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Inventur

Eine Inventur ist eine Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Die Ermittlung des Vermögens erfolgt an einem bestimmten Stichtag in schriftlicher Form.

Was ist eine Inventur?

Eine Inventur ist eine Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz, dem Grundsatz zufolge, angerechnet werden müssen. Dies Ermittlung des Vermögens erfolgt an einem bestimmten Stichtag und muss schriftlich ausgeführt werden. Die Aufstellung der einzelnen Posten verlangt folgende festgelegte Form:

  • Vermögen (nach der Liquidität der einzelnen Positionen geordnet)
  • Verbindlichkeiten (nach deren Fälligkeit geordnet)
  • Reinvermögen oder Eigenkapital (wird aus der Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten ermittelt)

Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, mittels einer ordnungsgemäßen Buchführung Inventuren durchzuführen. Diese finden nicht nur am Schluss jeden Geschäftsjahres, sondern auch bei der Gründung beziehungsweise Übernahme eines Unternehmens sowie dessen Beendigung statt.

Eine Inventur lässt sich in die „körperliche Inventur“ und die „Buchinventur“ unterteilen. Bei der körperlichen werden sämtliche Vermögensgegenstände wie Waren, Maschinen und Anlagen durch Zählen, Messen, Schätzen und Wiegen schriftlich festgehalten. Das dadurch entstehende Bestandsverzeichnis ist das „Inventar“.

Bei der Buchinventur hingegen werden mittels Kontoauszügen, buchhalterischen Unterlagen und anderen Belegen wertmäßig nicht körperliche Gegenstände und Schulden festgehalten.

Eine weitere Form der Inventur ist die Anlageninventur, die das gesamte Anlagevermögen beinhaltet.

Welche Verfahrensmöglichkeiten gibt es bei der Inventur?

Um eine Inventur durchzuführen, stehen einem mehrere Möglichkeiten des Verfahrens zur Verfügung:

Permanente Inventur

Hier wird generell keine körperliche Inventur an einem bestimmten Stichtag durchgeführt, sondern ganzjährig nebenher. Nur die Erfassung an sich beziehungsweise die Erstellung des Inventars erfolgt einmal im Jahr.

Stichprobeninventur

Hier ist die Inventur auf einem mathematisch-statistischen Verfahren aufgebaut. Vereinzelt werden bestimmte Warenbestände erfasst, anderen hingegen werden mithilfe der speziellen Berechnungen ermittelt.

Stichtagsinventur

Bei der am häufigsten angewendeten Methode der Bestandserfassung werden an einem bestimmten Tag, meist am Ende des Geschäftsjahres, sämtliche Gegenstände mengenmäßig erfasst

Verlegte Inventur

Hier sind Abweichungen von drei Monaten vor beziehungsweise zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erlaubt. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass zu diesem Tag eine wertmäßige Fortschreitung vorgenommen werden muss.

Welche Grundsätze gibt es in der Inventur?

In der Inventur existieren folgende Grundsätze:

  • Grundsatz der Vollständigkeit, nach dem sämtliche Vermögensgegenstände im Inventar aufgelistet sein müssen
  • Grundsatz der Richtigkeit und der Willkürfreiheit, nach dem die Richtigkeit der Inventur kontrollierbar sein muss
  • Grundsatz der Nachprüfbarkeit und Dokumentation, nach dem ein sachverständiger Dritter den Bilanzansatz überprüfen kann 
  • Grundsatz der Einzelerfassung, nach dem sämtliche Vermögensgegenstände einzeln erfasst und bewertet werden müssen

Wenn bei der Inventur Differenzen zwischen dem Soll- und dem Istbestand auftreten, erfordern diese eine Berichtigung des Sollbestands und fließen wirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein.

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