Zum Hauptinhalt springen

Geschäftsordnung

In einer Geschäftsordnung wird die Summe aller Richtlinien zum Ablauf der Arbeit von Kollegialorganen (beispielsweise dem Deutschen Bundestag) festgehalten.

Eine Geschäftsordnung regelt die Abläufe beim Zusammentreffen von Kollegialorganen, um einen Sachverhalt zu besprechen oder zu entscheiden. In vielen Gremien laufen Sitzungen wesentlich einfacher ab, wenn vorher festgelegt ist, wie sie ablaufen sollen. So entsteht mehr Transparenz und ein gewisses Maß an Rechtssicherheit. Damit dient sie auch der Orientierung der Beteiligten.

Damit die Arbeit in Kollegialorganen wie Parlamenten oder Gemeinden systematisch ablaufen kann, werden hier meist Richtlinien und Regeln in einer Geschäftsordnung festgelegt. Denn nicht alle Fälle und Eventualitäten können von Kollegialorganen festgehalten werden, selbst solche mit einer ausführlichen Geschäftsordnung müssen Einzelangelegenheit immer wieder neu regeln.

Manche Richtlinien sind hier nicht gesetzlich oder satzungsmäßig geregelt und müssen daher in der Geschäftsordnung aufgegriffen werden. Es gibt keine Pflicht zur Erstellung einer Geschäftsordnung, es ist allerdings empfohlen. Wenn keine Geschäftsordnung vorliegt, wird das Gewohnheitsrecht praktiziert. Dies ist ein ungeschriebenes Recht, das durch die lange andauernde Anwendung von Regeln und nicht durch eine Gesetzgebung zustande kommt.

Was sind Kollegialorgane und welche gibt es?

Ein Kollegialorgan beschreibt Organisationseinheiten mit mindestens zwei Personen als Mitglieder, die eigenständig Beschlüsse fassen können. Organisation wie Behörden, Vereine oder Kapitalgesellschaften (GmbHs) haben Kollegialorgane, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Bei juristischen Personen (wie Gesellschaften) stellen beispielsweise der Vorstand, die Geschäftsführung oder auch der Aufsichtsrat Kollegialorgane dar.

Letztendlich können also die folgenden Kollegialorgane unterschieden werden:

  • Organe
  • Gremien
  • Parlamente
  • Gemeinden
  • Vereine
  • Ausschüsse
  • Behörden
  • Parteien

Welche Punkte können in Geschäftsordnungen geregelt werden?

Auch der Deutsche Bundestag hat eine Geschäftsordnung festgelegt. In dieser finden sich Normen zu Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Weitere wichtige Geschäftsordnungen sind beispielsweise im Europäischen Parlament und bei der Europäischen Kommission zu finden, aber auch im Kapitalgesellschaften häufig anzutreffen. Die folgenden Punkte können dabei Gegenstand von Geschäftsordnungen sein:

  • Einberufung zur Sitzung
  • Protokollführung
  • Vorsitz
  • Tagesordnung
  • Abstimmungsmodus
  • Redezeitbegrenzung
  • Minderheitsvotum
  • Berichterstattung
  • Geschäftsführung zwischen den Sitzungen

Die Geschäftsordnung folgt somit einem festgelegten Ablauf und orientiert sich dabei an einer Struktur.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung