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BMW Dieselskandal: so erhalten Sie Schadensersatz

Rechtsprechung wird zunehmend verbraucherfreundlich

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Auch BMW gerät im Dieselskandal zunehmend unter Druck. Nach den bereits aufgedeckten Abgasmanipulationen bei anderen Autoherstellern hat sich inzwischen auch bei den Bayerischen Motoren Werken der Verdacht illegaler Abgasmanipulation von Diesel-Fahrzeugen bestätigt. Insbesondere die Thermofenster machen eine juristische Aufarbeitung unabdingbar und ermöglichen unserer Einschätzung nach zahlreiche Verbraucher-Klagen. So sieht es auch der Europäische Gerichtshof. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen News und Informationen zum BMW-Dieselskandal.

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Ermittlungen und Bußgeld gegen BMW im Dieselskandal

Nachdem der Autobauer jahrelang betont hatte, nicht in den Dieselskandal verwickelt zu sein, kommt nun ans Licht: Auch der bayerische Konzern hat illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation verbaut. Die Staatsanwaltschaft München verhängte wegen der Dieselmanipulation bereits ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro gegen die BMW AG.

Das Kraftfahrtbundesamt ermittelt ebenfalls. Zudem sind bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile gegen BMW ergangen. So stellte zum Beispiel das OLG Köln im Mai 2021 fest, dass die Beteiligung der Münchner am Dieselskandal schlüssig vom Kläger dargelegt wurde (Az. 19 U 134/20).

Update im BMW-Dieselskandal vom 08.11.2022

BMW ist im Vergleich zu anderen Autobauern bis jetzt noch relativ glimpflich davongekommen. Das könnte sich nun aber in drastischer Weise ändern. Der Grund ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den umstrittenen Thermofenstern. Diese bringen fast alle Diesel-Hersteller in Erklärungsnöte.

Dabei handelt es sich um Abschaltvorrichtungen, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduzieren. Dadurch werden gesetzliche Grenzwerte im Straßenverkehr teils massiv überschritten. Der BGH wollte das bislang noch nicht pauschal verurteilen, die Signale vom EuGH sehen aber anders aus. Dadurch entstehen im Dieselskandal neue Klagechancen.

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "Decker & Böse" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

Welche BMW-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?

Das volle Ausmaß lässt sich noch nicht zu 100 Prozent abschätzen. BMW-Rückrufe deuten aber darauf hin, dass zahlreiche Fahrzeuge betroffen sind. Im Dieselskandal bei BMW wurden folgende Modelle bereits zurückgerufen.

  • M550d xDrive Limousine
  • M550d xDrive Touring
  • 750d xDrive
  • 750Ld xDrive

Zudem gab es Auffälligkeiten bei den folgenden Modellen, die vermuten lassen, dass auch weitere Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind:

  • 318d Touring (Euro 6)
  • 320d (Euro 5)
  • 320d GT xDrive (Euro 6)
  • 520d Touring (Euro 6)
  • 530d (Euro 6)
  • X3 xDrive20d
  • X5 xDrive25d (Euro 6)

Was die Thermofenster für den BMW-Abgasskandal bedeuten

Der EuGH hatte in einer wegweisenden Entscheidung (Rechtssache C-693/18) bereits am 17.12.2020 festgestellt, dass es sich bei solchen Thermofenstern um illegale Abschalteinrichtungen handelt, die grundsätzlich unzulässig sind. Das Urteil betrifft die Technologie generell und somit alle Hersteller. BMW gehört auch zu den Marken, die diese Vorrichtungen verbaut haben.

Am 14.7.22 hat der EUGH dann nochmals bekräftigt: „Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.“ Ihre Einschätzung zum Dieselskandal wiederholten die Richter so auch nochmal am 08.11.2022 (Rechtssache C-873/19).

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BMW-Fahrer können neue Hoffnung schöpfen für die Dieselskandal-Manipulation an ihrem Fahrzeug entschädigt zu werden.

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Die Rechtsprechung vor dem Europäischen Gerichtshof ist eindeutig: temperaturabhängige Abschalteinrichtungen sind illegal.

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Betroffene im BMW-Diesel-Skandal haben gute, rechtliche Optionen. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an.

oder
0221 - 29270 - 1

Entwicklung vor dem EuGH betrifft auch BMW-Diesel-Skandal

Die neuste Entscheidung vom 08.11.2022 ist dabei besonders bedeutsam. Hier erhielt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht. Sie darf nun gegen Typenzulassungen des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) in Verbindung mit dem Dieselskandal klagen. Das hat deshalb so große Sprengkraft, weil betroffene Diesel-Fahrer in der Folge mit deutlichen, negativen Auswirkungen konfrontiert werden dürften.

