Zum Hauptinhalt springen

Ebenbürtigkeit

Der Begriff Ebenbürtigkeit stammt aus dem Mittelalter und meint die Standesgleichheit nach Geburt.

Die Ebenbürtigkeit hat ihren Ursprung im mittelalterlichen Adelsrecht. Eine Ehe galt nur dann als standesgemäß, wenn die Ehepartner ebenbürtig waren, beziehungsweise beide von adligem Geschlecht sind. Bei einer Ehe zwischen Adligen und Nichtadligen bestand also keine Ebenbürtigkeit, teilweise auch nicht zwischen Personen hohen und niederen Adels. Eine nicht standesgemäße Ehe wurde als Missheirat bezeichnet. Ob zwei Eheleute ebenbürtig waren, hing stark vom jeweiligen Land, der historischen Epoche und den beteiligten Familien ab. Eine standesgemäße Ehe war die Voraussetzung dafür, dass die aus der Ehe entstandenen Kinder die Standesrechte des Vaters übernehmen konnten. Bei regierenden Familien war dies etwa die Thronfolge, im übrigen Adel der Anspruch auf das Erbe und Vermögen.

Heutzutage hat im zivilen Leben die Ebenbürtigkeit keine rechtliche Relevanz mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2004 mit einem Beschluss festgelegt, dass das Ebenbürtigkeitsprinzip nicht mit der Eheschließungsfreiheit nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Dem Urteil war eine Klage zweier Söhne des Chefs vom Hause Hohenzollern, Louis Ferdinand von Preußen, vorausgegangen. Laut Erbvertrag stand ihnen kein Erbanspruch zu, da sie nicht aus einer den Grundsätzen der alten Hausverfassung des Brandenburg-Preußischen Hauses entsprechenden Ehe stammten. Die Ebenbürtigkeit hat heute keine öffentlich-rechtliche Bedeutung mehr, denn sie widerspricht Verfassungsgrundsätzen wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von ehelichen und nichtehelichen Kindern.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung