Äquivalenz
Gleichwertigkeit (teilweise auch Ursächlichkeit)
Übersetzung
Allgemein bedeutet Äquivalenz die „Gleichwertigkeit“ zweier Dinge. Der Begriff findet sich in allen möglichen Bereichen, wie zum Beispiel in der Mathematik, Chemie, Physik, Informatik oder auch dem Übersetzen.
Strafrechtliche Bedeutung
Äquivalenz steht im Strafrecht für die Kausalität, also für die Ursächlichkeit eines Ereignisses. Man fragt sich hierbei, ob ein Ereignis ein anderes ausgelöst hat, also ursächlich für dieses war. Hierfür wird die Conditio-sine-qua-non Formal benutzt. Man fragt sich, ob man das erste Ereignis (zum Beispiel Faustschlag) wegdenken kann, ohne dass der strafrechtliche Erfolg (gebrochene Nase) entfiele. Wenn man dies verneint, war die Tat ursächlich (also kausal) für den Taterfolg.
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