« zur Glossar-Startseite
Insolvenzgericht
Das Gericht, welches zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens zuständig ist.
Bestimmung des Insolvenzgerichts
Das Insolvenzgericht ist gemäß §2 Insolvenzordnung (InsO) das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, in dem der Gemeinschuldner seine gewerbliche Niederlassung hat.
Sofern der Schuldner dabei mehrere Niederlassungen hat, bestimmt sich das Gericht nach dem Ort der Hauptniederlassung. Liegt dagegen keine gewerbliche Niederlassung vor, so wird das Gericht nach dem allgemeinen Gerichtsstand bestimmt. Dies bedeutet, das Gericht wird nach dem Wohnort des Schuldners ausgemacht.
Aufgabe des Insolvenzgerichts
Das Insolvenzgericht hat dabei verschiedene Funktionen.
Darunter zählen:
- Die Überprüfung des Antrages auf Eröffnung und Schließung des Insolvenzverfahrens
- Die Berufung und Leitung der Gläubigerversammlung
- Das Treffen von vorläufigen Maßnahmen, bis über den Insolvenzantrag entschieden wurde
- Die Gewährung von Stimmrechten, sofern es keine Einigkeit in der Gläubigerversammlung gibt
- Die Bestellung des Insolvenzverwalters und seiner Vergütung
- Die Bestellung des vorläufigen Gläubigerausschusses
Neben diesen Funktionen hat das Gericht auch eine beaufsichtigende Funktion. So sollen der Gläubigerausschuss aber auch die Insolvenzverwaltung durch das Insolvenzgericht überwacht werden. Bei einigen Handlungen des Insolvenzverwalters besteht sogar ein Genehmigungsrecht durch das Insolvenzgericht.
Das Insolvenzgericht entscheidet jedoch nicht über bestimmte Vorrechte. Streitigkeiten über Aussonderungen oder Masseansprüche müssen ausschließlich über den Prozessweg ausgetragen werden.
« zur Glossar-StartseiteIn folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:
- Hilfe im Abgasskandal (Entschädigung von Besitzern manipulierter Fahrzeuge)
- Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen (Beendigung von kostspieligen Verträgen)
- Beendigung von Dahrlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Einsparung von überteuerten Gebühren)
- Beendigung von unrentablen Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen
- Unterstützung vom Anwalt bei Verkehrsunfällen und Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Druchsetzung von Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe und Corona Reise-Erstattung für Verbraucher
- Wechsel von der PKV in die GKV und Hilfe bei der Rückerstattung der Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung
Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!