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Lebensversicherung verkaufen sowie bessere Optionen

Alles zum Verkauf von Lebensversicherungen und zu Alternativen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Versicherte möchten ihre Lebensversicherung verkaufen, da diese Anlageform kaum noch rentabel ist. Vorher sollten Sie sich aber umfassend informieren. Denn ein Verkauf der Lebensversicherung bringt oft nicht den erhofften Gewinn. Zudem kommt nicht jede Versicherung dafür in Frage. Erfahren Sie, wie der Verkauf abläuft, wie Sie seriöse Anbieter erkennen und welche Alternativen es gibt. Sie können stattdessen beispielsweise Ihren Lebensversicherungsvertrag oft noch Jahrzehnte nach Abschluss widerrufen und Ihr Geld in voller Höhe inklusive Gebühren und Zinsen zurückbekommen.

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Kostenlose Erstberatung: Lohnt sich der Verkauf von Lebensversicherungen?

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Lebensversicherung verkaufen: Stand seit 2024

Stand 2024 ist es deutlich schwerer geworden, eine Versicherungspolice gewinnbringend zu verkaufen. Das liegt daran, dass die meisten Ankäufer bislang Kredite aufgenommen haben, um den Ankauf zu finanzieren. Die Rechnung war: Nullzinsen für Kapital bezahlen und wenige Prozentpunkte über die angekaufte Versicherung erhalten. Durch die mittlerweile wieder gestiegenen Kreditzinsen ist dieses Geschäft aber deutlich unattraktiver geworden.

Lediglich besonders hoch verzinste Lebensversicherungen kaufen noch einige Anbieter. Verfügen Sie über einen solchen Versicherungsvertrag, können Sie also eventuell noch Geld damit verdienen. Hätten Sie eine solche Lebensversicherung, würden Sie diese aber auch nicht verkaufen wollen. Für alle anderen Verträge wird weiterhin der Widerrufsjoker die beste Chance darstellen, um mit Gewinn frühzeitig auszusteigen und rückabzuwickeln.

Aktuell nur wenige Alternativen möglich

Verbraucherschützer warnen: Beim Policenverkauf ist Vorsicht geboten. Immer wieder benachteiligen Ankäufer Versicherte beim Kaufvertrag. Ihre möglichen Vertragspartner haben sich ohnehin reduziert. Wer übrig ist, kauft entweder nur die besten Versicherungsverträge oder versucht, Sie beim Lebensversicherungsverkauf zu übervorteilen. Die Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Fällen, in denen arglose Versicherte über den Tisch gezogen werden. Bei Zusatzversicherungen ist besondere Vorsicht bei den Ankaufbedingungen der Policenankäufer geboten.

Haben Sie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder einen Hinterbliebenenschutz für Ihren Todesfall, können diese nicht vom Ankäufer übernommen werden. Der Versicherungsverkauf funktioniert nur für den Sparanteil. Für Sie kann der “Rest” der Versicherung aber je nach Konditionen teuer werden. Mit einem Widerruf fahren die meisten Versicherten besser, weil Sie einfach eine neue Todesfallsumme für Ihre Familie über eine gesonderte Risikolebensversicherung abschließen können – wenn Sie diese überhaupt noch brauchen.

Gute Gründe, die Lebensversicherung zu verkaufen?

Lebensversicherungen haben in den vergangenen Jahrzehnten stark unter dem Niedrigzins gelitten. Effektiv zahlen Sie weiterhin regelmäßig in Ihre Versicherung ein, bekommen aber am Ende kaum Rendite. Die Zinsen sind zu niedrig. Selbst wenn Sie etwas erhalten, geht das durch die hohe Inflation wieder verloren. Höchste Zeit, den Vertrag abzustoßen!

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Vertrag gewinnbringend zu beenden: Verkaufen, kündigen oder widerrufen. Der Widerruf ist der beste Weg, um Ihr Geld wieder zurückzubekommen. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, um herauszufinden, welche Option in Ihrem Fall in Frage kommt. Im Folgenden stellen wir die Möglichkeiten im Detail vor.

Versicherung verkaufen: Was heißt das?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, treten Sie den Versicherungsvertrag inklusive aller Rechte und Pflichten für eine bestimmte Summe an den Ankäufer ab. Dieser zahlt die regelmäßigen Beiträge weiter. Am Ende der Vertragslaufzeit lässt er sich die Lebensversicherung ausbezahlen und erhofft sich dadurch einen Gewinn. So erhalten Sie den Kaufpreis und brauchen in Zukunft keine Beiträge mehr zu bezahlen.

