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Anwalt für Arbeitsrecht in Köln, bundesweit erfolgreich!

Spezialisiert auf Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag!

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Spezialisiert auf Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag.

Im Arbeitsrecht sind bei Kündigungen für Arbeitnehmer oft Abfindungshöhen von mehreren tausend Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen und mehr möglich. Die Höhe der Abfindung hängt ab von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt, Ihrem Tätigkeitsbereich und Ihrem Anwalt, der für Sie die Abfindung verhandelt. Ob eine Abfindung per Aufhebungsvertrag oder im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage erzielt wird, hängt von den jeweiligen Umständen im Einzelfall ab. Wichtig: Im Arbeitsrecht laufen meist Fristen, daher gilt es schnell und rechtzeitig zu handeln!

Spezialisierten Anwalt für Kündigung im Arbeitsrecht wählen

Wir haben nicht nur jahrelange Erfahrung und erfolgreiche Prozesse geführt sondern nehmen uns auch Zeit für Ihren Einzelfall.

WDR Interview Ulf Böse Abgasskandal
WDR Interview Markus Decker Abgasskandal

Decker & Böse Rechtsanwälte (RA Markus Decker links und RA Ulf Böse rechts) als Experten in den Medien.

Im Arbeitsrecht bei Kündigung Anspruch auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung erreichen

Die Wahl des richtigen Anwalts macht den Unterschied! Die Anwaltskanzlei Decker & Böse zählt bundesweit zu den führenden Sozietäten, welche in über 10.000 Fälle erfolgreich die Rechte ihrer Mandanten geltend gemacht hat. Die Höhe der Abfindung ist immer Verhandlungssache, da es in den seltensten Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt. Es gibt Gerichte die dabei im Grundsatz mit Faustformeln arbeiten, doch in vielen Fällen steckt Potential für eine höhere Abfindung, die von Ihrem Anwalt begründet werden kann.

Als spezialisierte Anwälte raten wir bei Kündigung bzw. für eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag oder Weiterbeschäftigung folgendes Verfahren:

  1. Kostenloser Erstkontakt und kostenfreie Erstberatung
  2. Kostenlose Einholung der Deckungszusage von Rechtschutzversicherung oder individuelles Angebot
  3. Nach Deckungszusage oder Vertragsschluss: Verhandlung mit Gegenseite
  4. Gerichtliche Vertretung (soweit außergerichtlich nicht Ihr Ziel erreicht wurde)
  5. Erfolg / Fallabschluss

Welche Abfindungshöhe per Aufhebungsvertag oder mit einer Kündigungsschutzklage ist im Arbeitsrecht bei Kündigung zu erzielen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung existiert in den seltensten Fällen. Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es Grundregeln zur Abfindungshöhe, daneben können Abfindungsregeln aus Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifverträgen stammen. Bei der Abfindungshöhe ist zwischen 0,5 und 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr häufig ein Richtwert, jedoch können im Einzelfall durch einen versierten Anwalt deutlich höhere Abfindungen erzielt werden.

Die finale Höhe ist Verhandlungssache und hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Mit dem richtigen Anwalt lassen sich häufig Abfindungen erzielen, die das Doppelte und deutlich mehr betragen als das erstmalige Angebot Ihres Arbeitgebers. In vielen Fällen liegen von uns verhandelte Abfindungen im Rahmen von 10.000 bis 100.000 EUR.

Der gesetzliche Kündigungsschutz im Arbeitsrecht bietet Möglichkeiten auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung bei Kündigung!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und diese angreifen wollen, gilt es schnell zu handeln. Sie müssen regelmäßig spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben, um eine gute Möglichkeit auf Abfindung zu bekommen. Ein „goldener Handschlag“ in Form einer Abfindung bzw. ein für den Arbeitnehmer guter Aufhebungsvertrag ist nur dann möglich, wenn keine vermeidbaren Fehler gemacht werden! Wir raten daher immer einen kundigen Anwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigung und Abfindung, zu konsultieren, um das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen.

Als auf Arbeitsrecht, v.a. auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungen spezialisierte Anwaltskanzlei sind wir seit Jahren bundesweit für unsere Mandanten erfolgreich im Einsatz. Wir verfügen über Erfahrung von tausenden Fällen.

Den gesetzlichen Kündigungsschutz im Arbeitsrecht mit Anwalt geltend machen

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und eine Weiterbeschäftigung erreichen wollen, gilt es schnell zu handeln, um diese Chance zu erhalten. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in einem Betrieb, der mindestens 10 weitere Arbeitnehmer beschäftigt, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Wenn Ihr Arbeitsvertrag vor dem 31.12.2003 geschlossen wurde, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz sogar schon, wenn in dem Betrieb nur 5 weitere Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Kündigungsgründe und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht von Anwalt prüfen lassen

Der Arbeitgeber kann rechtlich wirksam grundsätzlich nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Kündigungsgründe müssen vom Arbeitgeber vor Gericht angegeben und bewiesen werden. Der Kündigungsgrund muss zudem den gesetzlichen Anforderungen genügen. Es wird dabei regelmäßig zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen unterschieden. Bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen kommt es stets wesentlich auf den Einzelfall an inwieweit Kündigungen wirksam sind. Bei betriebsbedingten Kündigungen gelten Mindestregeln bezüglich der Abfindungshöhe und der korrekten Sozialauswahl.

