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Ex post

„aus danach“ – Beurteilung aus nachträglicher Sicht

Ex post steht für „aus danach“, also „im Nachhinein“ und die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante („von vornherein“). Ein Geschehen wird im Nachhinein aus der Sicht eines allwissenden Erzählers beurteilt. Ihm sind hierbei auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten.

Zum Bespiel bei der Beurteilung, ob sich ein Polizist korrekt verhalten hat, wird sein Verhalten nicht ex post, sondern ex ante beurteilt. Denn es wäre unangemessen Aspekte zu berücksichtigen, die der Polizist zum Zeitpunkt seiner Handlung noch nicht wusste.

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