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Audi Abgasskandal: Verbaute VW-Motoren verursachen weiter Probleme

Neue Klagemöglichkeiten im Abgasskandal

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

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Der Audi Abgasskandal wurde wie bei der Konzernmutter VW durch illegale Abschalteinrichtungen verursacht. Bereits seit 2016 ist Audi von Rückrufen des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) betroffen. Außerdem dauert die Strafverfolgung gegen Teile der Unternehmensführung an. Nach den ersten Klagewellen stehen nun die sog. Thermofenster im Fokus. Diese zeigen, dass die Autobauer nichts dazu gelernt haben. Damit werden für Millionen Fahrzeughalter neue Diesel-Klagen ermöglicht mit nun sogar nochmal erhöhten Erfolgschancen.

Bekannt aus:

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Abgasskandal bei Audi erhöht Klagechancen deutlich

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Audi Abgasskandal: Was bisher bekannt ist

Wenige Monate, nachdem der Abgasskandal bei VW aufgedeckt wurde, stand bereits fest, dass auch das Tochterunternehmen tief in den Dieselskandal verstrickt ist. Audi hat 2016 damit begonnen, betroffene Modelle zurückzurufen. Im Zuge der juristischen Aufarbeitung sind zeitweise sogar Teile der Unternehmensführung von Audi in Untersuchungshaft genommen worden.

Der BGH hat in Urteilen vom 25.11. (VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21) und 16.12.2021 (Az.: VII ZR 389/21) bestätigt, dass der Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu leisten hat. Auch in den USA laufen Klagen. Hier wurden Schuldeingeständnisse gemacht man hat sich mit den amerikanischen Behörden auf Umbauten, Rückkauf und Schadensersatz geeinigt.

Im Dieselskandal bei Audi viele Modelle durch VW-Motoren betroffen

Dass der Volkswagen-Konzern seine Tochterfirmen vielfach mit Motoren beliefert, ist kein Geheimnis. Deshalb sind aber beispielsweise Seat, Skoda und eben auch Audi automatisch vom Abgasskandal betroffen. Die Ingolstädter haben aber auch in Ihren eigenen Motoren Abschalteinrichtungen verbaut.

Diese Vorrichtungen reduzieren die Abgasreinigung im Normalbetrieb im Straßenverkehr. Auf den Testständen der Zulassungsbehörden werden die Grenzwerte aber eingehalten. Das Einstellen auf die Bedingungen des Testumfeldes führt zur Zulassung vieler Modelle, die eine solche eigentlich nie hätten erhalten dürfen.

Audi-Diesel in den Abgasskandal um Thermofenster verwickelt

Auch das sog. Thermofenster wurde von Audi gezielt genutzt, um den Schadstoffausstoß zu manipulieren. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten eines Fahrzeugs anhand der Temperaturbedingungen. Die Abgasreinigung funktioniert allerdings nur bei bestimmten Außentemperaturen. Herrschen diese nicht vor, funktioniert die Abgasreinigung gar nicht bzw. nur eingeschränkt.

Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster (Az. C-693/18). Das Gericht bestätigte den Verdacht der Verbraucherschützer: Beim Thermofenster handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung. Der EuGH wies damit die Darstellung der Autohersteller zurück, es handele sich um eine reine Motorenschutzfunktion.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Diesel-Skandal: Audi verursachte Schäden an Umwelt und Vermögenswerten

Durch die Manipulationen ist es dem Hersteller gelungen, hunderttausende Fahrzeuge zu verkaufen, die aufgrund der viel zu hohen Schadstoffwerte niemals eine Straßenzulassung hätten erhalten dürfen. Dagegen geht auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor und erhielt am 08.11.2022 (Rechtssache C-873/19) im Abgasskandal Recht.

Der Europäische Gerichtshof erlaubt der DUH nun in Deutschland gegen die Typengenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zu klagen. Hier war zunächst nicht klar gewesen, ob eine Betroffenheit der gemeinnützigen Vereinigung zur Klageberechtigung führen könne. Das hat der EuGH in seinem jüngsten Diesel-Urteil bejaht. Klagen gegen die Zulassung mehrerer Motoren-Modelle werden nun folgen.

Dieselskandal bei Audi: prüfen Gerichte nun alle Diesel?

Das könnte passieren. Die Richter betonten erneut, dass Sie die temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung als eindeutig illegal einstufen. Das Urteil hat alleine deshalb bereits gewaltige Sprengkraft. Dem Gericht liegt außerdem auch eine Klage gegen die Mercedes AG vor. In dieser geht es ebenfalls um die Thermofenster.

Deshalb ist es auch gar nicht so wichtig, gegen welchen Hersteller ein Urteil in diesem Zusammenhang fällt. Betroffene profitieren davon dann bei allen Marken, die die manipulative Technik verbaut haben. Das sind im Fall der Euro 5 und Euro 6 Motoren fast alle Hersteller. Wenn Sie einen Diesel fahren, sollten Sie online unseren Diesel-Check durchführen.