Da es sich bei den betroffenen BMW-Modellen um hochpreisige Fahrzeuge handelt, sind diese im Dieselskandal noch stärker als Kleinwagen von Wertverlusten betroffen. Neben dem gravierenden Wertverfall drohen betroffenen Diesel-Fahrern durch mögliche Klagen gegen Typengenehmigungen zudem auch Stilllegungen und Fahrverbote.

Wertverlust und Einschränkungen der Fahrzeugnutzung durch den Dieselskandal

Städte wie Hamburg, Berlin, Stuttgart, Mainz oder Darmstadt haben bereits Diesel-Fahrverbote eingeführt. Weitere Städte werden voraussichtlich folgen. Falls Sie einen abgasmanipulierten BMW fahren, raten wir Ihnen daher dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen und die Ihnen zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Sollten Sie beruflich oder privat darauf angewiesen sein, städtische Zentren anzufahren, könnten die Auswirkungen auf gravierende Weise spürbar sein. Dazu kommt immer noch die Möglichkeit des kompletten Entzugs der Typengenehmigung. Wer potenziell betroffen ist, sollte sich schon im Vorfeld über seine Möglichkeit informieren.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal bei BMW

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter im BMW Dieselskandal drei Optionen:

  • Rückgabe des Fahrzeuges und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung
  • Fahrzeug behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25% durchsetzen
  • Gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug gegen Rückgabe des Altfahrzeugs

Diese decken sich mit Ihren Möglichkeiten gegenüber anderen Herstellern und sind im Wesentlichen unabhängig von der Marke. Es sind aber nicht alle Optionen immer gleich sinnvoll, das muss im Einzelfall geprüft werden. Einerseits gibt es rechtliche Voraussetzungen und zum anderen können bestimmte Möglichkeiten im Individualfall lukrativer sein als andere.

Im Diesel-Skandal bei BMW die richtige Option wählen

Die Möglichkeit eines Fahrzeugtausches ist an die Gewährleistung durch den Händler gebunden. Das geht bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre nach Kauf und bei Gebrauchten ein Jahr. Bei der Rückabwicklung des Kaufs ist die Nutzungsentschädigung zu beachten. Diese wird vom Kaufpreis abgezogen und repräsentiert den Wert, den Sie durch die Nutzung hatten.

Deshalb lohnt sich die Rückabwicklung im Dieselskandal auch eher bei neueren Fahrzeugen. Kilometerstände von mehreren hunderttausend Kilometern führen zu einer hohen Nutzungsentschädigung. In diesem Fall lohnt sich der Schadensersatz am meisten. Die Variante ist außerdem auch die richtige Lösung, wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten. Wir beraten Sie gerne, welche Option sich in Ihrem Fall am meisten lohnt.

Zusatzchance Widerrufsjoker auch ohne BMW-Manipulation an Ihrem Diesel möglich

Falls Ihr Diesel finanziert ist oder Sie einen Leasingvertrag mit Kaufoption abgeschlossen haben, könnte Ihr Finanzierungsvertrag widerrufbar sein. Finanzierungsverträge enthalten überraschend häufig Formfehler. Diese liegen in vielen Fällen bei der Widerrufserklärung. In diesem Fall kann der Vertrag gut rückabgewickelt werden.

Dabei handelt es sich nicht um eine Entschädigung im Dieselskandal, sondern einen rechtlich davon getrennten Prozess. Ein Finanzierungswiderruf infolge eines fehlerhaften Vertrages ist auch dann möglich, wenn ihr Auto gar nicht in den Dieselskandal verwickelt ist. Deshalb handelt es sich dabei auch um eine Möglichkeit für Verbraucher, deren Ansprüche verjährt sein könnten.

Verjährung im Abgasskandal: BMW-Besitzer können Ansprüche verlieren

Auch in 2022 können Sie Ihre Rechte im BMW Dieselskandal geltend machen. Wir empfehlen ihnen allerdings rechtzeitig zu handeln, um eine drohende Verjährung zu vermeiden. Bei einigen Modellen könnten zum Ende des Jahres 2022 Schadensersatzansprüche verjähren. Davon betroffen sind die Modelle M550D xDrive, 750D xDrive und 750Ld xDrive der Baujahre 2012 bis 2017.

Die Verjährung kann aber zum einen durch verschiedene juristische Maßnahmen herausgezögert werden. Zum anderen kann auch der Beginn der Frist zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Hierzu bedarf es allerdings einer akribischen Einzelfallprüfung. Über den hinterlegten Link finden Sie die wichtigsten Daten zur Dieselskandal-Verjährung.

