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Rückgewährschuldverhältnis

Rückerstattung aller erhaltenen Leistungen aus einem Vertrag.

Wer von einem Vertrag zurücktritt oder diesen widerruft, der wandelt den Vertrag in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis um.

Dementsprechend müssen beide Vertragspartner die bisher erhaltenen Leistungen an den anderen Vertragspartner zurückerstatten. Dies umfasst bei einem Kredit beispielsweise nicht nur die Geldsumme, sondern auch mögliche Zinsen.

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