In manchen Fällen bleiben Sie weiterhin der Versicherungsnehmer der Police. Dann bekommen sie eventuell weiterhin Post von der Versicherung (z. B. Standmitteilung). Sie haben jedoch keine Zahlungspflichten mehr gegenüber dem Versicherer. Das gilt allerdings nicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Versicherungsschutz durch eine angeschlossene Risikolebensversicherung. Hier ist Vorsicht bei den Ankaufbedingungen geboten.

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Varianten und Voraussetzungen für den Verkauf von Lebensversicherungen

Lebensversicherungen lassen sich genau wie jede andere Geldanlage kaufen oder verkaufen. Wichtig ist lediglich, dass Sie zum Verkaufen der Lebensversicherung seriöse Anbieter finden. Also Personen oder Firmen, denen Sie beim Verkauf vertrauen können. Und von denen Sie einen fairen Preis erwarten können. Das zu erkennen, ist allerdings in vielen Fällen besonders für Laien sehr schwierig zu erkennen.

Zu welchen Bedingungen diese Anbieter Ihre Lebensversicherung aufkaufen möchten, bestimmen diese selbst. Somit sind die Angebote auf dem Zweitmarkt meist ungünstig. Potenzielle Käufer wollen mit der Anschaffung Gewinn machen und werden den Rückkaufswert Ihres Versicherungsvertrags zunächst genau prüfen wollen. Hierzu müssen Sie dem potenziellen Käufer verschiedene Daten offenlegen.

Was ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Der Zweitmarkt ist ein Lebensversicherungsmarkt für Altverträge. Hier werden kapitalbildende Fondspolicen und auch festverzinsliche Lebensversicherungen gehandelt. Mit “Zweit” ist gemeint, dass jemand anderes die Vermögensanlagen übernimmt. Der Verkaufsprozess kann sehr unterschiedlich ablaufen. Die erste Herausforderung ist zunächst, einen Käufer zu finden. Unattraktive Policen, die nur gering verzinst sind, finden häufig keinen Käufer. Oder nur unseriöse Interessenten, von denen Sie Abstand halten sollten.

Der Zweitmarkt meint auch keine konkrete Plattform, über die gehandelt werden könnte, sondern ist ein allgemeiner Begriff, der eher abstrakt zu sehen ist. Hier gibt es verschiedene Anbieter, deren Konditionen Sie ausführlich prüfen und vergleichen müssen, bis ein Käufer gefunden ist. Wenn Sie verkaufen, müssen Sie Ihre Beitragszahlung nicht bis Vertragsende leisten, sondern erhalten eine Kaufsumme, gegen die Sie Ihren Altvertrag an einen Ankäufer abtreten. Der Weg dorthin ist aber entgegen den Werbeversprechen verschiedener Händler häufig sehr aufwändig.

Kriterium 1: Kaufpreis bzw. Rückkaufswert

Käufer planen in der Regel eines von zwei Vorgehen mit Ihrer Police: Abwarten bis zum Fälligkeitsdatum oder (häufiger) Kündigung der Versicherung. In letzterem Fall ist der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung wichtig. Denn er bestimmt, wie viel Geld der Käufer vom Versicherungsunternehmen erwarten kann. Davon zahlt er Ihnen meist auch nochmal weniger, als Sie selbst bei einer Kündigung erhalten hätten.

Die meisten Anbieter kaufen außerdem nur Policen ab einem Rückkaufswert von 5.000 Euro. Manche kaufen sogar erst ab 10.000 Euro. Es ist also schwierig, eine Lebensversicherung unter einem Rückkaufswert von 5.000 Euro zu verkaufen. Ein Ankauf der Lebensversicherung wird vor allem über diesen Rückkaufswert entschieden. Ist er nicht hoch genug, werden Sie gar keinen Käufer finden können.

Kriterium 2: Restlaufzeit, Zinsen und BaFin

Idealerweise sollte Ihre Police noch einige Jahre laufen. In vielen Fällen lässt sich eine Lebensversicherung nur verkaufen, wenn sie noch mindestens fünf Jahre läuft. Außerdem ist der Garantiezinssatz wichtig. Da dieser vor 2015 noch deutlich höher war, kaufen viele Anbieter nur ältere Policen mit attraktiven Garantiezinsen.

