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Kölner Pensionskasse muss Versicherungsgeschäft einstellen: Jetzt per Widerruf ohne Verlust aussteigen

| Versicherungsrecht

Seit dem 31.12.2020 steht es endgültig fest: Die Finanzaufsicht BaFin hat der Kölner Pensionskasse und dem Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein die Betriebserlaubnis entzogen. Auf ihrer Firmen-Website teilte die Kasse mit, dass sie sich in Liquidation befindet. Welche Konsequenzen sich daraus für die 55.000 Rentner und Anwärter ergeben und warum Sie als Versicherter Ihre Versicherung nicht kündigen, sondern widerrufen sollten, erfahren Sie hier!

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Das Ende der Kölner Pensionskasse ist keine Überraschung

Dass der Kölner Pensionskasse die Betriebserlaubnis von der BaFin entzogen wurde, kommt nicht überraschend. Schon im Jahr 2018 standen das Institut und dessen Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein kurz vor dem Aus. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung für den Betrieb nach Ansicht der BaFin nicht erfüllen, zudem genügte der vorgelegte Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung nicht, wie die BaFin mitteilte. Die BaFin entzog deshalb die Betriebserlaubnis und verbot ihnen das Neugeschäft mit Bescheid vom 31.12.2018, welcher am 31.12.2020 bestandskräftig wurde.

Aus für Kölner Pensionskasse wegen unzureichender Kapitaldeckung

Die in 2018 beschlossenen Leistungskürzungen reichten gemäß der BaFin offenbar nicht aus, um den benötigten Finanzbedarf für eine ausreichende Risikovorsorge zu decken. Da die dafür vorgelegten Finanzierungspläne in den Augen der Finanzaufsicht unzureichend waren, verbot sie ihnen das Neugeschäft mit Bescheid vom 31.12.2018, welcher am 31.12.2020 bestandskräftig wurde.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Die beiden Kassen befinden sie sich nun im Status der Liquidation. Dies bedeutet, dass die Gesellschaften sich in der Abwicklung befinden, wobei üblicherweise noch vorhandene Vermögensgegenstände verkauft werden, Schulden beglichen werden und die Gesellschaft sodann beendet wird. Zu den bestehenden Verbindlichkeiten der beiden Kassen zählen auch die Ansprüche der Versicherten aus bestehenden Altersvorsorgeverträgen, welche laut den beiden Kassen planmäßig abgewickelt werden sollen. Allerdings sollten sich Versicherte gut überlegen, ob sie wirklich an ihren Verträgen festhalten wollen.

Denn in den letzten Jahren mussten Versicherungsnehmer bei Altersvorsorgeverträgen bereits Leistungskürzungen und sinkende Gewinnerwartungen in Kauf nehmen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinslage ist zu erwarten, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzt. Das betrifft sowohl private als auch betriebliche Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die von Pensionskassen verwaltet werden. Die Situation der Kölner Pensionskasse zeigt nach Ansicht des Rechtsexperten Ulf Böse, Partner und Geschäftsführer von DB-Anwälte Rechtsanwälte beispielhaft die dramatische Lage der Lebens- und Rentenversicherungsbranche.

„Versicherte sollten daher rentable Auswege aus ihren Policen prüfen. Die höchste Rendite ist durch einen erfolgreichen Widerruf möglich.“

so Ulf Böse.

Widerruf der Renten- oder Lebensversicherung: Möglicher Ausstieg mit Gewinn

Durch den Widerruf ihrer Lebens- oder Rentenversicherung können Versicherte ihre gesamten eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückerhalten, da der Vertrag hierbei rückabgewickelt wird. Das bedeutet, der Widerruf verschafft ihnen nicht nur einen Ausstieg ohne Verlust, sondern kann zusätzlich zu einem Gewinn von bis zu 150% der Eizahlungen führen. Im Gegensatz dazu führt eine Kündigung in den meisten Fällen zu hohen Verlusten für Versicherte, da die Versicherungsgesellschaft hierbei ihre Kosten gegenrechnen darf. Von einer Kündigung Ihres Vertrags möchten wir Ihnen daher unbedingt abraten. Wie ein erfolgreicher Widerruf möglich ist, erklären wir gerne kostenfrei im Beratungsgespräch oder vorab in unserem Video und auf unserer Webseite.

Mehr zum Thema unrentable Lebens- und Rentenversicherung erfahren Sie in unserem Video:

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unseren Themenseiten Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung.

Als Kanzlei für Verbraucherschutz ist DB-Anwälte unter anderem auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Gerne prüfen unsere Rechtsexperten, ob ein Widerruf Ihres Vertrags möglich ist – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch.

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