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Bauleiter

Ein Bauleiter überwacht und steuert den baulichen Prozess auf einer Baustelle oder einem bestimmten Teil einer Baustelle. Er ist dafür verantwortlich, dass alle baulichen Tätigkeiten gemäß den rechtlichen Vorschriften der Baubehörde geschehen. Man bezeichnet den Bauleiter daher auch als „Objektüberwacher“ oder „Bauoberleiter“.

Bauleiter können sowohl für ausführende Bauunternehmen als auch für auftraggebende Unternehmen arbeiten und sind in der Regel im baugewerblichen Bereich wie Hoch- und Tiefbau oder Straßenbau tätig. Die Verantwortungskompetenz des Bauleiters hängt davon ab, in wessen Auftrag er arbeitet. Ist er für ein ausführendes Bauunternehmen, also den Bauherrn, tätig, hat er für die Überwachung und Einhaltung der vorgegebenen Bauvorschriften bei den Baumaßnahmen Sorge zu tragen.

Zudem muss er einen Bauzeitplan erstellen, Warenlieferungen abnehmen und kontrollieren und die Kosten überblicken. Handelt er aufseiten des auftraggebenden Unternehmens überwacht und kontrolliert er die Arbeit am Bau im Hinblick auf eine fristgerechte Fertigstellung.  Darüber hinaus unterliegt die Qualitätssicherung der Arbeit, die Überwachung des Budgets sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen seiner Zuständigkeit.

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