Generell werden außerdem nur Lebensversicherungen gekauft, die unter BaFin-Aufsicht stehen. Das soll verhindern, dass man als Käufer an eine Versicherungspolice gerät, die nicht ausreichend vor Betrugsversuchen geschützt ist. Ähnliche Sicherheitsmechanismen gibt es bei anderen Anlageformen ebenfalls, beispielsweise bei Aktien auf dem Kapitalmarkt.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Sonderfälle: Fondsgebundene Lebensversicherung, Direktlebensversicherung und Kapitallebensversicherung verkaufen

Da fondsgebundene Lebensversicherungen keinen Garantiezins haben, ist es schwierig, einen Käufer für diese Art der Police zu finden. Auch Direktlebensversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie Riester- und Rürup-Policen werden typischerweise nicht gekauft, da sie für die Käufer weniger Profit versprechen. Bei Riester und Rürup gilt beispielsweise der Steuervorteil auf Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt nur für den ursprünglich Versicherten, nicht aber für den Ankäufer.

Eine Risikolebensversicherung kann dagegen gar nicht gehandelt werden, da Sie den Todesfallschutz speziell für Ihre Person einräumt und nicht für Dritte. Einzig Kapitallebensversicherungen werden noch als Sonderfall unter den Versicherungspolicen gekauft. Dann müssen Hinterbliebenenschutz und Anlage aber teils aufwendig getrennt werden. In all diesen Fällen ist der Widerrufsjoker in der Regel die bessere Alternative. Er bietet einen sauberen Ausstieg, der auch mehr Geld einbringt.

Lebensversicherung verkaufen oder beleihen?

Eine Alternative zum Verkauf einer Lebensversicherung ist das Beleihen. Das bedeutet, dass Ihre Police als Sicherheit für ein Darlehen dient. Die Versicherung bleibt bestehen, solange Sie das Policendarlehen am Ende zurückbezahlen können. Während Sie den Kredit tilgen, bleiben die Versicherungsbedingungen unverändert. Ein gravierendes Problem entsteht jedoch, wenn Sie nicht zurückzahlen können. Schließlich haben Sie nun durch Darlehen und Prämienzahlung eine doppelte Belastung. Ansonsten kann der Darlehensgeber die Lebensversicherung seinerseits verkaufen.

Im Gegensatz zum Verkaufen der Lebensversicherung bleibt Ihnen zudem die Lebensversicherung inklusive Todesfallschutz und Zusatzversicherungen (z. B. Versicherung für Berufsunfähigkeit) erhalten, wenn Sie diese beleihen. Sie brauchen dann etwa keine neuerliche Gesundheitsprüfung. Sie müssen aber auch die Beiträge weiterzahlen. Eine Beleihung kommt darum allerhöchstens in Frage, wenn Sie einen vorübergehenden finanziellen Engpass sofort überbrücken müssen. Eine gute Anlage wird dadurch dennoch nicht daraus.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Verkauf von Lebensversicherungen: So ist der Ablauf

Wenn Sie Ihre Versicherungspolice verkaufen möchten, ist der Ablauf meist folgendermaßen: Zuerst suchen Sie im Internet nach einem Anbieter. Bei den meisten finden Sie ein Online-Formular, in das Sie bestimmte Angaben zum Versicherungsvertrag eintragen. Beispielsweise den aktuellen Rückkaufswert.

Danach fordert der Anbieter meist eine Informationsvollmacht an. Damit erlauben Sie ihm, beim Versicherer bestimmte Daten abzufragen. Zusätzlich verlangen die meisten Zweitmarkthändler eine Kopie des Versicherungsscheins. Anschließend bekommen Sie ein Angebot für den Kauf der Lebensversicherung.

Welche Risiken gibt es bei Verkaufen von Lebensversicherungen?

