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Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis, das sowohl halbjährlich während der Schulzeit, als auch auf Anfrage vom Arbeitgeber noch während einem laufenden Arbeitsverhältnis ausgestellt wird.

Im Zwischenzeugnis werden die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters beurteilt. Es kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden. Beispielsweise wird ein Zwischenzeugnis oftmals bei einem Vorgesetztenwechsel oder einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma angefordert.

Häufig werden Arbeitnehmer zudem in Zwischenzeugnissen besonders gut bewertet. Dies ist entweder der Fall, um den Mitarbeiter zu halten oder um es ihm bei einer betriebsbedingten Kündigung zu vereinfachen, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Wann bekommt man ein Zwischenarbeitszeugnis?

Ein Arbeitnehmer kann ein Zwischenzeugnis jederzeit vom Arbeitgeber verlangen. Dabei ist der Mitarbeiter verpflichtet, gegenüber dem Arbeitgeber anzugeben, warum er das Zwischenzeugnis möchte.

Gründe, warum ein Mitarbeiter Interesse an einem Zwischenzeugnis hat, liegen beispielsweise dann vor, wenn

  • eine bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ansteht
  • der Mitarbeiter demnächst vor hat, zu kündigen
  • der Arbeitnehmer trotz langjähriger Beschäftigung noch keine Rückmeldung über seine Arbeit erhalten hat
  • der Betrieb übernommen wird
  • der Vorgesetzte wechselt
  • ein Arbeitsplatzwechsel im Unternehmen oder eine Beförderung ansteht
  • dem Mitarbeiter eine längere Auszeit wie ein Sabbatical oder die Elternzeit bevorsteht.

Wie unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis von einem regulären Arbeitszeugnis?

Sowohl das reguläre Arbeitszeugnis als auch das Zwischenzeugnis beziehen sich auf die vom Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsverhältnis geleisteten Tätigkeiten. Im Unterschied zum normalen Arbeitszeugnis ist das Zwischenzeugnis allerdings in der Gegenwartsform geschrieben. Zudem enthält es kein Arbeitsvertrags-Enddatum. Hinzu kommt, dass bei der Erstellung des Zwischenzeugnisses zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Zeugnis unterschieden werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?

In einem einfachen Arbeitszeugnis werden nur die Tätigkeiten und die Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters festgehalten. Bei einem qualifizierten Zeugnis werden hingegen auch die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters dargelegt.

Dabei ist der Arbeitgeber, wie auch bei einem regulären Zeugnis, dazu verpflichtet, das Zwischenzeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend auszustellen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis stellt somit eine Erweiterung des einfachen Arbeitszeugnisses dar.

Welche Angaben sind in einem qualifizierten Zwischenzeugnis zu finden?

Zu einem vollständigen und qualifizierten Arbeitszeugnis gehören, zusätzlich zu den Personalien des Arbeitnehmers, auch Angaben

  • zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses,
  • zur Stellenbezeichnung und der Funktion des Mitarbeiters im Unternehmen,
  • zum Grund der Ausstellung des Zeugnisses (in den meisten Fällen),
  • zur Beurteilung des Verhaltens des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten und Kollegen,
  • zu den Qualifikationen und eventuell erbrachten Leistungen.

Zudem ist auch ein Schlusssatz üblich, er ist dabei allerdings optional.

Muss die Bewertung im Zwischenzeugnis dieselbe wie im Endzeugnis sein?

Normalerweise ähneln sich das Zwischen- und Endzeugnis in den wesentlichen Punkten. Das Zwischenzeugnis hat damit eine so genannte Bindungswirkung. Weicht das Endzeugnis stark vom vorherigen Zeugnis ab, muss der Arbeitgeber spezifische Gründe dafür angeben.

Themenseite Arbeitsrecht

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