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Ipso iure

„durch das Recht selbst“ / kraft Gesetzes

Eine Rechtsfolge entsteht unter gewissen Voraussetzungen nicht erst durch eine Handlung oder den Willen einer Person, sondern kraft Gesetzes.

Beispielhaft für eine Wirkung ipso iure ist die Erbschaft: Liegt der Todesfall des Erblassers vor, rücken der Erbe bzw. die Erben per Gesetz, unabhängig von deren Willen, in die Stellung des Erblassers ein. Sie könnten anschließend die Erbschaft ausschlagen, aber sie sind in jedem Fall zunächst rechtlich an die Stelle des Erblassers gerückt.

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