Das größte Risiko beim Verkaufen Ihrer Police ist es, an einen unseriösen Käufer zu geraten. Dieser bietet Ihnen eventuell deutlich weniger als den tatsächlichen Marktwert an. Auch die Frage des Datenschutzes ist wichtig, da Ihre Lebensversicherung vor Ankauf vom Käufer begutachtet wird. Dazu geben Sie ihm Einblick in Ihre persönlichen Daten.
Aus diesen Gründen ist das Verkaufen Ihrer Versicherung häufig mit Risiken verbunden. Sofern Sie den Prozess nicht schon einmal durchgemacht haben, kann es bereits sehr schwer sein, seriöse Käufer zu identifizieren. Möchten Sie diese Risiken nicht tragen, bleiben Ihnen jedoch noch die Kündigung oder besser noch der Widerruf als Option.

So viel Geld erhalten Sie beim Verkaufen Ihrer Lebensversicherung

Nach 3 bis 8 Wochen kann Ihr Verkauf abgeschlossen sein und Sie erhalten Ihr Geld. Allerdings erhalten Sie im Normalfall nur den Preis, den der Käufer zu zahlen bereit ist. Dieser orientiert sich am Rückkaufswert. In den meisten Fällen bekommen Sie deutlich weniger Geld, als sie vorher eingezahlt haben.

Beachten sie außerdem: Unter bestimmten Bedingungen können auf Ihre Einnahmen durch den Verkauf der Lebensversicherung Steuern erhoben werden. Vor dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung sollten Sie Ihren Steuerberater fragen, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen. Dadurch könnten Sie am Ende sogar nochmal weniger herausbekommen, als erwartet.

Widerrufsjoker nutzen statt Lebensversicherung verkaufen!

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Durch die lange Niedrigzins-Politik sind Lebensversicherungen kaum noch rentabel. Viele Anleger möchten ihre Versicherung vorzeitig verkaufen, um ihr Geld zurückzubekommen.

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Der Verkauf der Lebensversicherung ist aber aufwendig und kann nur einen Anteil des eingezahlten Gelds zurückbringen. Bei Kündigung fällt dagegen eine Stornogebühr an.

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Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch! In Ihrem Fall könnte der Widerruf des Vertrags mehr Geld einbringen als das Kündigen oder Verkaufen der Versicherung.

oder
0221 - 29270 - 33

Mit dem Widerrufsjoker deutlich mehr Geld aus Ihrer Lebensversicherung bekommen

Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie im Normalfall nicht den vollen Wert Ihrer Police ausbezahlt. Im Vergleich zu den bereits geleisteten Einzahlungen verlieren Sie also effektiv Geld. Deshalb sollten Sie vor dem Verkaufen zunächst die deutlich bessere Option in Betracht ziehen: den Widerrufsjoker.

Der Widerrufsjoker ermöglicht es, eine laufende Lebensversicherung von Anfang an für ungültig zu erklären. Ist dies bei Ihrer Police möglich, ist der Widerrufsjoker die beste Option: Sie erhalten ihr gesamtes Geld zurück, inklusive aller Bearbeitungsgebühren und aller Zinsen. Die Auszahlung erfolgt außerdem teilweise schneller und unbürokratischer als beim Verkaufen.

Darum ist Widerrufen besser als Verkaufen

Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung, dann wird diese so behandelt, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Das heißt:

  • Sie erhalten jegliche geleisteten Beiträge (Prämien) für Ihre Anlage zurück 
  • Sie bekommen alle Gebühren zurückerstattet, z. B. die hohen Abschlusskosten 
  • Es fallen keinen Stornogebühren an 
  • Sie dürfen die Zinsen behalten (teils attraktivere Verzinsung als aus Ihrem Vertrag)

Noch dazu muss die Versicherung Ihnen das Geld innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückzahlen. Mit der Widerspruchserklärung können Sie den ganzen Vertrag rückabwickeln. Ihnen stehen Überschüsse zu und auch sonst alle Erträge, die die Versicherungsgesellschaft mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. Schließlich hat es Ihrem Lebensversicherer rechtlich gesehen nie gehört. Einzig auf den Schlussbonus müssen Sie verzichten. Steigen Sie aber frühzeitig aus und investieren Ihr Geld, stehen Sie am Ende oft noch besser da. Nehmen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, ob der Widerrufsjoker für Sie eine mögliche Option ist.

Voraussetzungen für den Widerruf

Der Widerrufsjoker ist die optimale Methode, um so viel Geld wie möglich von Ihrer Versicherung zurückzubekommen. Anwendbar ist der Joker, sofern in Ihrem Vertrag keine rechtlich ausreichende Widerrufsbelehrung zu finden ist. Hierfür sind Stand 2024 schon über 50 Beispiele für Fehler bekannt, die die Belehrung rechtlich unzureichend machen können. Das betrifft sehr häufig Verträge nach dem Policenmodell. Und wenn die Belehrung nicht ausreichend ist, konnte auch die Frist nicht ablaufen und das rechtliche Instrument steht Ihnen noch heute zur Verfügung.

