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Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung ist mit einem Immobilienverwalter gleichzusetzen und bezeichnet eine Instanz, die für die Administration von Immobilien verantwortlich ist.

Was ist eine Hausverwaltung?

Der Begriff „Hausverwaltung“ kommt aus der Immobilienwirtschaft und meint den Administrationsbereich von Miethäusern. Er ist mit dem Wort „Immobilienverwalter“ gleichzusetzen. Diese sind für die Administration von Miethäusern, öfters auch Mehrparteienhäusern, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten und Wohnanlagen verantwortlich.

Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?

Die Aufgaben einer Hausverwaltung entsprechen nicht den Funktionen dieser. In Wohnungseigentumsanlagen liegt nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vorrangig in der Hand der Wohnungseigentümer beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft.
Es liegt kein gesetzlicher Aufgabenkatalog für die Administration von Mietobjekten vor. Die Aufgaben einer Hausverwaltung obliegen allein der vertraglichen Abmachung zwischen einem Objekteigentümer und einer Hausverwaltung.

Im Rahmen der abzumachenden Tätigkeit kann zwischen der kaufmännischen und der technischen Verwaltung differenziert werden.

Was ist eine kaufmännische Hausverwaltung?

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Inanspruchnahme, Entgegennahme und Verwaltung des Mietzinses beziehungsweise des Geldes im Auftrag des Eigentümers
  • die Anmahnung von nicht verlässlichen Mietern
  • die gleichmäßige Abrechnung in festgelegten Zeiträumen mit dem Eigentümer
  • die Verfassung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • die Bezahlung der anfallenden Kosten
  • die Anweisung und Bezahlung von Versorgungsleistungen wie Abfall, Strom, Wasser und vieles mehr
  • die Kontrolle monetärer Abläufe auf Korrektheit und Effizienz wie Miethöhe, Versicherungskosten und einiges mehr
  • die Führung von Büchern

Was ist eine technische Hausverwaltung?

Unter die Tätigkeiten der technischen Verwaltung fallen mitunter:

  • der Betrieb und die Prüfung von Einrichtungen wie beispielsweise die Klingelanlage, die Heizung oder der Aufzug
  • die Prüfung und Aufsicht von Dienstleistern wie die Reinigung oder Gartenpflege
  • die Durchführung und die Prüfung von Pflegemaßnahmen wie die Wartung, Inspektion und Instandsetzung
  • die Organisation eines Hausmeisters
  • die Durchführung von Erneuerungen

Modernisierungen erfolgen oft nach Rücksprache mit dem Eigentümer, bei der Wohnungsabnahme und einer Neuvermietung der jeweiligen Immobilie. Zudem nehmen auch einige Immobilienverwalter als Makler die Vermietung und die komplette Betreuung der Miethäuser selbst in die Hand.

Was ist eine Wohnungseigentümerversammlung?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in einer Eigentümerversammlung, die als Organ der Eigentümer dienen soll, eine Hausverwaltungsgesellschaft beziehungsweise einen Hausverwalter bestimmen, die beziehungsweise der die Administration übernehmen soll.
Der Betroffene ist dann dazu berechtigt und dafür verantwortlich, Beschlüsse der Immobilieneigentümer durchzusetzen und der Umsetzung der Hausordnung bei den Objekten nachzugehen. Darüber hinaus muss er zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und -setzung des Gemeinschaftseigentums notwendige Schritte vollziehen. Auch die gemeinschaftlichen Gelder sind durch ihn zu verwalten.

Oftmals sind die Verwalter professionelle Unternehmen und werden als Verwalter-GmbHs betitelt. Für die Vergütung ihrer Tätigkeiten liegen keine Gebührenordnung oder sonstige gesetzliche Vorschriften vor. Die Bezahlung wird frei vereinbart und beträgt in der Regel bei der Administration eines gemeinschaftlichen Eigentums beziehungsweise der Mietverwaltung einer Immobilie:

  • circa 15-25 Euro im Monat beziehungsweise rund 180-300 Euro pro Jahr pro Wohnungseinheit
  • rund 3-5 Euro pro Garage beziehungsweise Stellplatz im Monat
  • knapp 60 Euro pro Stunde Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • circa 5 Prozent der Miete bei der Verwaltung eines Sondereigentums

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