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Baudenkmäler

Baudenkmäler sind Objekte deren Erhalt laut § 2 Absatz 1 des deutschen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) für die Nachwelt sichergestellt werden müssen. Ein Bauwerk oder Gebäude gilt dann als Denkmal, wenn zum einen öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht, weil es zum Beispiel von hoher historischer, kultureller oder wissenschaftlicher Bedeutung ist.

Zum anderen muss die Denkmalschutzbehörde diese Ansicht teilen, es also als denkmalwürdig einstufen. Ist dem so, stellt es das Bauwerk oder Gebäude unter Denkmalschutz und es kann offiziell als Baudenkmal bezeichnet werden.

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