Eigentlich wäre es nämlich nur zwei Wochen nach Vertragsschluss einsetzbar. In den häufig vorliegenden fehlerhaften Fällen hat die Widerrufsfrist aber nie begonnen. Sie können dann selbst Jahre oder Jahrzehnte nach Abschluss der Versicherung noch widerrufen. Teilweise funktioniert das sogar noch nach Auszahlung, z. B. wenn Sie Ihre Lebensversicherung gekündigt haben. Anwendbar ist der Joker außerdem analog bei der privaten Rentenversicherung. Lassen Sie diese Chance nicht verstreichen und nutzen Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung.

Das sagen unsere Mandanten

S
Sascha F.

Ich konnte meine Versicherung widerrufen und konnte so die eingezahlte Summe plus Zinsen zurückfordern.

P
Peter Z.

Dank der Fehler, die DB-Anwälte im Vertrag gefunden hat, kam ich per Widerruf aus dem Vertrag. Damit habe ich nicht nur Geld gespart, sondern sogar Gewinn gemacht. Danke.

K
Karsten B.

Dank DB-Anwälte konnte ich aus zwei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 28.000 Euro geltend machen.

C
Carolin K.

Wir wurden über die verschiedenen Möglichkeiten der Rückabwicklung ausführlich beraten. Da können sich so manche örtliche Kanzleien eine Scheibe von abschneiden!

I
Inga K.

Ich habe mich für den Widerruf entschieden und habe das keine Sekunde bereut. Das zurückerhaltene Geld kann ich jetzt für meinen Hauskauf nutzen.

D
Dimitrij R.

Endlich raus aus der Lebensversicherungs und das auch noch mit ordentlichem Gewinn. Lief besser als ewartet. Kann ich empfehlen.

Fazit: Lebensversicherung verkaufen? Widerruf per Anwalt ist die bessere Idee

Beim Verkaufen einer Versicherung müssen verschiedene Vorgaben erfüllt sein, vom seriösen Anbieter bis zur richtigen Art der Police. Gleichzeitig bekommen Sie beim Verkaufen meist nur einen Bruchteil des zuvor eingezahlten Geldes ausgezahlt. Damit ergeben sich Risiken und noch mehr Verluste, als Sie durch die ungünstige Anlageform ohnehin bereits erlitten haben.

Deutlich profitabler und schneller geht die Auszahlung der Lebensversicherung mit unseren Anwälten. Wir prüfen Ihren Vertrag auf Fehler und unterstützen Sie gegebenenfalls beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, ob diese Option in Ihrem Fall möglich ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Lebensversicherung verkaufen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, heißt das, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag inklusive aller Rechte und Pflichten gegen einen vorher definierten Betrag an einen Käufer abtreten. Der Ankäufer führt in der Regel den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter und erhält den Auszahlungsbetrag von der Lebensversicherung.

Bestenfalls wird der Käufer auch zum Versicherungsnehmer in der Police. Manchmal ist das aber nicht möglich. Dann kann es auch sein, dass Sie Versicherungsnehmer bleiben, obwohl Sie die Beiträge nicht mehr bezahlen. Sie haben dann jedoch keine weiteren Zahlungspflichten gegenüber dem Versicherer.

Für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel bieten zahlreiche potenzielle Käufer Ihrer Lebensversicherung den Ankauf über das Internet an. Das ist auf den ersten Blick komfortabel, gerade beim Abwägen mehrerer Angebote. Es macht es jedoch schwerer, seriöse von unseriösen Angeboten und Betrügereien zu unterscheiden.

Seriöse Anbieter erkennen Sie daran, dass diese den Kaufpreis in einer Summe und nicht in Raten auszahlen. Wichtig ist auch, dass sich der Kaufpreis am Rückkaufswert orientiert. Zu weit sollte er nicht davon abweichen. Bearbeitungsgebühren für die Abgabe eines Angebots verlangt auch kein seriöser Anbieter.