Im Audi Abgasskandal Klagemöglichkeiten prüfen

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Audi ist durch die Konzernmutter VW tief in den Abgasskandal verwickelt. Kunden der Marke sollten sich juristisch beraten lassen.

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Es drohen neue Stilllegungen, Rückrufe und Fahrverbote durch Klagen der Deutschen Umwelthilfe.

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Betroffene sollten Ihre rechtlichen Optionen prüfen. Schadensersatzklagen haben gute Aussichten auf Erfolg.

oder
0221 - 29270 - 1

Abgasskandal wird wohl komplett neu aufgerollt werden

Erwartet wird nun eine unmissverständliche und endgültige Positionierung des EuGH gegen Thermofenster. Dabei geht es nicht nur um die Illegalität an sich, sondern auch darum, wie Verbraucher diese in Abgasskandal-Klagen nachweisen müssen. Bisher waren Betroffene gezwungen die vorsätzliche Täuschung der Fahrzeughersteller nachzuweisen.

Das dürfte sich nun ändern. Laut dem Generalanwalt am EuGH Rantos sollte in Zukunft der Nachweis von Fahrlässigkeit ausreichen. Das macht Klagen gegen Mercedes, VW und viele andere Hersteller um einiges einfacher. Man müsste nun nur belegen, diese hätten beim Inverkehrbringen der Motoren Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Das lässt sich nahezu selbstverständlich annehmen.

BGH wird seine Abgasskandal-Rechtsprechung anpassen müssen

Im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof hatte man sich in Karlsruhe noch zurückhaltend zu den Thermofenstern geäußert. Verbrauchern legte der BGH in für uns nicht nachvollziehbarer Art und Weise Steine in den Weg. Damit hielt der BGH seine schützende Hand über die deutsche Auto-Lobby. Diese gewann damit aber nur ein bisschen Zeit.

Das wird sich nun aber ändern müssen: Dem zuständigen Zivilsenat liegt eine Klage gegen VW wegen der Thermofester im EA189-Motor vor. Dabei warten die Richter bewusst den Ausgang in Luxemburg gegen Mercedes ab. Es spricht alles dafür, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung im Abgasskandal nun ebenfalls verbraucherfreundlicher ausrichten wird.

Im Abgasskandal sollten sich Audi-Fahrer schnellstmöglich beraten lassen

Den Audi Abgasskandal betrifft die Rechtsprechung gleich doppelt. Einerseits sind in vielen Modellen die VW-Motoren EA189 und EA288 verbaut. Auf der anderen Seite hat Audi auch selbst Motoren mit Thermofenstern gebaut. Diese finden sich zudem auch in Modellen anderer Marken wieder, beispielsweise im Porsche Cayenne.

Durch die zahlreichen betroffenen Motoren werden unserer Erwartung nach viele weitere getäuschte Verbraucher neue Klagemöglichkeiten erhalten. Gleichzeitig steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Prozess zusätzlich zu den ohnehin bereits guten Optionen. Als Betroffener sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Rückrufe im Audi Dieselskandal: Welche Autos sind betroffen?

Das KBA ordnete bereits mehrere Rückrufe für abgasmanipulierte Audi-Fahrzeuge an. Alle zurückgerufenen Fahrzeuge wurden mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipuliert und müssen deshalb in die Werkstatt gebracht werden. Bereits 2018 ordnete das KBA einen Zwangsrückruf für 130.000 Abgasskandal-Fahrzeuge an.

Betroffen davon waren unter anderem die Modelle A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Weitere Rückrufe durch das KBA im Herbst 2019 betrafen mehrere zehntausend Autos, unter anderem allein 21.500 Q7. Ein weiterer Eintrag wurde am 05.05.2021 veröffentlicht und bezieht sich ebenfalls auf den Q7.

Vom Audi-Dieselskandal betroffene-Modelle und Motoren

Folgende Modelle und Motoren sind nach dem aktuellen Stand vom Audi Abgasskandal betroffen:

  • A-Reihe: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
  • Q-Reihe: 2, 3, 5, 7
  • S-Line: 6, 7 und SQ5
  • TT
  • Motoren: EA189, EA288, EA896, EA896 Gen2, EA897, EA 897evo

Falls Sie ihr Modell in der Auflistung wiedergefunden haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in Ihrem Fahrzeug auch eine illegale Abschalteinrichtung befindet. Sie haben dann Anspruch auf Schadensersatz, der auf verschiedene Arten durchgesetzt werden kann.

