Zum Hauptinhalt springen

Vorsatz im Strafrecht

Der Vorsatz im Strafrecht beschreibt das Bewusstsein, eine Handlung auszuführen, obwohl diese strafbar ist.

Was bedeutet Vorsatz im Strafrecht?

Eine Person, die eine Straftat unter Vorsatz begeht, ist sich absolut bewusst, dass es sich um eine Straftat handelt. Trotzdem hat der Täter diese willentlich verwirklicht.

Der Täter strebt einen bestimmten Tatbestand an und möchte ihn durch seine Tat entweder verursachen oder herbeiführen. Generell kann der Täter ein Delikt entweder unter Vorsatz oder fahrlässig begehen. Psychologisch gesehen spielt dabei sowohl die Zielintention als auch die Implementierungsintention eine Rolle. Die Motivation bezeichnet dabei ein Streben auf der kognitiven Ebene dar, ein Ziel zu erreichen. Die Zielintention stellt dabei eine Absicht dar, mit der einen bestimmte Handlung erwirkt werden soll oder ein bestimmtes Verhalten ausgeführt wird.

Unter manchen Umständen kann bereits die Fahrlässigkeit und nicht nur der Vorsatz strafbar sein. Hier kommt es auf die jeweilige Gesetzeslage an. Es spielt ebenfalls eine Rolle, wann der Täter die Tat begangen hat. Wenn der Täter erst im Nachhinein erfährt, dass seine Tat strafbar war, schadet es ihm nicht. Aber die Unwissenheit schützt den Täter nicht generell vor einer Strafe.

Welche Erscheinungsformen gibt es im Strafrecht?

Man unterscheidet im Strafrecht zwischen drei verschiedenen Formen des Vorsatzes. Die drei Formen des Vorsatzes im Strafrecht sind:

  • die Absicht,
  • der direkte Vorsatz,
  • der Eventualvorsatz.

Bei allen drei Arten liegt allerdings der Vorsatz vor. Die Tat kann dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Die Absicht liegt vor, wenn der Täter sich bewusst ist, dass er eine Straftat begeht und es trotzdem darauf anlegt. Wenn der Täter entweder bereits weiß oder es zumindest voraussehen könnte, dass er mit seiner Tat einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt, handelt es sich um einen direkten Vorsatz. Beim Eventualvorsatz ist der Täter zwar nicht sicher, ob seine Tat den Straftatbestand erfüllt, er hält es aber für ernsthaft möglich und begeht die Tat trotzdem. Er findet sich sozusagen mit der Straftat ab.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit?

Der Übergang zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist oftmals minimal, eine Abgrenzung zwischen den beiden Begriffen ist daher manchmal schwierig. Eine fahrlässige Handlung ist im Strafrecht eine solche Handlung, die der Täter hätte vermeiden können, die Person aber trotz der eigenen Fähigkeiten und vor allem auch Kenntnissen eine Pflichtwidrigkeit ausführt. Man geht also davon aus, dass die Pflichtverletzung sowohl vermeidbar als auch vorhersehbar ist. Bei der groben Fahrlässigkeit lässt der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Kraft und handelt leichtfertig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er wichtige Sorgfaltsregeln oder andere grundlegende Regeln verletzt. Die verbotene Handlung wird also aus Unvorsichtigkeit begangen.

Beispiel: Ein LKW-Fahrer trinkt Alkohol am Steuer und verursacht dadurch einen Unfall.

Begeht man eine Tat unter Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit, greifen unter anderem auch bestimmte Versicherungen nicht. Der Arbeitnehmer selbst ist dann in diesem Fall für den Schaden verantwortlich.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung