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Prozess

Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, zu dem es durch eine Klage kommt.

Was ist ein Prozess?

Ein Prozess im juristischen Sinne ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (bei einem Strafprozess durch eine Anklage) eingeleitet wird. Ein solches „streitiges Verfahren“ hat das Ziel, den Sachverhalt durch eine verbindliche Entscheidung, wie ein Gerichtsurteil oder einen Gerichtsbeschluss, zu klären.

Das Verfahren aus der Perspektive des Klägers wird als „Aktivprozess“ bezeichnet. „Aktiv“ bezieht sich insoweit auf die Klageerhebung, als dass es sich hierbei um ein aktives Tun handelt. Das Verfahren aus der Sicht des Beklagten nennt man „Passivprozess“, da der Beklagte nicht derjenige ist, der den Prozess initiiert hat, sondern ihn „erleiden“ muss.

Das „streitige Verfahren“ muss vom „nichtstreitigen Verfahren“, das ebenso vor den Gerichten durchgeführt wird, abgegrenzt werden. Nichtstreitige Verfahren sind dabei primär solche Verfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch.

Die Frage, wie ein Prozess ablaufen muss, regelt das einschlägige Prozessrecht. Das deutsche Recht kennt daher kein einheitliches Prozessrecht. Stattdessen hat es für die verschiedenen Gerichtszweige jeweils eine eigene Prozessordnung vorgesehen, zum Beispiel:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Strafprozessordnung (StPO)
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • Finanzgerichtsordnung (FGO)
  • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

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