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Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft, auch AG genannt, ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei denen mehrere Personen schon durch Kleinstbeträge am Unternehmen beteiligt sind.

Die Aktiengesellschaft ist wie auch viele andere Rechtsformen eine Kapitalgesellschaft. Das heißt, man kann sich durch die Aufwendung von Kapital an dem Unternehmen beteiligen. Um eine Aktiengesellschaft gründen zu können, bedarf es anfangs eines Grundkapitals von mindestens 50.000 Euro. Dieses Grundkapital wird in einzelne Aktien aufgeteilt. Wer sich nun an dem Unternehmen als sogenannter Aktionär beteiligen möchte, der muss Aktien kaufen. Insbesondere große Unternehmen nutzen die Aktiengesellschaft als Rechtsform, da es so möglich ist Eigenkapital aufzunehmen.

Wieso gründet man eine Aktiengesellschaft?

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen für Unternehmen hat die Aktiengesellschaft gewisse Vorteile. Diese ist selbstständig rechtsfähig, sodass sie beispielsweise eigenständig vor Gericht auftreten kann. Die Mitglieder, also alle Aktionäre, haften zudem nur mit dem Grundkapital. Dementsprechend bleibt das private Vermögen der Aktionäre unangetastet.

Wie ist eine Aktiengesellschaft aufgebaut?

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Aktiengesellschaft in drei Personengruppen.

Der Vorstand agiert eigenständig und leitet die Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat hingegen kontrolliert das Handeln der Aktiengesellschaft. So wird beispielsweise der Jahresabschluss der Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat überprüft.

Die Aktiengesellschaft Hauptversammlung besteht dabei aus allen Aktionären, also allen Personen, die Aktien am Unternehmen halten. Nur mit der Hauptversammlung können Beschlüsse hinsichtlich der Firmenpolitik gefasst werden.

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