Fazit: BMW-Abschalteinrichtungen ermöglichen zahlreiche Verbraucher-Klagen

Auch wenn der Dieselskandal bei BMW nicht so gewaltig ausfällt, wie beispielsweise bei VW, ist der Hersteller dennoch tief in ihn verwickelt. Dazu tragen nicht zuletzt auch die Thermofenster bei, deren juristische Aufarbeitung gerade stark an Fahrt aufnimmt. Betroffene haben dadurch gute Chancen auf Entschädigung.

Als spezialisierte und bundesweit agierende Anwaltskanzlei mit Erfahrung aus Tausenden von Fällen setzen wir Ihre Ansprüche im Dieselskandal konsequent durch. Für einen ersten Überblick können Sie unsere Erstberatung in Anspruch nehmen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und Sie entscheiden erst im Anschluss, ob Sie uns beauftragen möchten.

Das fragen Mandanten zum BMW-Dieselskandal

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten des Verfahrens. Für solche Zwecke haben Sie sie schließlich auch abgeschlossen. Die konkrete Deckung im individuellen Fall sowie eine gegebenenfalls anfallende Eigenbeteiligung klären wir gerne für Sie mit Ihrem Versicherer.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, kann es sich erheblich lohnen. Natürlich ist in diesem Fall das Kostenrisiko etwas höher. Da das Gros der Prozesskosten im Erfolgsfall allerdings häufig von der Gegenseite übernommen werden muss, muss das kein Problem sein.

Zusätzlich gibt es im Dieselskandal noch die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Sprechen Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gerne gleich darauf an.

Der Konzern hat Tausende Fahrzeuge verkauft, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet waren. Betroffene wurden inzwischen entweder vom Hersteller oder vom KBA aufgefordert, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, um eine neue Version der Motorsteuerungssoftware aufspielen zu lassen. Das BMW-Update soll angeblich dafür sorgen, die Abgasmanipulation zu unterbinden.

So soll das Fahrzeug nur noch die erlaubten Abgaswerte ausstoßen. Wer das kritisch hinterfragt wird aber merken: Warum wurde es nicht gleich so gemacht, wenn es so simpel ist? Sie sollten deshalb im Zusammenhang mit der Durchführung des angebotenen Software-Updates äußerst vorsichtig sein und zunächst juristischen Rat einholen.

Es häufen sich Berichte von Diesel-Fahrern, die nach dem Softwareupdate einen erhöhten Treibstoffverbrauch, Ausfälle der Abgasreinigung und eine geringere Motorleistung beklagen. Stellenweise wird sogar von einem erhöhten Schadstoffausstoß nach dem Dieselskandal-Update berichtet. Wir raten daher dazu, dass Update nicht ohne vorherigen rechtlichen Rat durchzuführen.

Es gibt im Dieselskandal inzwischen mehrere Möglichkeiten für betroffene Verbraucher, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Gleich vorneweg: für BMW existiert leider nur eine Einzige. Sammelklagen wie in den USA sind vom deutschen Rechtssystem gar nicht vorgesehen. Grob vergleichbar wäre nur die Musterfeststellungklage.

Diese wurde im Rahmen des Abgasskandals überhaupt erst eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Verbandsklage, der sich Verbraucher anschließen können. Geführt wurden solche bis jetzt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Allerdings liegt eine solche Klage nicht gegen BMW vor und ist bislang auch nicht geplant.

Es bleibt also nur die Individualklage. Diese ist im Dieselskandal aber ohnehin in den meisten Fällen empfehlenswerter. Sie sind damit unabhängig und können beispielsweise eigenständig entscheiden, ob Sie ein Vergleichsangebot annehmen möchten oder nicht. Außerdem zeigen die Erfahrungswerte, dass der hierbei erstrittene Schadensersatz meist deutlich höher ausfällt.

Starten Sie einfach unseren praktischen Diesel-Check. Über die Eingabemaske erhalten Sie in kürzester Zeit erste Anhaltspunkte, ob Sie betroffen sein könnten. Ist das der Fall, fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an. Mit dieser verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Rechtslage und damit eine gute Entscheidungsgrundlage.

Sollten Sie keine Möglichkeit auf eine Dieselskandal-Entschädigung haben, haben Sie zumindest Sicherheit. Häufig bestehen aber gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage. Auch in diesem Fall klären wir Sie über Ihre Optionen auf. Im Anschluss können Sie selbständig entscheiden. Getäuschte Verbraucher sollten Ihre Ansprüche immer durchsetzen.

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