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Inzidentkontrolle von Rechtsnormen

Eine Inzidentkontrolle von Rechtsnormen ist eine Möglichkeit für Richter, festgelegte Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu können.

Was ist die Inzidentkontrolle von Rechtsnormen?

Eine Inzidentkontrolle von Rechtsnormen ist eine von wenigen Möglichkeiten für Richter, vorliegende Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Eigentlich können gegen Rechtsnormen keine Rechtsmittel beansprucht werden. Nur ganz selten gibt es diese Option bei einer Verfassungsbeschwerde (Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch Rechtsakte der Staatsgewalt werden verletzt) entsprechend den Festlegungen der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren).

Die Kontrolle der bestehenden Gesetze sowie deren untergeordneten Rechtsnormen wie Satzungen oder Verordnungen ist für Gerichte Bestandteil des richterlichen Prüfrechts. Eine inzidente Überprüfung der Rechtsnormen kommt zum Einsatz, wenn die Entscheidung eines Richters von der Rechtmäßigkeit einer Rechtsnorm abhängt.

Anders als andere richterliche Entscheidungen, bindet diese Methode nachfolgende Gerichte und auch dasselbe Gericht in nachfolgenden Rechtsangelegenheiten nicht an diese Entscheidung. Denn diese Art der Kontrolle ermöglicht keine Entscheidung über die Richtigkeit oder Nichtigkeit der Rechtsform an sich. Sie kann nur eine Entscheidung dahingehend herbeirufen, ob diese Rechtsnorm in dem konkreten verhandelten Rechtsfall angewendet werden kann oder nicht. Von einer Ausstrahlung auf andere Fälle kann nur bei einem Präzedenzfall ausgegangen werden.

Beispiel für eine Inzidentkontrolle anhand eines Bebauungsplanes

Es braucht beispielsweise eine Inzidentkontrolle, wenn ein Bebauungsplan für die Entscheidung eines Richters in einem Rechtsstreit relevant ist. Der Richter muss in dem Fall inzident prüfen, ob der Bebauungsplan überhaupt rechtskonform ist. Erst wenn dies bestätigt worden ist, kann er seine Entscheidung daran anlehnen.  
Eine solche Kontrolle wird immer dann in Anspruch genommen, wenn ein Eigentümer gegen die Ablehnung eines Baus mit einer Verpflichtungsklage (ausdrücklicher Wunsch einer Unterlassung) vorgeht.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn ein Nachbar gegen eine erteilte Baugenehmigung mittels einer Anfechtungsklage (Klage gegen Beschlüsse) vorgeht. Dies ist der Fall, wenn er die Ansicht vertritt, dass der Bebauungsplan, wegen dem die Baugenehmigung erteilt worden ist, gegenstandslos ist.

Beispielurteil bei einer Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans

Das Bundesverwaltungsgericht musste über eine Normenkontrolle entscheiden.
Dabei ging es darum, dass mittels einer Inzidentkontrolle die Hinfälligkeit eines Bebauungsplans samt einer Klage gegen diesen Bebauungsplan überprüft werden musste.

Das bedeutet, dass, wenn der Bebauungsplan ohnehin unerheblich ist, weil er rechtliche Mängel aufweist, gegen diesen Bebauungsplan nicht geklagt werden kann. Das wiederum hat sowohl für den Beschwerdeführer als auch für die betreffende Gemeinde weitreichende Folgen. Denn die Situation wird so behandelt, als hätte es einen solchen Bebauungsplan nicht gegeben.

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