnen schmerzhafte Verluste ersparen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung von Generali kündigen möchten, haben Sie mit dem Widerruf als Joker deutlich bessere Karten. Damit können Sie alle Beiträge, Zinsen und Verwaltungskosten vollständig und vor Ende der Vertragslaufzeit zurückbekommen.

Bekannt aus:

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Generali-Lebensversicherung: Auszahlung erhöhen durch Widerruf statt Kündigen

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Jetzt Unterlagen prüfen lassen und Kosten einsparen

Generali-Lebensversicherung: Altverträge als solides Vorsorgemodell?

Wer früher beim „geflügelten Löwen“ Generali (heute: Viridium) eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, der tat das in dem Vertrauen, dass durch gute Vertragskonditionen für das Alter und die Familie vorgesorgt sei. Die Verhältnisse haben sich aber geändert. Das Vorsorgemodell hat sich langfristig als schlecht erwiesen und viele Verbraucher möchten ihre Verträge kündigen. Wie auch bei den meisten anderen Anbietern bringt die Generali-Lebensversicherung kaum Rendite.

Das liegt im Wesentlichen an der langanhaltenden Niedrigzinspolitik. Das bisschen Gewinn, dass Sie vielleicht noch bekommen, geht bei Kündigung der Lebensversicherung aber wieder verloren. Sie erhalten nur den sog. Rückkaufswert, der häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Es gibt mit dem Widerruf aber noch eine gute Alternative, wie Sie Ihre komplette Anlage völlig ohne Verwaltungsgebühren, Stornoabzug und Co. zurückerhalten können.

Generali- und Proxalto-Lebensversicherungen laut BdV „Geldvernichtungsmaschinen“

2019 gingen Generali-Lebensversicherungen per Verkauf an die Viridium-Gruppe, die diese jetzt unter dem Namen „Proxalto“ weiterführt. Hierbei handelt es sich um ein Run-Off-Unternehmen, bei dem Ihre Police unter neuem Namen besonders wenig Rendite abwirft. Der Kauf der Generali-Lebensversicherung-Altverträge soll sich für Viridium nämlich auf Kosten der Versicherten lohnen.

Das ohnehin schon schlechte Sparmodell Lebensversicherung verbrennt deshalb Ihr Geld. Kein Wunder, dass viele Versicherte vorschnell kündigen. Das mahnt auch der Bund der Versicherten (BdV) an. Wegen der geringen Zinsen bei steigender Inflation greift dieser zu drastischen, aber klaren Worten: Die Versicherungsverträge seien Geldvernichtungsmaschinen. Das gilt leider auch, wenn Sie kündigen.

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Die Kündigung der Generali-Lebensversicherung ist eine Lösung – aber keine gute

Wenn Sie Ihre Generali-Lebensversicherung vorzeitig kündigen, erhalten Sie auch eine Auszahlung. Das klingt zwar erst einmal gut, hat aber einen großen Haken. Denn die Summe, die Sie nach der Kündigung ausgezahlt bekommen, orientiert sich immer am sogenannten Rückkaufswert Ihrer Police. Dieser Wert gibt an, wie viel Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung für die Versicherungsgesellschaft wert ist.
Da Sie vorzeitig kündigen, ist das leider weniger als Sie eingezahlt haben. Das liegt an Bearbeitungsgebühren, Kosten für die Kündigung selbst und weiteren Abschlägen. Die Folge: Ihre einstige Geldanlage verursacht nun finanzielle Verluste und wird für Sie zum Minus-Geschäft. Bevor Sie vorschnell kündigen, sollten Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch mit uns über die Alternativen informieren – im Optimalfall ist ein Widerruf möglich.

Generali-Lebensversicherung kündigen – Vorlage und Einschreiben nutzen

Um ihre Lebensversicherungspolice bei der Generali rechtswirksam zu kündigen, bedarf es laut Bürgerlichem Gesetzbuch in jedem Fall der Textform. Das Schreiben können Sie klassisch per Brief, aber auch per Fax oder sogar per E-Mail übersenden. Damit Sie bei Streitigkeiten einen Eingangsnachweis vorlegen können, empfiehlt sich die Einsendung per Einschreiben mit Rückschein. Alternativ können Sie auch ein Fax-Protokoll oder eine Eingangsbestätigung anfordern.