Ob ausreichende Gründe für eine wirksame Kündigung vorliegen, hängt stets vom Einzelfall ab und gilt es sorgfältig juristisch zu prüfen und zu bewerten. Je nachdem welcher Kündigungsgrund vorliegt, muss der kündigende Arbeitgeber mehr oder weniger Tatsachen darlegen und beweisen, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Oft reichen die Gründe nicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung, da hierfür besonders starke Verfehlungen oder Mängel des Arbeitnehmers nötig sind. Der häufigere Fall ist daher die ordentliche fristgebundene Kündigung, deren Frist sich im Mindestmaß nach § 622 BGB richtet. Die Kündigungsfristen hängen dabei von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber ab und variieren zwischen 2 Wochen und 7 Monaten zum Ende des Kalendermonats. Je länger Sie beschäftigt waren, desto länger ist die Kündigungsfrist.

Daneben können sich Kündigungsfristen über dem gesetzlichen Mindestmaß hinaus auch nach Tarifverträgen richten oder nach individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsrecht von Anwalt prüfen lassen

Für einige Arbeitnehmer gilt neben dem normalen gesetzlichen Kündigungsschutz zusätzlich der sogenannte besondere Kündigungsschutz, weil diese Arbeitnehmer aufgrund Ihrer Stellung gesetzlich besonders geschützt werden sollen. Wenn Sie schwanger, schwerbehindert, Betriebsratsmitglied oder Datenschutzbeauftragte/r sind steht Ihnen gesetzlich dieser besondere Kündigungsschutz zu. Dann gelten für Sie erhöhte Kündigungsschutzregeln, sodass die Hürden für eine wirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers höher sind als bei einer Kündigung ohne besonderen Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers. Die Schwelle für die Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber liegt hier höher. Insbesondere in diesen Fällen bestehen daher meist sehr gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Formale Anforderungen an Kündigung im Arbeitsrecht von Anwalt prüfen lassen

Die Kündigung muss auch formalen Vorgaben genügen, um wirksam zu sein. Hierzu muss u.a. die vollständige Anschrift des Absenders sowie Empfängers genannt werden. Zudem das Datum zur Wahrung der Kündigungsfrist und die für die Kündigung relevanten Fristen. Eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers bedarf zudem der Schriftform. Immer wieder passieren hier Fehler von Seiten der Arbeitgeber. Auch aufgrund einer formalen Fehlerhaftigkeit kann eine Kündigung erfolgreich angegriffen werden. Wichtig: Einige formale Fehler einer Kündigung können nur innerhalb weniger Tage nach der Kündigung angegriffen werden!

Rechtzeitig handeln im Arbeitsrecht für angemessene Abfindung mit spezialisiertem Anwalt!

Gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist fristgerecht die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben oder ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu schließen. Dies gilt unabhängig von der Kündigungsfrist. Die Chancen für einen Arbeitnehmer auf eine gute Abfindung oder Weiterbeschäftigung ohne Kündigungsschutzklage sind oft ausgeschlossen und fast immer viel schlechter als bei mit einer Kündigungsschutzklage. Dies liegt vor allem daran, dass Arbeitgeber im Falle einer rechtzeitigen Kündigungsschutzklage gezwungen sind, die Kündigungsgründe darzulegen und zu beweisen, was nicht immer leicht ist und Arbeit für den Arbeitgeber bedeutet, welche sich der Arbeitgeber lieber spart und daher oft direkt eine Abfindung anbietet.

Voraussetzung für eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung ist damit neben einer rechtzeitigen Kündigungsschutzklage regelmäßig die rechtliche Geltendmachung des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Nur so wird der Arbeitgeber mit Ihnen über eine angemessene Abfindung verhandeln. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages gibt es nur in Ausnamefällen. Eine Abfindung wird daher regelmäßig auf dem Verhandlungsweg erzielt, sobald die Maßnahmen des gesetzlichen Kündigungsschutzes von einem spezialisierten Anwalt eingeleitet wurden, denn nur dann haben Sie als Arbeitnehmer eine hinreichend starke Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Ob die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag oder per Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erzielt wird, hängt vom Einzelfall ab und vom Wunsch Ihrer Abfindungshöhe.

Wir beraten Sie gerne schnell und kostenfrei im Arbeitsrecht zum Thema Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigung.

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„Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung gilt es keine Zeit zu verlieren, da kurze Fristen laufen! Hier gilt es schnell zu handeln um alle Chancen zu wahren!“

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