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Außerordentliche Kündigung

Die Kündigungsfrist wird nicht eingehalten, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Eine außerordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht auf üblichem Wege beendet werden soll. Dies hängt oftmals damit zusammen, dass sich der Arbeitnehmer nach Auffassung des Arbeitgebers eine schwerwiegende Verfehlung geleistet hat.

Dies kann sich der Wegnahme von Firmeneigentum oder auch in verbalen Entgleisungen äußern. Dementsprechend wird die Kündigungsfrist von vier beziehungsweise zwei Wochen nicht eingehalten, sondern das Arbeitsverhältnis auf sofortige Weise beendet.

Den Parteien soll es nicht zugemutet werden noch, länger miteinander zu arbeiten.

Themenseite Arbeitsrecht

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