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Leiharbeitsfirma

Eine Firma, die Zeitarbeiter an andere Unternehmen verleiht, wird auch als Leiharbeitsfirma bezeichnet.

Eine Leiharbeitsfirma wird auch Zeitarbeitsfirma genannt. Sie überlässt ihre Mitarbeiter einem anderen Unternehmen für eine gewisse Zeit zur Verrichtung von Arbeitskraft. So entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Mitarbeiter, dem Verleiher (dem Zeitarbeitsunternehmen) und dem Entleiher (das Kundenunternehmen). Zur Ausübung ihrer Arbeit müssen Leiharbeitsfirmen über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügen, die sie von der Agentur für Arbeit bekommen.

Zwischen dem Mitarbeiter und der Leiharbeitsfirma wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, aus dem sich bestimmte Pflichten für den Arbeitgeber ergeben. Die Leiharbeitsfirma ist damit für die gesundheitliche und soziale Absicherung des Zeitarbeitnehmers verantwortlich. Auch die Vergütung bekommt der Leiharbeiter von der Leiharbeitsfirma; sie ist auch beispielsweise für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verantwortlich und stellt Arbeitszeugnisse aus. Das Kundenunternehmen hat hier gegenüber dem Mitarbeiter nur ein Weisungsrecht, kann also Arbeitsanweisungen erteilen. Alle Vereinbarungen über die Leiharbeit zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher werden in einem Überlassungsvertrag festgehalten. Dieser enthält Informationen zu Arbeitsbedingungen, Stundensatz, Qualifikationen und vor allem auch zu den Tätigkeiten, die der Zeitarbeiter ausüben soll.

Themenseite Arbeitsrecht

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