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Insolvenzmasse

Das gesamte Vermögen des Schuldners, welches dieser bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und welches während des Verfahrens noch hinzukommt.

Was ist alles Teil der Insolvenzmasse?

Gemäß §35 Insolvenzordnung (InsO) setzt sich die Insolvenzmasse aus dem ganzen pfändbaren Vermögen des Schuldners zusammen. Dies bedeutet, alle beweglichen und unbeweglichen Gegenstände sind pfändbares Vermögen. Hinzu kommt das Vermögen, welches der Schuldner während eines laufenden Insolvenzverfahrens erlangt. Dies kann durch Erbschaft oder Schenkung entstehen.

Anders ist es jedoch bei sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Rahmen der Privatinsolvenz fallen persönliche Gegenstände aber auch der Hausrat nicht unter pfändbare Gegenstände. Zum Hausrat zählen beispielsweise Küchengeräte, Kleidung, Haustiere oder andere Gegenstände, die aufgrund körperlichen Gebrechens im Haushalt benötigt werden.

Eine Besonderheit liegt zudem beim sogenannten Aussonderungsrecht vor. Fremde Gegenstände, an denen Dritte beispielsweise ein Besitzrecht haben, zählen nicht zur Insolvenzmasse.

Was passiert mit der Insolvenzmasse?

Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird gerichtlich festgestellt, was alles zur Insolvenzmasse gehört. Anschließend wird diese an die Gläubiger verteilt. Durch das Errechnen einer Quote wird dabei berechnet, welchem Gläubiger wie viel Geld zusteht.

Die Befriedigung der Gläubiger geschieht beispielsweise durch den Verkauf von Gegenständen. Dabei ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters die Gegenstände möglichst gewinnbringend zu verkaufen, um so eine möglichst hohe Summe für die Gläubiger zu erzielen.

Bevor die eigentlichen Gläubiger befriedigt werden, müssen jedoch erst noch die sogenannten Massegläubiger berücksichtigt werden. Das sind alle Personengruppen, denen unmittelbar Kosten durch das Insolvenzverfahren entstehen. Dazu zählen beispielsweise das Insolvenzgericht aber auch der Insolvenzverwalter. Die Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst sich dabei an der Höhe der Insolvenzmasse. Je größer diese ist, desto höher ist auch die Vergütung.

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