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Cessio legis

Automatischer Forderungsübergang/Abtretung laut Gesetz von einem alten auf einen neuen Gläubiger.

Der Begriff “cessio legis” (zu Deutsch: Legalzession) beschreibt einen Forderungsübergang von einem alten Gläubiger auf einen neuen, anderen Gläubiger. Der neue Gläubiger (Zessionar) tritt automatisch an die Stelle des alten Gläubigers (Zedent).

Weder der Schuldner noch die Gläubiger müssen hier etwas tun. Eine Legalzession kann von den Vertragsparteien zudem nicht verhindert werden.

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