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Schaden

Der Schaden ist ein Begriff aus dem rechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Bereich und beschreibt einen unfreiwilligen Nachteil, einen Verlust oder Beeinträchtigung. Er entsteht durch eine Minderung oder einen Verlust an Rechtsgütern materieller oder immaterieller Art.

Ein Schaden beschreibt einen materiellen oder immateriellen Nachteil, der einer Person oder Sache unfreiwillig zugeht. Als Beispiel ist hier die Zerstörung oder Defekt von Sachen zu nennen. Auch die Beeinträchtigung von Personen sowohl in körperlicher als auch gesundheitlicher Art stellt einen Schaden dar.

Aus dem Entstehen eines Schadens ergeben sich Ansprüche auf Schadenersatz, daher kann er sowohl als wirtschaftlicher als auch als juristischer Begriff verstanden werden.

Zusätzlich zum Verlust oder Minderung eines Vermögens kann ein Schaden, wie erst in den letzten Jahren entschieden wurde, auch durch einen entgangenen Gewinn entstehen.

Es wird zwischen verschiedenen Arten von Schäden unterschieden:

Sachschäden: materielle Schäden, also eine in Geld oder geldwerten Gütern beschreibbare Zerstörung oder Defekt an Sachen, beispielsweise ein Motor- oder Brandschaden

Personenschäden: körperliche Beeinträchtigung von Personen, auch als immaterielle Schäden, beispielsweise die Beeinträchtigung der Ehre oder der Ansehensverlust durch üble Nachrede

Nichterfüllungsschäden: durch das Fehlen einer Erfüllung eingetretener Schaden

Beispiel: Person A kauft eine Küchenmaschine von Person B für 150€. Nach dem Kauf weigert sich Person B jedoch, die Küchenmaschine herauszugeben. Da Person A das Gerät jedoch dringend braucht, kauft sie sich die gleiche Küchenmaschine von einem Elektronikgeschäft für 180€. Der Nichterfüllungsschaden beträgt in diesem Fall 30€, also den Betrag, den Person A zusätzlich für das gleiche Produkt zahlen musste, weil Person B seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt hat.

Vertrauensschäden: Schaden, der durch Vertrauen auf die Gültigkeit einer Handlung entstanden ist

Vermögensschäden: Entstehung eines monetären Nachteils durch das schuldhafte Verhalten eines anderen.

Um einen Vermögensschaden zu berechnen nutzt man die Differenzhypothese. Sie beschreibt einerseits den Vermögenswert des Geschädigten nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Auf der anderen Seite schaut man jedoch auch auf den hypothetischen Wert, den das Vermögen hätte, ohne dass das schädigende Ereignis eingetreten wäre. Abschließend wird die Differenz zwischen den beiden Vermögenswerten berechnet. Der Vermögensschaden ist nicht mit dem Sachschaden zu verwechseln. Wird ein wertvolles Bild zerstört, handelt es sich um einen Sachschaden, keinen Vermögensschaden.

Beispiel: Person A kauft ein Auto von Person B. Das Auto soll laut Verkäufer nur 10.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Person A stellt später jedoch fest, dass das Auto  bereits 30.000 Kilometer gelaufen ist und Person B den Tacho manipuliert hat. In diesem Fall ist ihm ein Vermögensschaden entstanden, weil er nun für ein Auto, das weniger wert ist, einen zu hohen Preis gezahlt hat.

Schäden können unmittelbar sowie mittelbar auftreten. Der unmittelbare Schaden ist ein Folgeschaden, der durch das schädigende Ereignis zusätzlich zur Beschädigung an der Sache selbst aufgetreten ist, während ein unmittelbarer Schaden einen solchen bezeichnet, der unmittelbar an dem verletzten Gut aufgetreten ist. Ein Brandschaden stellt hier sowohl einen unmittelbaren Schaden durch die Zerstörung des Hauses als auch einen mittelbaren Vermögensschaden dar, wenn sich im Haus auch das Geschäft des Besitzers befand und diese Einkommensquelle jetzt wegfällt.

Ebenfalls lässt sich zwischen Schäden an Individualrechtgütern der einzelnen Person oder Schäden an Universalrechtsgütern, den Rechtsgüter der Gesellschaft, differenzieren.

Schäden an Individualrechtsgütern

Sie bezeichnen Rechtsgüter, die einem Individuum persönlich zugeschrieben werden können. Jeder Mensch in Deutschland besitzt Individualrechtsgüter, die teilweise auch durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt sind. Zu ihnen zählen die körperliche Unversehrtheit, Ehre und Eigentum, aber auch das Recht zur Selbstbestimmung.

Der Schutz von individuellen Rechtsgütern ist als Pflicht des Sozial-und Rechtsstaates anzusehen. Bei Schäden an Individualrechtsgütern können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden, aber auch Schmerzensgelder sind möglich.

Schäden an Universalrechtsgütern

In der Regel haben Schäden an Universalrechtgütern keine oder nur eine mittelbar schädigende Wirkung auf eine Person, daher werden sie im Zivilrecht fast überhaupt nicht geschützt.  Beispiele für Schäden an Universalrechtsgütern: Recht auf Rücksichtnahme, aber auch Betrugs- und Fälschungsdelikte wie die Urkundenfälschung, die sich mittelbar auf Individuen auswirken.

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