Achten Sie bei der Kündigung zudem auf folgende Daten, die Ihre Willenserklärung unbedingt beinhalten sollte:

  • Persönliche Daten – Name und Anschrift
  • Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer
  • Gewünschter Kündigungszeitpunkt
  • Bankdaten zur Überweisung des Rückkaufswertes
  • Ort, Datum und Unterschrift

Unbedingt beachten: Kündigungsfrist der Lebensversicherung bei Generali

Um Ihre Generali-Lebensversicherung rechtswirksam kündigen zu können, müssen Sie eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt bei Proxalto-Verträgen in der Regel zwischen einem und drei Monaten zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode, die monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich festgelegt sein kann.
Sind Sie sich bei der Kündigungsfrist unsicher können Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen nachfragen – dieses kann Ihnen das konkrete Datum nennen. Eine anerkannte Alternative ist auch das „Kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Wann genau die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, wann das Schreiben bei Ihrer Versicherung eingegangen ist.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Lebensversicherung kündigen bei der Generali: Alternativen auf einen Blick

Wenn Sie sich Ihrer Kapitallebensversicherung oder fondsgebundenen Lebensversicherung bei der Generali entledigen wollen, gibt es mehrere Handlungsoptionen:

  • Vertragslaufzeit aussitzen 
  • Mit Abzug von Stornogebühren kündigen 
  • Versicherung beitragsfrei stellen 
  • Auf dem Zweitmarkt verkaufen 
  • Vorteilhaft widerrufen  

Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, werden die einzuzahlenden Beträge kurz- oder auch langfristig gestoppt. Zwar entfallen hier Ihre monatlichen Aufwendungen für die Police, aber im Versicherungsfall bekommen Sie dementsprechend weniger ausbezahlt. Auch Verwaltungskosten fallen weiterhin an und schmälern Ihre Renditen zusätzlich. Wer seine Generali-Lebensversicherung verkauft statt zu kündigen, erlebt ebenfalls eine böse Überraschung. Der Preis auf dem Zweitmarkt orientiert sich nämlich auch am Rückkaufswert. Als Joker bleibt Ihnen lediglich der Widerruf

Lebensversicherung verkaufen: riskantes Verlustgeschäft

Auch Lebensversicherungen können gehandelt bzw. verkauft werden, was Ihnen prinzipiell die Möglichkeit bietet, einen Käufer für Ihre Police zu finden. Dabei treten jedoch gleich mehrere Probleme auf. Das Hauptproblem besteht darin, dass nicht alle Verträge für Händler lukrativ sind. Eine Versicherung mit ungünstigen Konditionen wird somit in aller Regel auch keinen Käufer finden – und das trifft leider auf einen Großteil dieser Anlagen zu.

Selbst wenn Sie einen Käufer finden: Ein weiteres Problem besteht in dem erheblichen Risiko, an einen unseriösen Händler zu geraten. Potenzielle Käufer wollen immer Gewinne erzielen, daher sind die Preisangebote meist äußerst niedrig. Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, sind es meistens auch nicht. Mit einem Verkauf machen Sie leider in den meisten Fällen ein schlechtes Geschäft, müssen viel Zeit für die Suche aufwenden und tragen dabei zusätzlich ein Risiko.

Generali-Lebensversicherung kündigen? Widerruf wählen und Auszahlung erhöhen!

Der Widerruf ist ein rechtliches Mittel, mit dem Verträge rückgängig gemacht werden können. Der Clou: Wurden Sie ungenügend über Ihre Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt, hat die Widerrufsfrist offiziell auch noch nicht begonnen. Verträge werden in diesem Fall so behandelt, als wären Sie nie zustande gekommen. In den Letzten Jahren haben BGH (Bundesgerichtshof) und EuGH (Europäischer Gerichtshof) zahlreiche Urteile gefällt, die die Rechte von Verbrauchern stärken und einen Widerruf zulassen.