Im Audi Abgasskandal Entschädigung durchsetzen und Fahrzeug behalten

Sollten Sie Ihr Fahrzeug trotz der Manipulationen behalten wollen, haben Sie die Möglichkeit Schadensersatz durchzusetzen. Die Höhe der Entschädigung entspricht im Erfolgsfall bis zu 25% des ursprünglichen Kaufpreises. Damit wird der Wertverlust kompensiert, den Ihr Fahrzeug durch den Abgasskandal erlitten hat.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ohnehin auf lange Sicht behalten wollten, kann das die lukrativste Option sein. Der Schadensersatz ist nämlich nicht davon abhängig, ob Sie das Fahrzeug dann auch tatsächlich verkaufen. Es geht dabei nur um den objektiven Wert den das Auto eigentlich haben sollte, wäre es nicht durch den Abgasskandal diskreditiert.

Im Dieselskandal von Audi Schadensersatz durch Rückabwicklung erhalten

Es gibt die Möglichkeit den Kauf rückabzuwickeln. Dabei geben Sie Ihr Abgasskandal-Fahrzeug an Audi zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Das Unternehmen kann von der Kaufpreissumme lediglich eine relativ geringe Nutzungsentschädigung abziehen. Diese berechnet sich nach gefahrenen Kilometern.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Sie das Fahrzeug bereits genutzt haben. Das stellt juristisch gesehen einen Wert dar, der ausgeglichen werden muss. Der Europäische Gerichtshof sieht das zwar anders, die deutsche Rechtsprechung bejahte die Nutzungsentschädigung im Abgasskandal aber bislang. Das kann sich theoretisch ändern, ist aber nicht seriös zu prognostizieren.

Fahrzeugtausch im Rahmen der Gewährleistung

Abseits des Schadensersatzes gibt es auch die Möglichkeit den Gewährleistungsanspruch durchzusetzen. Mit diesem haben Sie die Option ein gleichwertiges, dann aber mangelfreies Ersatzfahrzeug zu bekommen. Diese Möglichkeit ist in vielen Abgasskandal-Fällen sehr attraktiv, allerdings auch an Voraussetzungen gebunden.

Um von der Variante Gebrauch machen zu können, muss der Gewährleistungszeitraum noch gelten. Dieser liegt bei Neufahrzeugen bei zwei Jahren nach Abschluss des Kaufs. Bei gebrauchten Autos ist der Zeitraum auf ein Jahr halbiert. In beiden Fällen machen wir die Ansprüche gegenüber dem Händler geltend.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Fazit: Rechtliche Optionen im Audi Abgasskandal prüfen lassen

Aufgrund der massiven Wertverluste die durch den Abgasskandal und die sich ausweitenden Fahrverbote entstanden sind, empfehlen wir zu klagen. Die Alternative wäre Ihr Auto mit großem Verlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt abzustoßen oder die zahlreichen drohenden Auswirkungen einfach hinzunehmen. Dazu gehören Rückrufe, potenziell schädliche Software-Updates und sogar Fahrzeugstilllegungen sowie Fahrverbote.

All das können Sie vermeiden oder sich zumindest entschädigen lassen, wenn Sie sich zunächst über Ihre rechtlichen Optionen beraten lassen. Hierzu bieten wir Ihnen unsere kostenlose Erstberatung. Wir klären dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem konkreten Fall. Häufig lohnt sich der Rechtsweg, denn zahlreiche Urteile gegen Audi zeigen: Betroffene Diesel-Kunden haben gute Klagechancen im Abgasskandal.

Ausblick: Möglicherweise auch Benziner vom Abgasskandal betroffen

Im August 2020 kam durch ein unabhängiges Gutachten und interne VW-Dokumente die Vermutung auf, dass Audi möglicherweise auch Benzinmotoren manipuliert haben könnte. Konkret ist wohl der Q5 TFSI 2.0 der Abgasnorm 6, Baujahr 2015 betroffen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Abgasausstoß des Wagens im standardisierten Prüfverfahren vorerst unauffällig gewesen sei.

Allerdings sei eine sogenannte Lenkwinkel-Erkennung eingebaut gewesen. Sobald das Lenkrad um mehr als 15° gedreht wurde, schnellte der Schadstoffausstoß nach oben und überschritt die zulässigen Grenzwerte. Die Vermutung: Das Fahrzeug erkennt den Testzyklus und regelt den Abgasausstoß herunter. Obwohl Audi die Vorwürfe bestreitet geht das KBA dem Verdacht inzwischen nach.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Audi Abgasskandal

Grundsätzlich wäre das eine Option gewesen, aktuell besteht diese Möglichkeit aber nicht mehr. Richtige Sammelklagen wie in den USA gibt es im deutschen Rechtssystem übrigens nicht. Im Abgasskandal wurde vom Verbraucherschutzministerium aber die sog. Musterfeststellungklage forciert. Diese wurde vom Deutschen Bundestag auch beschlossen und trat per Gesetz am 01.11.2018 in Kraft.

