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Mündlicher Arbeitsvertrag

Ein mündlicher Arbeitsvertrag steht einem schriftlichen gesetzlich in nichts nach, muss aber mit einem Bestätigungsschreiben unterstützt werden.

Was gibt es bei einem mündlichen Arbeitsvertrag zu beachten?

Ein mündlicher Arbeitsvertrag steht einem schriftlichen Arbeitsvertrag gesetzlich in nichts nach, da hier generell die Form frei wählbar ist. Dennoch sollte man berücksichtigen, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag für beide Vertragsseiten zu Problemen führen kann. Der entscheidendste Nachteil stellt die Beweispflicht dar.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag hat also dieselbe Wirkung wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Allerdings fordert der Gesetzgeber, dass der Arbeitgeber bei einem mündlichen Arbeitsvertrag innerhalb eines Monates nach Abschluss ein Bestätigungsschreiben aufsetzen muss. Dieses muss die elementaren Vertragsbestandteile des mündlichen Arbeitsvertrages beinhalten.

Themenseite Arbeitsrecht

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