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Was ist ein Handelsvertreter?

Mit der Berufsbezeichnung „Handelsvertreter“ ist ein selbstständiger Gewerbetreibende gemeint, der Geschäfte vermittelt oder diese für Unternehmen abschließt.

Die Berufsbezeichnung „Handelsvertreter“ stammt aus dem kaufmännischen Berufswesen und spricht einen selbständigen Gewerbetreibenden an. Seine Aufgabe ist es, Geschäfte an ein oder auch mehrere Unternehmen zu vermitteln oder für sie abzuschließen. Die gesetzlichen Regeln diesbezüglich finden sich im Handelsgesetzbuch ( § 84 Abs. 1 HGB). Handelsvertreter sind im Vertrieb von verschiedenen Konsum- und Investitionsgütern, wie Maschinen und Dienstleistungen, tätig. Sie fungieren als Bindeglied, welches zwischen Unternehmen, wie Produktionsfirmen, und Kunden, wie Großhändler, steht. 

Welche Rechte hat ein Handelsvertreter?

Laut Recht befinden sich Handelsvertreter und Selbstständige auf Augenhöhe. Das heißt, dass ein Handelsvertreter ebenso ein selbständiger Unternehmer wie der Unternehmer, für den er einsteht, ist. Spezielle Faktoren verpflichten möglicherweise auch einen selbständigen Handelsvertreter, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen.
Dies kann eintreten, wenn dieser nur für einen Unternehmer allein im Einsatz ist. Eine solche Situation liegt vor, wenn der Handelsvertreter fünf Sechstel seiner kompletten Tätigkeiten für ein einziges Unternehmen verrichtet. Denn dadurch gilt er als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und wird rentenversicherungspflichtig.
Die Rentenversicherungspflicht besteht jedoch nur solange der Handelsvertreter von der Beschäftigung eines weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmers absieht.

Handelsvertreter müssen in ihrer Tätigkeit bestimmten Rechten und Pflichten nachkommen.
Für Handelsvertreter bestehen folgende Pflichten gegenüber dem Unternehmer:

  • Pflicht zur Wahrnehmung der Unternehmerinteressen
  • Umfangreiche Informationspflicht gegenüber dem Unternehmer
  • Pflicht zur Unterrichtung des Unternehmers

Wie sieht die Ausbildung eines Handelsvertreters aus?

Ein Handelsvertreter muss keine spezielle Berufsausbildung absolvieren. Um den Beruf ausüben zu können, ist nur ein Gewerbeschein notwendig. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebenberuf ausgeführt wird. Seit 2005 ist ein Eintrag im Handelsregister nicht mehr nötig. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Handelsvertreter nicht unbedingt eine natürliche Person sein muss. Es gibt auch die Möglichkeit, als Kapitalgesellschaft, beispielsweise als GmbH, einen Handelsvertreter darzustellen.

Welche Verträge schließt ein Handelsvertreter?

Es gibt bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer vertragliche Regelungen. Für den Handelsvertretervertrag gibt es allerdings keinerlei Formvorschriften. Es kommt beim Vertrag allerdings zu einer teils begrenzten Vertragsfreiheit im Zivilrecht.

Welche beruflichen Vorteile hat ein Handelsvertreter?

Ein Handelsvertreter kann in weiten Teilen eigenhändig über seinen Arbeitsumfang und Zeitaufwand entscheiden. Seine Tätigkeit wird mit einer Provision entlohnt, die zwischen ihm und dem jeweiligen Unternehmen in einem Vertrag festgelegt wird.
Sein Anspruch darauf besteht aber nur, wenn die Vermittlung zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden erfolgreich gewesen ist und dies aus den Diensten des Vertreters zu schließen ist. Die Höhe der Provision bedarf einer individuellen Vereinbarung.  

Was ist eine Scheinselbständigkeit?

Bei scheinselbständigen Personen handelt es sich um Selbständige, die einem Vertrag zufolge, Leistungen für ein Unternehmen erbringen, mit dem sie in der Realität aber gleichermaßen ein abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis führen.
Die folgenden Punkte deuten auf eine solche Scheinselbständigkeit hin:

  • Der Kundenstamm besteht nur aus einem Kunden
  • Festgelegte Arbeitszeiten
  • Anspruch auf Urlaub
  • Pflicht zu berichten (Reporting)

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