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Analogie

Die Anwendung einer gesetzlichen Regel auf eine ähnliche vergleichbare Sachlage.

Was ist eine Analogie?

Unter einer Analogie versteht man die Anwendung einer gesetzlichen Regelung auf eine ähnliche vergleichbare Sachlage. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter strengen Voraussetzungen:

1. Planwidrige Regelungslücke

Es muss etwas ungeregelt sein, das vom Gesetzgeber unabsichtlich nicht geregelt wurde. Eine solche Lücke lässt sich teilweise daraus ableiten, dass bei einer komplexen Regelung ein Teilaspekt übersehen wurde. Dies ist insbesondere wichtig, wenn ohne die Nutzung einer Analogie ein Widerspruch entstehen würde. Zum Beispiel erhält im Zivilrecht jemand, der im Sinne eines anderen für diesen handelt (zum Beispiel beim Retten vor dem Ertrinken) seine Aufwendungen (also freiwilligen Opfer) ersetzt. Die Schäden (also unfreiwilligen Opfer) jedoch nicht. Somit bekäme ein Ersthelfer das freiwillig genutzte Verbandsmaterial ersetzt, aber die unfreiwillig durch Blut beschmutzte Hose nicht gereinigt. Weil dies widersprüchlich ist, wird die entsprechende Norm nicht nur für Aufwendungen, sondern auch für Schäden analog angewandt.

2. Vergleichbare Interessenslage/Sachverhalt

Eine vergleichbare Interessenlage liegt in der Regel vor, wenn sich beide Sachverhalte in allen grundsätzlichen Merkmalen gleichen, aber nicht genau übereinstimmen. Die Interessenlage ist beispielsweise vergleichbar, wenn es aus Sicht des Betroffenen vom Zufall abhängt, ob eine Norm einschlägig ist oder nicht.

3. Kein Analogieverbot

Die Nutzung der Analogie darf nicht explizit verboten sein. Das bekannteste und wohl wichtigste Analogieverbot existiert im Strafrecht. Eine Strafrechtsnorm darf nie auf ähnliche Fälle angewandt werden.

Zum Beispiel darf bei § 203 Absatz 1 StGB (Strafbarkeit des Verstoßes gegen die Schweigepflicht) kein Beruf miteinbezogen werden, der nicht explizit aufgelistet ist. Ärzte und Psychologen werden beispielsweise genannt, ein Friseur hingegen nicht. Dieses Analogieverbot gilt jedoch nicht im Strafprozessrecht, sondern nur im materiellen Strafrecht.

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