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Einspruch bei Fahrverbot

Gegen einen Bußgeldbescheid, aus dem sich ein Fahrverbot ergibt, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.

Mit Geldbußen und Punkten in Flensburg hat heutzutage fast jeder Autofahrer schon einmal zu tun gehabt. Wenn nach einem Verkehrsverstoß allerdings ein Fahrverbot erlassen wird, bringt dies oftmals hohe Einschränkungen für den Fahrer mit sich, da die Person dann für eine bestimmte Zeit kein Kraftfahrzeug mehr führen darf. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich das Fahrverbot allerdings unter Umständen umgehen oder zumindest herauszögern.

Wann und vom wem werden Fahrverbote verhängt?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die von der Verkehrsbehörde bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen ist. Nach einem Fahrverbot ist ein Kraftfahrzeugführer nicht mehr dazu berechtigt, Autos und andere Kraftfahrzeuge zu führen. Es muss dann also auf öffentliche Verkehrsmittel wie Busse oder auf das Fahrrad umgestiegen werden. Entweder können dabei alle Kraftfahrzeuge oder nur bestimmte Fahrzeugklassen verboten werden.

So soll der Autofahrer diszipliniert werden, damit er in Zukunft keine Verstöße mehr gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Verkehrsrecht begeht. Das Schreiben dazu wird dem Autofahrer als Bußgeldbescheid von der verantwortlichen Verkehrsbehörde zugestellt. Der Führerschein wird von der Behörde eingezogen, dort verwahrt und erst nach Ablauf des Fahrverbots wieder herausgegeben. Die Fahrerlaubnis muss also nicht neu beantragt werden.

Die Dauer des Fahrverbots liegt seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 zwischen einem und sechs Monaten. Was für eine Strafe letztendlich von der Behörde ausgesprochen wird, ist immer von der Schwere der Tat abhängig.

Delikte, die zu einem Fahrverbot führen können, sind beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts
  • Das Fahren über eine rote Ampel
  • Fahren bei Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Andere besonders schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Das Fahrverbot kann entweder sofort vollstreckt werden oder es lässt sich die Vollstreckungsfrist des Fahrverbots zumindest für Ersttäter bis zu vier Monate lang aufschieben. Damit kann der Kraftfahrzeugführer einen geeigneten Zeitpunkt für das Fahrverbot wählen. Nach dieser Zeit muss der Führerschein jedoch auch wirklich in Verwahrung gegeben werden, anderenfalls stellt dies eine Straftat dar.

Sofort vollstreckt werden Fahrverbote meistens, wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt und zu erwarten ist, dass er das Verhalten wiederholt. Dies ist auch der Fall, wenn dem Fahrer in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Delikt zu Schulden gekommen ist, bei dem bereits ein Fahrverbot verhängt wurde. Nimmt man trotz Fahrverbot weiterhin am Verkehr teil, stellt dieses ebenfalls ein schwerwiegendes Delikt dar, das mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Fahrverbot

Der vom Fahrverbot Betroffene hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. So kann das Fahrverbot zumindest herausgezögert oder in eine andere Strafe umgewandelt werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann insgesamt ein Einspruch erhoben werden, es können aber auch nur Teile des Bescheides angefochten werden. Während der Einspruch und der Sachverhalt geprüft werden, kann das Fahrverbot nicht in Kraft treten.

Themenseite Einspruch gegen Bussgeldbescheid

Mögliche Begründungen eines Einspruchs

Wie erfolgreich der Einspruch sein wird, hängt vor allem von der Schwere der Straftat und den mit dem Fahrverbot verbundenen Einschränkungen für das Leben des Angeklagten ab. Vor allem Ersttäter haben bessere Chancen, ein Fahrverbot abzuwenden.

Fahrverbote können unter Umständen aufgehoben werden, beispielsweise wenn:

  • eine Existenzgefährdung vorliegt, also der Fahrer wegen dem Fahrverbot seine Arbeit verlieren könnte,
  • davon ausgegangen werden kann, dass das Messgerät defekt war,
  • der Fahrer nur einen Augenblick lang unachtsam war, zum Beispiel, wenn er oder sie in einer neuen Stadt war und sich dort nicht auskannte,
  • der sogenannte Mitzieheffekt greift, wenn Autos auf der benachbarten Fahrspur losfahren, für einen selbst die Ampel aber noch rot ist.

Die Umwandlung des Fahrverbots in ein hohes Bußgeld ist möglich, wenn ein Härtefall anerkannt wird, beispielsweise weil die Person beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist. Die Anforderungen dafür sind allerdings sehr hoch.

Formen und Fristen des Einspruchs

Der Einspruch bei Bußgeldbescheiden ist schriftlich zu erklären. Ein bestimmtes Formular muss nicht verwendet werden, der Einspruch ist also formfrei. Eine Begründung ist zwar nicht notwendig, aber dennoch sinnvoll. Sie kann die Behörde zum Überdenken der Entscheidung anregen und die Angelegenheit aus einer anderen Sicht betrachtet werden.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugehen des Bescheids gegenüber der zuständigen Behörde erklärt werden. Die Zeit läuft ab der Zustellung des Bußgeldbescheids vom zuständigen Amt. Nach dem Einspruch beginnt ein Zwischenverfahren, in dem der Sachverhalt noch einmal überprüft wird. Verpasst man die Frist für den Einspruch, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Ebenso wird es sofort wirksam, wenn der Fahrer das Bußgeld innerhalb der 14-tägigen Frist zahlt.

Während das Amt den Bußgeldbescheid noch einmal überprüft, wird das Verfahren pausiert und kann während dieser Zeit nicht rechtskräftig werden. Allerdings kann durch den Einspruch auch eine härtere Sanktion als vor dem Einspruch ergehen. Im Einzelfall entscheidet ein Richter über eine angemessene Strafe, wenn die Angelegenheit vor Gericht landet. Wenn die Behörde allerdings entscheidet, dass die Tatvorwürfe unbegründet sind, stellt sie das Verfahren ein.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Wenn ein Einspruch vor Gericht möglich ist, können die Kosten über denen einer Strafe liegen, also ist immer abzuwägen, ob sich der Einspruch lohnt. Durch ein Gerichtsverfahren kann zumindest über den Zeitpunkt des Gültigwerdens des Fahrverbots verhandelt werden, allerdings kann auch eine weitaus höhere Geldstrafe statt dem Fahrverbot festgelegt werden. Daher ist es immer individuell verschieden, ob es sich lohnt, den Bescheid entweder selbst oder mit anwaltlicher Unterstützung anzufechten.

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