Dadurch muss die Versicherung Ihnen jegliche Beträge zurückerstatten. Das gilt auch für alle Verwaltungsgebühren, Zinsen und versteckte Kosten, also:

  • Sämtliche Monatsbeiträge, bzw. je nach Versicherungsperiode, Jahres- oder Quartalsbeiträge
  • Alle Abschluss- und Verwaltungsgebühren
  • Einen genau berechneten Zinssatz für die gesamte Anlagezeit

Generali-Lebensversicherung: Kosten vor dem Kündigen abwägen

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Verkauf und Kündigung Ihrer Generali-Lebensversicherung verbrennen Ihr hart angespartes Geld, aber die Laufzeit auszusitzen, schadet Ihnen ebenfalls.

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Mit dem Widerruf erreichen Sie die komplette Rückabwicklung Ihres Vertrags und erhalten alle Beiträge und Gebühren zurück. Zudem bekommen Sie beim Widerruf auch alle Zinsen.

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Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen und auch Altverträge der Generali-Lebensversicherung prüfen: Mit unseren Experten können Sie Ihr Geld selbst nach Jahrzehnten zurückholen.

oder
0221 - 29270 - 33

Widerruf mit Anwalt durchsetzen, statt die Generali-Lebensversicherung zu kündigen

Wenn Sie von der Generali die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung wünschen, sollten Sie am besten widerrufen. Das geht, wenn sich im Vertrag, genauer gesagt in der Widerrufsbelehrung Fehler befinden. Zu ihren eigenen Ungunsten waren Lebensversicherer früher häufig nachlässig. Die Chance ist also hoch, dass Sie widerrufen können, statt kündigen zu müssen.

Im Ergebnis könnten Sie sich so alle bereits eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückholen. Ihr Versicherungsvertrag wird so behandelt, als wäre er niemals zustande gekommen. Das gilt unabhängig davon, wann Sie Ihre Police abgeschlossen haben. Unsere Experten prüfen Ihren Vertrag gerne kostenlos und unverbindlich.

Generali-Lebensversicherung kündigen: häufige Fragen

Es bedeutet, dass das Unternehmen keine neuen Lebensversicherungen mehr anbietet und praktisch aus dem Geschäft aussteigt. Denn was einst als profitable Vorsorge-Möglichkeit galt, hat sich über die Jahre für Versicherte zu einem schweren Verlust entwickelt. Mittlerweile gibt es weitaus profitablere Anlageformen.

Der Versicherer hat sich deshalb entschlossen, das Angebot neuer Lebensversicherungen komplett einzustellen. Dieser Umstand allein sollte für Sie schon Warnung genug sein. Denn der Versicherer gesteht damit ein, dass sich das Geschäft schlichtweg nicht lohnt. Auch Altverträge wurden an das Run-Off-Unternehmen Viridium weiterverkauft.

Für Sie bedeutet das in vielerlei Hinsicht ein Minusgeschäft. Mit dem umstrittenen Verkauf und der Überführung zur Marke „Proxalto“ sinken die Renditen für Versicherte weiterhin, auch wenn sie Ihre Versicherung nicht kündigen. Lassen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich und kostenlos durch unsere Anwälte auf Widerrufsfehler prüfen. So können Sie die Police unter Umständen rückabwickeln lassen.

Lebensversicherungen lohnen sich durch die Niedrigzinspolitik nicht mehr. 2019 wurden die entsprechenden Policen deshalb nach intensiven Verhandlungen weiterverkauft und werden nun unter neuem Namen fortgeführt. Jetzt stellen Sie sich sicher die Frage, warum Viridium das Geschäft dann gekauft hat. Wie will das Unternehmen damit Geld verdienen?

Die Antwort ist einfach: Die Kosten tragen Sie – und zwar mit reduzierten Renditen sowie Überschussbeteiligungen, die mit 1,25 % Gesamtverzinsung sogar deutlich unter der Inflationsrate liegen. Eine Möglichkeit, sich dem zu widersetzen, gibt es für Sie dabei nicht. Deshalb sollten Sie kündigen oder noch besser einen möglichen Widerruf prüfen lassen.

Nein. Denn eine Teilauszahlung der Generali-Lebensversicherung ist praktisch eine Kombination aus den Varianten Kündigen und Aussitzen. Und dabei bekommen Sie als Versicherungsnehmer die finanziellen Nachteile beider Varianten zu spüren.

Bei einer Teilauszahlung erhalten Sie nur einen Teilbetrag des ohnehin geringen Rückkaufswerts, den Sie bei einer Kündigung erhalten hätten. Den Rest Ihres Vertrages müssen Sie immer noch aussitzen. Es handelt sich also um die denkbar schlechteste Lösung, bei der Sie gleich doppelt draufzahlen.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung bei der Generali kündigen, sprechen Anwälte für Versicherungsrecht von einem sogenannten Rückkauf. Die Versicherung kauft in diesem Fall Ihren Vertrag von Ihnen zurück. Daher kommt auch der Begriff Rückkaufswert: Er bezeichnet den Wert, der Ihrem Vertrag beim Kündigen noch beigemessen wird.

Das ist allerdings meist weitaus weniger, als sie während der Vertragslaufzeit eingezahlt haben. Posten wie Storno-Abzüge, Abschlussgebühren und Verwaltungskosten schmälern dabei Ihren Auszahlungsbetrag. Je jünger der Versicherungsvertrag, umso geringer ist auch der Rückkaufswert. Weitaus mehr als lediglich den Rückkaufswert bekommen Sie hingegen mit einem lukrativeren Widerruf zurück.

Sie können prinzipiell auch eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Generali kündigen. Der Wert berechnet sich dann zwar anders, der Prozess ist im Endeffekt aber der gleiche. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung per Brief oder Fax mit allen relevanten Vertragsdaten der notwendige Weg.

Aber auch bei einem fondsorientierten Lebensversicherungs-Modell können Sie vom Widerrufsjoker profitieren und alle aus dem Fonds erwirtschafteten Gewinne mitnehmen. Dies bestätigten auch Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof in mehreren Urteilen der letzten Jahre. Eine kostenlose, unverbindliche Prüfung durch unsere Experten ist in jedem Fall lohnend.

Prinzipiell können alle Versicherungsverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, nachträglich widerrufen werden – auch viele Jahre nach Abschluss. Das gilt sowohl für Lebens- als auch für Rentenversicherungen aller Anbieter. Besonders bei Policen, die bis inklusive Jahr 2007 zustande kamen, stehen die Chancen hierfür überaus gut.

Bereits kleine Formfehler wie ungenügende Hervorhebungen oder schwammige Formulierungen können einen Vertragsabschluss ungültig werden lassen. Ob die Widerrufsbelehrung auch in Ihrem Fall einen der über 50 möglichen Fehlerquellen aufweist, kann ein fachkundiger Anwalt routiniert und mit hoher Zuverlässigkeit prüfen. Ihnen entstehen dabei keine versteckten Kosten.

Mit dem kostenlosen Widerrufs-Rechner können Sie in wenigen Schritten prüfen, welche Ansprüche Ihnen im Falle eines Widerrufs zustehen. Die Kanzlei DB-Anwälte bietet im Vorfeld eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit Vertragsprüfung an, um Ihre Alternative zum Kündigen gezielt umsetzen zu können.

Laut Vertragsbedingungen steht jedem Versicherungsnehmer auch ein Kündigungsrecht zu. Um dieses wahrzunehmen, ist es unabdingbar die Kündigungsfrist zu beachten und ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, das entweder postalisch oder als Fax an den Lebensversicherer versendet werden kann. Beim Versand mittels Post empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben als Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft zu übermitteln – denn so haben Sie einen einwandfreien Nachweis über den Versand in den Hand. Bei Fax sollten Sie das Sendeprotokoll anfordern.

Beinhalten muss das Schreiben ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift), Ihre Versicherungsnummer bzw. die Vertragsnummer, den gewünschten Beendigungszeitpunkt, die Bankdaten zur Überweisung des Rückkaufswertes sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Um dabei auf Nummer sicher zu gehen, können Sie auch eine Kündigungsvorlage bzw. ein Kündigungsformular aus dem Internet nutzen. Lassen Sie vorher jedoch in jedem Fall die Möglichkeit des Widerrufs prüfen. Denn so können Sie für die Rückabwicklung des Vertrages sorgen und erhalten sämtliche Beiträge, Zinsen und Gebühren zurück.

Sie genießen den Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung? Diese wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kosten für den Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrages übernehmen. Und das ist auch gut so, denn der Versicherer wird sich gegen Ihren Widerruf zur Wehr setzen, weswegen anwaltliche Unterstützung für Sie sehr wichtig ist. Nehmen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, in der wir Ihre Vertragsunterlagen prüfen und Sie anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können.

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