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Sozialstaat

Ein Staat, der sich um die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit seiner Bürger bemüht und kümmert, ist ein Sozialstaat.

Was ist ein Sozialstaat?

Die Basis für eine freiheitlich-demokratische Ordnung innerhalb einer Demokratie bildet das Sozialstaatsprinzip, das sich auf soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte stützt. Nach Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sind die Menschenwürde, Menschenrechte und die Sozialstaatlichkeit durch eine Ewigkeitsgarantie geschützt. Das bedeutet: Das Parlament kann die Grundrechte weder verändern noch aufheben.

Laut Artikel 20 Absatz 1 GG ist die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern somit neben freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch soziale Sicherheit garantieren soll. Zudem legt Artikel 28 Abs. 1, Satz 1 GG fest, dass die einzelnen Bundesländer entsprechend den demokratischen und sozialen Bestimmungen des Grundgesetzes handeln müssen. Das heißt, sie müssen die Gewaltenteilung achten und um sozialen Ausgleich bemüht sein, also jenen Menschen staatliche Unterstützung zukommen lassen, die darauf angewiesen sind.

Das Sozialstaatsgebot wirkt auch in das Wirtschaftssystem hinein. Der Ökonom und Soziologe Alfred Müller-Armack entwarf die Idee und den Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ als eine in soziale Bindungen eingebettete liberale Marktwirtschaft. Gemeint ist damit, dass in Deutschland die Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem im Vordergrund steht. Allerdings sollen negative Auswirkungen durch soziale Sicherungssysteme des Staats abgefedert werden. Der Sozialstaat soll also finanziell benachteiligte, kranke und schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Seit 2005 stellt ihnen der Staat mit Hartz IV eine Grundsicherung bereit. Unruhen und soziale Ungerechtigkeiten sollen auf diese Weise verhindert werden.

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