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Datenschutz

Gesetzlich geregelter Schutz von personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Verwendung.

Die meisten Firmen und öffentlichen Stellen erheben heutzutage Daten. Durch den Datenschutz werden dabei die personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Adressen, vor einer missbräuchlichen Verwendung geschützt. In Deutschland ist der Datenschutz im Grundgesetz verankert.

Im deutschen Datenschutzrecht finden zwei grundlegende Themen Anwendung: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das neue Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Ergänzt wird der Datenschutz zudem durch die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegten europäischen Regelungen. Verstöße gegen den Datenschutz berühren somit sowohl deutsche also auch europäische Gesetze und können so zu hohen Bußgeldern oder Gefängnisstrafen führen.

Definition von Datenschutz in Deutschland

Der Datenschutz ist als Persönlichkeitsrecht gesetzlich schonim Art. 2 Abs.1 und dem Art. 1 Abs.1 des Grundgesetzes (GG) festgelegt. Der Gesetzgeber versteht darunter den Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt im Datenschutz, dass die Freiheit eines jeden Bürgers geschützt werden soll, selbst über die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten bestimmen zu können. Dies ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Menschenwürde und damit ein Grundrecht der deutschen Bevölkerung. In Deutschland kann jeder die über ihn gesammelten Daten einsehen.

Im Datenschutz sollen solche Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, geschützt werden. Dazu gehören im Besonderen Daten, die in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang zu einer Person stehen und die missbräuchlich verarbeitet werden könnten. Welche Daten personenbezogen sind, wird in §3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.

Beispiele für Daten, die geschützt werden müssen, sind:

  • Namen
  • Telefonnummern
  • Steuernummern
  • Anschrift
  • E-Mail-Adressen
  • Geburtsdatum
  • Steuerdaten
  • Ärztliche Befunde
  • Bankverbindungen
  • Eintragungen ins Führungszeugnis

Laut dem BDSG dürfen Daten nur dann erhoben werden, wenn eine gesetzliche Anordnung dazu verpflichtet. Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke der Nutzung erforderlich ist. Im §6 des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Rechte der Bürger gegenüber staatlichen und nicht staatlichen Institutionen festgelegt. Sie umfassen die Rechte auf Auskunft, auf Berichtigung von falschen Daten, auf die Erhebung einer Beschwerde sowie das Recht auf Löschung und Sperrung der Daten und der Untersagung der Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist so grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person notwendig. Im strafrechtlichen Sinne können Verstöße gegen den Datenschutz mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland?

In Deutschland gelten zwei Gesetze zum Datenschutz: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO und das neue BDSG werden seit dem 25. Mai 2018 parallel angewendet, wobei das DSGVO als ranghöheres Recht immer Vorrang hat.

Bis Ende Mai 2018 galt noch das alte Bundesdatenschutzgesetz. Die wichtigsten Neuerungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz betrafen Straf- und Bußgeldvorschriften, die Transparenz- und Dokumentationspflichten, die Auftragsverarbeitung, Arbeitnehmer-Datenschutz sowie die Stellung eines Datenschutzbeauftragten. In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist ein Datenschutzbeauftragter vom Unternehmen einzustellen, der sich um die Datensicherheit und die Einhaltung des Datenschutzes kümmert.

Ergänzt werden die DSGVO und das BDSG von den Datenschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer sowie speziellen Regelungen für bestimmte Rechtsbereiche, wie beispielsweise dem Telekommunikationsgesetz.

Datenschutzrecht der Europäischen Union

Auch in der Europäischen Union wird der Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht angesehen. Dieses umfasst vor allem das Recht auf Auskunft und Berichtigung der erhobenen Daten. Wie im deutschen Datenschutzgesetz dürfen sie nur bei Einwilligung des Betroffenen oder aus einem gesetzlich legitimen Grund erhoben und verarbeitet werden. Für alle Staaten der Europäischen Union gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25. Mai 2018, um in ganz Europa eine einheitliche Herangehensweise an den Datenschutz und die Datensicherheit zu schaffen und den freien Datenverkehr innerhalb Europas sicherzustellen.

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