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Elterngeld

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren sind, können Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen, sofern sie ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren.

Wer als Arbeitnehmer seine Arbeit aufgrund eines Neugeborenen unterbricht oder auf maximal 30 Stunden wöchentlich reduziert, der hat Anspruch auf das sogenannte Elterngeld. Damit soll der finanzielle Verlust abgefedert werden, der durch die Reduzierung der Stunden entsteht. Das Elterngeld ist dabei der Nachfolger des sogenannten Erziehungsgeldes, welches von 1986 bis 2006 galt.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um das Elterngeld zu beanspruchen?

  • Wohnhaft in Deutschland
  • Zusammenleben mit dem Kind im gleichen Haushalt
  • Erziehung und Betreuung des Kindes
  • Unterbrechung beziehungsweise Reduzierung der wöchentlichen Arbeit auf maximal 30 Stunden

Wie lange kann das Elterngeld beansprucht werden?

Das Elterngeld kann für den Elternteil, der die Arbeit unterbricht oder reduziert, bis zu zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens einbringen. Dies ist jedoch auf den Maximalbetrag von 1800 Euro gedeckelt.

Das Elterngeld kann insgesamt maximal zwölf Monate vom Staat gewährt werden. Müssen beispielsweise beide Partner ihre Arbeit reduzieren, so kann die Dauer auf 14 Monate ausgedehnt werden.

Für Personen, bei denen gegebenenfalls eine längere Unterbrechung der Arbeit ansteht, kann auch eine Zahlung des Elterngeldes von 28 Monaten in Betracht kommen. In diesem Fall wird jedoch nur die Hälfte des Nettolohns bezahlt.

Können auch arbeitslose Personen Elterngeld beantragen?

Auch für Personen, die keine Vollzeitstelle inne haben gibt es die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen. Dann jedoch ist das Elterngeld auf monatlich 300 Euro gedeckelt. Bezieht man möglicherweise Sozialleistungen, werden diese jedoch nicht als Einkommen gewertet.

Themenseite Arbeitsrecht

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