Einige unseriöse Anbieter bieten Ihnen eventuell den Kaufpreis nur unter der Voraussetzung, dass Sie diesen in bestimmte geschlossene Fonds investieren. Dabei handelt es sich meist um Fonds unter Kontrolle des Anbieters. Solche Angebote sind hochgradig unseriös und sollten dringend vermieden werden!

Beachten Sie unbedingt: Selbst seriöse Ankäufer werden Ihnen nicht den gesamten Wert Ihrer Police auszahlen. Zu verkaufen ist also auch bei seriösen Anbietern für Sie ein Verlustgeschäft. Selbst, wenn Sie schnell Geld benötigen, ist der Widerrufsjoker die profitablere und teilweise sogar schnellere Option.

Ein vergleichsweise sicheres Anzeichen, dass Sie es mit einem seriösen Käufer für Ihre Versicherung zu tun haben, ist die Mitgliedschaft im BVZL. Das ist der Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen. Auch Ratings von Stiftung Warentest, den Verbraucherzentralen und ähnlichen Organisationen können ein Anzeichen für Seriosität sein.

Weniger verlässlich, aber nützlich zur Orientierung sind wiederum Vergleichsportale im Internet. Auch persönliche Erfahrungsberichte können bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter helfen. Prüfen Sie jedoch auf jeden Fall, ob das jeweilige Vergleichsportal selbst auch über einen guten Ruf verfügt.

Und auch hier gilt: Der Verkauf ist im Vergleich zum Widerruf immer ein Verlustgeschäft.

Der Erlös aus dem Verkauf einer Lebensversicherung liegt meist deutlich unter der Summe, die Sie zum jeweiligen Zeitpunkt schon in die Versicherung investiert haben. Neben regelmäßigen Einzahlungen sind das auch Gebühren, die Sie für verschiedene Dienstleistungen gezahlt haben.

Seriöse Anbieter orientieren sich am Rückkaufswert Ihrer Police. Ein Angebot von 2 % bis 4 % über dem Rückkaufswert kann als angemessen betrachtet werden. Für besonders gut verzinste Versicherungen lassen sich zwar theoretisch noch höhere Beträge abrufen. Der Käufer will aber immer noch Geld verdienen, weshalb man keine wirklich guten Angebote erwarten sollte.

Typischerweise erhalten Sie beim Verkaufen weniger Geld zurück als beim Widerrufen der Police, aber zumindest potenziell ein wenig mehr als bei einer ordentlichen Kündigung. Denn bei der Kündigung müssten Sie zusätzlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Versicherungsunternehmen zahlen.

Ob in Ihrem spezifischen Fall auf das Verkaufen der Police Steuern anfallen, kann Ihnen nur Ihr Steuerberater mit Sicherheit sagen. Generell kommt es darauf an, wann Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie eine Lebensversicherung verkaufen wollen, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel keine Steuern bezahlen. Auch das muss aber vom Steuer-Fachmann geprüft werden.

Handelt es sich jedoch um eine Versicherung, die Sie ab dem Jahr 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie eventuell Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) auf Gewinne aus der Verkaufssumme zahlen. Das verringert Ihren Gewinn aus dem Geschäft noch weiter. Auch die Frage nach Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sollte geklärt werden. Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Verkaufen Ihrer Police sollten Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprechen. Wir können hierzu keine pauschal belastbaren Angaben machen.

Ob es in Ihrer individuellen Situation Sinn macht, Ihre Versicherungspolice zu verkaufen, lässt sich nicht pauschal sagen. Es handelt sich dabei zwar um eine Alternative zur ordnungsgemäßen Kündigung. Doch ein Widerruf ist in den meisten Fällen trotzdem die profitabelste Variante.

Rechnen Sie bei einem Verkauf der Lebensversicherung nicht mit einer hohen Rendite. Lassen Sie in jedem Fall die Option eines Widerrufs prüfen, bevor Sie die Lebensversicherung verkaufen. Unsere erfahrenen Anwälte finden heraus, ob der Widerruf für Sie in Frage kommt.

Sie können Ihre Lebensversicherung noch heute widerrufen, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Das geht sogar, wenn die Versicherung schon ausbezahlt wurde. Im Fall eines erfolgreichen Widerrufs erhalten Sie Ihre Prämien mit Gewinn zurück.

Aufgrund des meist geringen Ertrags ist das Verkaufen nur dann zu empfehlen, wenn Sie dringend schnell Geld benötigen und der Widerrufsjoker in Ihrem Fall nicht zum Tragen kommt. Dann kann der Verkauf der Lebensversicherung zumindest noch lukrativer sein als eine ordnungsgemäße Kündigung Ihrer Altersvorsorge.

In allen anderen Fällen empfehlen wir, zunächst prüfen zu lassen: Enthält Ihre Police eine ausreichende Widerrufsbelehrung? Ist dies nicht der Fall, können Sie durch den Widerrufsjoker deutlich mehr Geld aus Ihrer Versicherung holen. Sie erhalten dann alles bereits eingezahlte Geld sowie alle Zinsen und Bearbeitungsgebühren zurück.

Unter "Zweitmarkt" versteht man den Weiterverkauf einer abgeschlossenen Versicherung an eine dritte Person. Es handelt sich also um einen allgemeinen Begriff und keinen konkreten Handelsplatz. Der Zweitmarkt unterscheidet sich vom "Erstmarkt", also dem Verkauf von Lebensversicherungen an Sie als Versicherungsnehmer.

Auf dem Zweitmarkt agieren viele Unternehmen und Personen, mit denen man als Verbraucher noch nie Kontakt hatte. Darum ist für Versicherungsnehmer oft schwer einzuschätzen, welche Anbieter seriös sind.

"Rückkaufswert" ist der Fachbegriff für den Geldwert Ihrer Versicherungspolice zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Versicherung orientiert sich an diesem Wert bei der Kündigung Ihrer Police genauso wie potenzielle Käufer auf dem Zweitmarkt.

Den Rückkaufswert Ihrer Versicherungspolice können Sie unkompliziert beim Versicherer erfahren. Nach aktueller Gesetzeslage muss Sie der Versicherer außerdem in der Standmitteilung über den aktuellen Rückkaufwert aufklären. So haben Sie jedes Jahr eine genaue Einschätzung Ihres Versicherers, wie viel die Police wert ist.

Die ordentliche Kündigung Ihres Versicherungsvertrags ist eine Alternative zum Verkaufen. Die Kündigung ist oft deutlich einfacher, da Sie keinen seriösen Käufer finden oder Preise aushandeln müssen. Gleichzeitig ist die Kündigung etwas weniger profitabel als das Verkaufen und deutlich weniger profitabel als der Widerruf.

Das liegt daran, dass bei der Kündigung eine im Vertrag festgehaltene Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird. Der Versicherer zieht vom dem Ihnen auszuzahlenden Betrag noch eine größere Summe als Entschädigung für den vorzeitig beendeten Vertrag ab. Das kann den auszuzahlenden Betrag beim Verkaufen deutlich schrumpfen lassen.

Die Kündigung eignet sich für Sie also ausschließlich dann, wenn der Widerrufsjoker bei Ihnen nicht anwendbar ist und das Verkaufen auf dem Zweitmarkt ausgeschlossen ist. Gründe sind beispielsweise, dass Sie keinen Käufer finden können oder die Art Ihrer Versicherung ohnehin nicht gehandelt wird.

Das meiste Geld erhalten Sie immer durch einen erfolgreichen Widerruf. Denn in diesem Fall wird der Vertrag rechtlich so behandelt, als sei er nie zustande gekommen. Das heißt, dass Ihr Versicherer Ihnen die bereits geleisteten Beiträge, alle Bearbeitungsgebühren sowie alle erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen muss. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

Im Vergleich sind die Erträge durch Verkaufen oder Kündigen der Versicherung meist deutlich niedriger. Falls Sie einen seriösen Käufer finden, bietet der Verkauf jedoch geringfügig mehr Ertragspotenzial, da dann zumindest keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Wenn Sie mit den potenziellen Gewinnen beim Verkaufen Ihrer Police nicht zufrieden sind, dann sollten Sie dringend die Option des Widerrufsjokers prüfen lassen. Unsere Anwälte überprüfen für Sie, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Das ist insbesondere bei Verträgen von vor 2008 sehr wahrscheinlich.

Den Widerruf selbst übernehmen wir ebenfalls für Sie. Und falls sich Ihre Versicherung weigern sollte, vertreten wir Sie auch vor Gericht. So weit kommt es jedoch meistens nicht, denn ein Brief von unseren spezialisierten Anwälten lässt für Versicherer keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens.

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