Am selben Tag wurde diese Art der Abgasskandal-Klage gegen VW eingereicht. Der Sammelklage schlossen sich ca. 880.000 Verbraucher an und sie endete anschließend mit einem Vergleich. Da sie gegen den gesamten Volkswagenkonzern geführt wurde, waren damals alle Tochtermarken mit inbegriffen. Eine weitere Musterfeststellungsklage gegen Audi selbst wird es also nicht geben.

Sonderlich lukrativ war der Ausgang für die Teilnehmer ohnehin nicht. Sie erhielten im Schnitt nur etwas über 3.000 Euro an Schadensersatz. Im Vergleich zu den teils horrenden Anschaffungskosten der Fahrzeuge ist das enttäuschend. Mit einer Individualklage lassen sich deutlich höhere Beträge erstreiten, die auch durchaus im fünfstelligen Bereich liegen können.

Viele Mandanten glauben Ihre Ansprüche im Audi-Abgasskandal könnten schon verjährt sein. So behaupten es viele der Autohersteller auf eigens dafür geschaffenen Internetseiten. Damit wollen sich diese aber nur Ihrer Pflicht zum Schadensersatz entziehen und Klagen frühzeitig abwenden. In vielen Fällen trifft das aber gar nicht zu.

Das liegt daran, dass der Beginn der Frist im Abgasskandal zu Ihren Gunsten ausgelegt werden kann. Bei der sog. kenntnisabhängigen Verjährung wird in der Regel von drei Jahren ausgegangen. Das gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt an dem Sie von den Manipulationen Kenntnis erlangen. Die mediale Berichterstattung reicht dafür nicht aus.

Außerdem gibt es noch die kenntnisunabhängige Verjährung von 10 Jahren. Welche Frist in Ihrem individuellen Fall maßgeblich ist, klären wir juristisch ab. In jedem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren, da Fristen immer im Einzelfall beurteilt werden müssen und Ihre Ansprüche durchaus schon ablaufen können.

Hier finden Sie außerdem unsere Detailseite zur Abgasskandal Verjährung.

Im Rahmen des Abgasskandal wurde Audi dazu verpflichtet, bei den betroffenen Diesel-Modellen nachzubessern. Hierzu bietet die Marke ein Software-Update an. Das soll angeblich dafür sorgen, die Abgasmanipulation zu unterbinden, sodass das Fahrzeug nur noch die erlaubten Abgaswerte ausstößt. Sie sollten das Angebot aber weder einfach annehmen noch ablehnen.

Holen Sie stattdessen schnellstmöglich juristischen Rat ein, bevor Sie das Software-Update in der Werkstatt aufspielen lassen. Denn es häufen sich Berichte von Audi-Fahrern, die nach dem Softwareupdate einen höheren Spritverbrauch und eine geringere Motorleistung beklagen. Stellenweise wird sogar von einem erhöhten Schadstoffausstoß und möglichen Motorschäden nach dem Update berichtet.

Aufgrund der Manipulationen an den Motoren mussten bereits hunderttausende Fahrzeuge in die Werkstatt zurückgerufen werden. Bei der Rückrufmaßnahme mit dem Code 23x6 handelt es sich um einen Rückruf der vom KBA zwischen dem 21.11.2018 und dem 10.06.2020 für verschiedene Audi-Modelle veröffentlicht wurde.

Davon betroffen sind etwa 170.000 Diesel-Fahrzeuge. Dazu zählen insbesondere die Audi 3.0 TDI und die 4.2 TDI Motoren und die Modelle A4, A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5. Sollten auch Sie von der Rückrufaktion 23x6 betroffen sein, haben sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal.

Hilfreich für eine kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal sind mindestens:

  • Fahrzeugmodell
  • Kaufpreis des Fahrzeugs
  • Datum der Erstzulassung

Welche Daten in Ihrem individuelle Abgasskandal-Fall noch benötigt werden klären wir in dann in diesem Rahmen.

Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass betrogenen Audi-Dieselfahrern auch noch nach dem Verkauf des Fahrzeugs eine Entschädigung zusteht (Az. VI ZR 533/20). Betroffene Verbraucher haben also allen Grund, sich juristisch beraten zu lassen und gegen die Dieselmanipulation vorzugehen.

Wenn Sie Ihren Audi finanziert haben, können Sie sich auch durch Widerruf des Autokredits (sog. „Widerrufsjoker“) schadlos halten. Von diesem Weg der Rückabwicklung können Käufer erheblich profitieren. Das gilt übrigens auch dann, wenn sie gar nicht vom Audi Abgasskandal betroffen sind, sondern „nur“ ein fehlerhafter Finanzierungsvertrag vorliegt.

Sprechen Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gerne direkt auf diese Möglichkeit an, sollten Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben.

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