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Amazon-Bewertung löschen lassen

Händler, die Ihre Produkte über den Onlineversandhändler Amazon vertreiben, haben die Möglichkeit unsachliche und unfaire Bewertungen ihrer Kunden löschen zu lassen.

Wie kann man eine Amazon-Bewertung löschen lassen?

Um eine Bewertung löschen zu lassen, logt man sich einfach in sein Konto ein und wählt über das Feld „Ihr übermitteltes Feedback“ die betreffende Bestellung aus. Anschließend klickt man die Option „Entfernen der Bewertung“ an und nennt den Grund für die Löschung.

Unter welchen Umständen kann man eine Amazon-Bewertung löschen lassen?

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) räumt jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, auch, wenn es sich um die Bewertung eines bestimmten Produktes handelt. Allerdings unterliegt auch die Meinungsfreiheit gewissen Einschränkungen. So kann gemäß § 185 StGB eine Beleidigung einen Straftatbestand erfüllen, wenn es sich dabei beispielsweise um Schmähkritik oder die Behauptung unwahrer Tatsachen handelt. Bewertungen, die nur darauf abzielen, eine Person in einen schlechten Ruf zu bringen oder ihr persönlich zu schaden, verstoßen genauso gegen das Recht der Meinungsfreiheit wie unlauterer Wettbewerb durch die üble Nachrede über Produkte von Mittbewerbern.

Amazon stellt zudem eigene Richtlinien auf, die bei einem Verstoß das Löschen einer Bewertung nach sich ziehen können. Ein Verstoß liegt nach Amazon-Richtlinien vor, wenn die Bewertung anstößig ist und vulgäre Ausdrücke enthält, Fremd-URLs nennt oder Telefonnummern und Adressen veröffentlicht, andere Personen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts beleidigt oder zu rechtswidrigem Verhalten wie Gewalt, Tierquälerei oder illegalem Drogenkonsum aufruft.

Bei einer Bewertung wird unterschieden zwischen Meinungsäußerung im Sinne einer subjektiven Haltung oder Stellungnahme zu einer Sache und unwahrer Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung entspricht der Unwahrheit, wenn sie sich nicht durch entsprechende Beweise überprüfen lässt.

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Gibt es Alternativen zum Löschen?

Ein Händler oder Verkäufer hat auch die Möglichkeit, den Käufer um eine Änderung der Rezension zu bitten. Reagiert dieser darauf nicht oder ist er zu keiner Änderung bereit, kann der Verkäufer Amazon selbst um die Entfernung der Bewertung bitten. Zudem kann man immer mit einer Gegendarstellung in Form eines öffentlichen Kommentars auf die Kundenbewertung antworten. Allerdings bleibt die negative Bewertung so weiterhin für alle anderen potenziellen Kunden sichtbar und kann den Bewertungsdurchschnitt drücken. Andererseits kann eine gut argumentierte Darstellung der eigenen Sicht die negative Bewertung entkräften und positiv auf andere Käufer wirken.

Wie stellt man einen Antrag auf eine Löschung?

Bei der Vielzahl an Bewertungen verfolgt Amazon in der Regel das Löschen einzelner Beiträge nicht ohne entsprechende Hinweise. Daher räumt das Unternehmen Händlern die Option eines Antrags ein, um eine Amazon-Bewertung löschen zu lassen. Hierzu ist eine genaue Angabe der Gründe erforderlich, die nahelegt, dass die Bewertung rechtswidrig ist und das Geschäft schädigt. Hierzu genügt zum Beispiel ein Screenshot des entsprechenden Kommentars. Ein Händler hat nach Eingang einer Bewertung 60 Tage Zeit, um einen Antrag zu stellen.

Kann man eine Bewertung durch einen Anwalt löschen lassen?

Erzielen Bemühungen den Sachverhalt direkt mit dem Verfasser einer negativen Bewertung zu klären nicht die gewünschte Wirkung, kann man sich auch rechtlichen Beistand durch einen Anwalt nehmen. Dieser überprüft die Bewertung auf Rechtswidrigkeit und nimmt die für juristische Laien schwierige Beurteilung von Meinungsäußerung und unwahrer Tatsachenbehauptung vor. Meistens reagiert Amazon schneller auf Schreiben eines Rechtsanwalts als auf Anfragen vom Verkäufer selbst. Stuft ein Anwalt eine Bewertung als rechtswidrig ein und eine entsprechende Löschung bleibt aus, kann man eine gerichtliche Durchsetzung anstreben. Über die Kosten eines solchen Verfahrens lassen sich jedoch keine verlässlichen Aussagen treffen.

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