Zum Hauptinhalt springen

Krankmeldung

Eine Krankmeldung formuliert die Krankheit und Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers sowie deren Dauer. Sie muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.

Was ist eine Krankmeldung?

Eine Krankmeldung ist ein vom Arzt ausgestelltes Formular, das die Krankheit und gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers sowie deren Dauer ausdrückt. Für einen erkrankten Arbeitnehmer ist diese gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtend.

Wann muss eine Krankmeldung eingereicht werden?

Zunächst einmal ist es ratsam, als Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag auf entsprechende Regelungen zu überprüfen. Ihnen muss vorrangig gegenüber den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Folge geleistet werden. 

Dem Gesetz zufolge müssen eine Krankmeldung und die daran gekoppelte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. In der Regel ist der jeweilige Empfänger entweder die Personalabteilung des Unternehmens oder aber der Vorgesetzte des erkrankten Mitarbeiters. Die Frist stellt hier der Beginn der Tagesarbeitszeit dar. Eine Krankmeldung kann sowohl per Post als auch per E-Mal oder telefonisch eingereicht werden. Sie ist dementsprechend formlos.

Es gibt allerdings die 3-Tage-Regelung. Sie besagt, dass, wenn eine Krankheit länger als drei Kalendertage in Folge anhält, ein Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung, also ein Attest beziehungsweise einen Krankenschein, vorlegen muss.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als der angegebene Zeitraum in der ärztlichen Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) anhält, muss ein Arbeitnehmer für diese Verlängerung eine neue ärztliche Bescheinigung vorbringen.

Die Bescheinigung muss bei einem Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Bestätigung enthalten, dass die Krankenkasse umgehend eine Bescheinigung mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer erhalten wird.

Themenseite Arbeitsrecht

Was muss beachtet werden, wenn man im Urlaub krank wird?

Wenn ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub erkrankt, werden ihm die ihm zustehenden Urlaubstage nicht berechnet, sofern er seiner Pflicht zur Anzeige Folge geleistet hat.

Wenn eine Erkrankung außerhalb von Deutschland, beispielsweise im Zuge eines Urlaubs, erfolgt, muss ein Arbeitnehmer auf dem schnellstmöglichen Weg seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitteilen.
Gesetzlich muss ein Arbeitgeber für die durch die Mitteilung aus dem Ausland entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, müssen ihr diese wie gewohnt anzeigen. Gleiches trifft auch auf die voraussichtliche Fortdauer einer Krankschreibung zu.

Wenn ein Arbeitnehmer ins Inland zurückkehrt, ist er dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr umgehend mitzuteilen.

Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt?

Generell muss ein Arbeitnehmer trotz einer quittierten Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Krankheit nicht den ganzen Tag im Bett verbringen oder sich zu Hause aufhalten. Diesen Bestimmungen muss er nur bei einer ausdrücklichen Anordnung seines behandelnden Arztes nachkommen.

Wenn die Genesung nicht hinausgezögert oder gar gefährdet wird, können Arbeitnehmer folgenden Tätigkeiten beispielsweise nachgehen:

  • Freizeitbeschäftigungen
  • Einkäufe
  • Besuchen von Familie und Freunden.

Diese Art der Beschäftigungen sollten allerdings nach ärztlicher Einschätzung der Genesung der Erkrankten dienen.

Was passiert, wenn man trotz Krankmeldung arbeitet?

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn er vor Ablauf der festgelegten Dauer in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder gesund ist und sein Arbeitgeber der Aufnahme der Arbeitstätigkeit zustimmt. Eine sogenannte „Gesundschreibung“ ist jedoch nicht nötig.

Zudem darf ein Arbeitnehmer während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Nebentätigkeiten nicht nachgehen. Sollte er dagegen verstoßen, hat sein Arbeitgeber das Recht, ihn außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Wie hoch ist das Entgelt bei einer Arbeitsunfähigkeit?

Ein erkrankter Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die sogenannte „Entgeltfortzahlung“. Das heißt, dass er sein volles Gehalt für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen gezahlt bekommt. Dafür muss allerdings eine nicht selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit vorliegen.

Nach den sechs Wochen steht dem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bei weiterbestehender, gleicher Erkrankung von der Krankenkasse Krankengeld zu, das jedoch nicht seinem vollen Nettolohn entspricht.

Welche Folgen kann eine fehlende Krankmeldung haben?

Wenn einem Arbeitgeber keine oder nicht rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitnehmers vorliegt, hat er mehrere Rechte. Er kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen und bei weiteren Verstößen zudem ihm gegenüber eine außerordentliche und fristlose Kündigung aussprechen. Zudem besteht bei fehlender Krankmeldung für den erkrankten Arbeitnehmer kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung.

Welche Voraussetzungen muss eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllen?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist während einer Krankmeldung grundsätzlich möglich.

Die Voraussetzung für eine sogenannte „krankheitsbedingte Kündigung“ ist zunächst einmal eine durch den Arzt abgegebene negative Prognose. Diese drückt aus, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit weiterhin längere Zeit arbeitsunfähig sein wird. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber beweisen, dass durch diese Prognose die betrieblichen Interessen zukünftig stark beeinträchtigt werden.

Wenn es zu einem Kündigungsschutzverfahren (Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht aufgrund der Kündigung) kommen sollte, muss das Gericht die jeweiligen Interessen der Parteien, welche von diesen veräußert wurden, gegeneinander abwägen.

Jetzt Konstenlos Beraten Lassen

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung