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Heizkostenverordnung

Eine Heizkostenverordnung stellt die Grundlage zur Kostenabrechnung für Warmwasser und Wärme in einem Mietverhältnis dar.

Was ist eine Heizkostenverordnung?

Eine Heizkostenverordnung dient der detaillierten Kostenabrechnung des Warmwassers und der Wärme. Diese werden in einem Mietverhältnis bei der Wohnungsnutzung erzeugt.
Die Verordnung kommt generell auf Wohnungseigentümergesellschaften nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum Einsatz. Sie wird auch beim sozialen Wohnungsbau geltend gemacht. Bei der Verordnung spielt es keine Rolle, ob sie einen frei vermieteten oder einen öffentlich geförderten Wohnraum betrifft.
Anlässlich der aktuellen Heizkostenverordnung von 2009 wurde die freie Wahl des Abrechnungsmaßstabes seitens des Vermieters so stark eingeschränkt, dass seitdem nahezu immer mit 30 Prozent Grundkosten und 70 Prozent Verbrauchskosten kalkuliert werden muss.

Wozu dient die Heizkostenverordnung?


Ist die Verordnung anwendbar, stehen ihre Bestimmungen generell über den rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen, welche beispielsweise im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung bei einem Wohnungseigentum vorzufinden sind.
Die Heizkostenverordnung ist darauf angelegt, durch eine verbrauchsabhängige Abrechnung das Verhalten der Betroffenen beim Raumheizen oder Wasserverbrauch positiv zu beeinflussen und optimieren. Deshalb gelten auch die darin enthaltenen Bestimmungen für Mietverträge, welche schon vor ihrer Geltung am 01.03.1981 vereinbart worden sind. Zudem soll die Verordnung für eine gerechte Umlage der Kosten auf alle beteiligten Verbraucher sorgen. Sie ist generell zwingend vorgeschrieben.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Heizkostenverordnung?

Die Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität können als Gründe für Ausnahmen von der Verordnung angeführt werden, sodass diese vertraglich umgangen werden kann. In dem Fall können die Vertragsparteien wirksame abweichende Maßnahmen vereinbaren.

Zu den Ausnahmen zählen:

  • Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wobei eine davon vom Vermieter selbst bezogen wird
  • Wohnungen, die ein eigenes Heizungssystem besitzen
  • Vermietete Einfamilienhäuser, in denen lediglich eine Mietvertragspartei wohnt

Wie wird der Heizkostenverbrauch abgelesen und abgerechnet?

Der Verordnung zufolge werden die Heizkosten einmal im Jahr festgehalten. Ein Wärmemessdienstunternehmen führt die anstehende Abmessung durch. Es wird vom Eigentümer oder Verwalter einer Eigentumswohnanlage beauftragt und zur Verfügung gestellt. Dieses berechnet die Betriebskostenvorauszahlungen für den Vermieter gegenüber dem Mieter. Im Fall, dass die Vorauszahlung zu niedrig gewesen ist, besteht für den Vermieter gegenüber dem Mieter ein Nachforderungsrecht. Hat die Vorauszahlung einen zu hohen Betrag aufgewiesen, steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge zu.

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