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Was ist die Präklusion?

Der Verlust eines bestimmten Rechts unter bestimmten Voraussetzungen wird auch als Präklusion bezeichnet. Häufig im Zivilrecht zu finden, beschreibt der Begriff beispielsweise den Ausschluss verspätet vorgebrachter Beweise vor Gericht.

Die Präklusion ist ein Begriff, der nur in Rechtsverfahren verwendet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier bestimmte Rechte ausgeschlossen werden. Dies ist der Fall, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen wurde. Damit ist häufig der Ausschluss von Einwendungen im Prozessrecht gemeint. Die Parteien sind dort für einen zügigen Prozessfortgang verantwortlich und müssen ein gewisses Maß an Mitwirkung und Initiative zeigen. Man unterscheidet zwischen drei übergeordneten Bereichen der Präklusion: dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht.

Das Ziel von Präklusionen ist, den Prozess nicht unnötig durch die Abgabe unvollständiger oder zu später Anträge herauszögern. Dadurch würde das Verfahren verlangsamt werden; durch die Präklusion wird das Verfahren jedoch beschleunigt.

Ein Beispiel für die Anwendung von Präklusionen sind hier Tatsachenbehauptungen und Beweise im Zivilrecht. Wurden diese nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Gericht vorgebracht, gelten sie als präkludiert. In diesem Fall werden sie unter Umständen nicht mehr zugelassen, also vom Gericht zurückgewiesen. Auch bei Bauverfahren müssen Einwände beispielsweise vom Gegner innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, ansonsten ist die Person präkludiert und verliert den Anspruch auf die Erhebung der Einwände.

Um präkludierte Mittel dennoch gerichtlich zulassen zu können, dürfen sich diese entweder nicht prozessverzögernd auswirken oder es muss ein glaubhafter Grund für die Verspätung nachgewiesen werden.

Beispiel: Der Vater von Person A hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, starb jedoch kurz nach dem Abschluss. Nun wird Person A verklagt, da der Verkäufer behauptet, dass dessen Vater nie den Vertragsgegenstand bezahlt hat. Person A weiß jedoch, dass der Verstorbene eine Zahlung getätigt hatte, allerdings ist der Beleg nur nach einer längeren Zeit zwischen den Unterlagen seines Vaters zu finden. In diesem Fall wäre das Beweismittel eigentlich präkludiert, da aber ein glaubhafter Grund vorliegt, warum Person A das Beweismittel dem Gericht erst später zukommen lassen konnte, wird der Beweis daher trotzdem bei der Gerichtsverhandlung zugelassen. Es ist auch zwischen der materiellen und der formellen Präklusion zu unterscheiden. Bei einer materiellen Präklusion sind Einwendungen wegen eines Fristversäumnisses weder im derzeit geführten, noch in zukünftigen Verfahren zugelassen. Bei der formellen Präklusion werden Einwendungen nur für das derzeitige Verfahren aufgrund von Fristversäumnissen zurückgewiesen, dies hat jedoch keinen Einfluss auf spätere Verfahren.

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