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Haushaltsführungsschaden

Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn ein Betroffener seinen Haushalt nicht mehr oder nur in Teilen ausführen kann. Dem Zustand geht meist eine Körperverletzung voraus, Kosten können erstattet werden.

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Als Haushaltsführungsschaden wird der Mangel bezeichnet, der dadurch zustande kommt, dass ein Mensch oder eine Familie den Haushalt nicht mehr komplett oder in Teilen bewältigen kann.

Meist beruht dies auf einer Körperverletzung, sodass der Begriff vor allem im Schadensersatzrecht bei Straßenverkehrsunfällen genannt wird.

Ein Anspruch auf den Ersatz der Kosten ist vom Umfang, wie der Haushalt nicht bewältigt werden konnte, abhängig. Er wird davon abhängig gemacht, wie notwendig die Kosten sind beziehungsweise gewesen sind, um dem Haushalt durch Dritte gerecht werden zu können. Der Anspruch gilt auch, wenn der Betroffene den Haushalt trotz Behinderungen führt. Auch hier werden die Kosten an der Bezahlung Dritter gemessen.

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