Inhaltsverzeichnis
Dafür zahlen jetzt die Verbraucher – wie viel ist noch unklar
Neben dem allgemeinen Diesel Wertverlust und den Mängeln durch die Diesel Software Nachrüstungen – bei manipulierten Dieseln – droht Verbrauchern jetzt auch noch eine Enteignung ihrer Fahrzeuge. So nennen jedenfalls Verbraucherschützer und Politik die geplanten Fahrverbote.
Denn ein Fahrzeug, das nichts mehr Wert ist und welches in Innenstädten nicht mehr gefahren werden darf, hat für den Eigentümer weder einen Gebrauchswert noch einen Geldwert. Das Eigentum ist faktisch ausgehöhlt.
Sind Enteignungen überhaupt zu rechtfertigen?
Die eindeutige Antwort ist ja! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine staatliche Enteignung nicht immer verfassungswidrig. Unter klaren und engen Voraussetzungen lässt Artikel 14 Grundgesetz eine Enteignung zu.
Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass Enteignungen immer unzulässig wären.
Wann sind Diesel-Enteignungen gerechtfertigt? Was müssen VerbraucherInnen hinnehmen?
Enteignungen sind der schwerste vorstellbare Eingriff in das Eigentumsrecht als Grundrecht, denn die Ausübung dieses Grundrecht wird durch die Enteignung – in Bezug auf die enteignete Sache – vollständig verhindert. Regelmäßig verhindern staatliche Eingriffe die Grundrechtsausübung entweder nur vorrübergehend oder haben anstelle einer vollkommenen verhindernden, lediglich eine erschwerende Wirkung auf die Grundrechtsausübung. Wird eine Sache durch staatlichen Eingriff enteignet, ist die Grundrechtsausübung nicht nur schwierig, sondern unmöglich. Daher muss es schwerwiegende Gründe für die Diesel-Enteignung geben.
Eine Enteignung darf nur stattfinden, wenn sie einem Allgemeinwohl von hoher Bedeutung dient. Gleichzeitig darf es keine staatlichen Enteignungen geben, wo auch andere – mildere – Maßnahmen genügt hätten, um den Zwecken des Allgemeinwohles gerecht zu werden. Sind diese Voraussetzungen – und weitere – nicht erfüllt oder ist die Maßnahme unverhältnismäßig, ist eine Enteignung nicht hinzunehmen.
Wenn die Fahrverbote enteignend wirken ohne eine Entschädigung vorzusehen, sind sie automatisch rechtswidrig.
In seiner Nassauskiesentscheidung schuf das Bundesverfassungsgerichts für enteignende Eingriffe den Grundsatz der sog. Junktim Klausel. Demnach muss ein enteignender Eingriff immer aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage erfolgen, welche selbst die Entschädigung für die Enteignung vorsieht.
Bei den Fahrverboten und bei deren Rechtsgrundlage ist aber (bisher) keine Entschädigung vorgesehen. Sollten also städteweite Fahrverbote eingeführt werden, ohne dass eine Entschädigung vorgesehen ist und sollten die Gerichte den Fahrverboten eine enteignende Wirkung zu sprechen, wären sie nicht mehr zu rechtfertigen.
Es bleibt aber die Möglichkeit, dass die Kommunen – im Lichte dieser Gefahr – Entschädigungen vorsehen oder, dass die Gerichte eine enteignende Wirkung verneinen. In beiden Fällen wären die Fahrverbote an den nachfolgenden Voraussetzungen zu messen.
Denn auch ohne eine enteignende Wirkung stellen die Fahrverbote einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht dar, welcher der Rechtfertigung bedarf.
Entsprechen die geplanten Fahrverbote diesen Voraussetzungen?
Zunächst ist festzuhalten, dass das Bestehen eines Guts des Allgemeinwohls von hoher Bedeutung im Themenfeld Stickoxide nicht zu leugnen ist. Denn geschützt werden soll hier das Leben.
Kaum ein anderes Grundrecht ist derart schützenswert wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und das zu Recht, denn das Recht auf Leben ist naturgemäß für jeden Menschen die Grundvoraussetzung, um seine anderen Grundrechte überhaupt wahrnehmen zu können.
Wer tot ist, wird es schwer haben seine Grundrechte wahrzunehmen oder gar zu verteidigen (von seinem postmortalen Persönlichkeitsrecht möglicherweise abgesehen).
Dass es grundsätzlich ein entsprechendes Gut des Allgemeinwohles gibt – auf welches sich die Dieselverbote auswirken könnten – reicht aber nicht aus. Die Fahrverbote müssten den Schutz des Lebens auch dienen und fördern.
Und an diesem Punkt kommen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fahrverbote auf.
Ob die hohen Stickoxid Werte – die unstreitig eine ernsthafte Bedrohung für die Menschliche Gesundheit darstellen – überhaupt hauptsächlich auf den Betrieb von Autos in den Innenstädten zurückzuführen sind, ist teilweise umstritten.
Aufwirbelungen – auch von Elektroautos verursacht – Baustellen und Kamin beheizte Haushalte stehen im Verdacht einen maßgeblichen Anteil an der Höhe der Stickoxid Werte zu haben.
Neben der Frage, ob die Stickoxid Werte überhaupt so stark vom Betrieb der Kraftfahrzeuge abhängt wie vielerorts behauptet wird, richten sich viele Zeigefinger auf die Benziner mit der Frage, warum diese nicht betroffen seien.
Warum sind Benziner nicht betroffen?
Wenn denn gerade die Einschränkung des Betriebes von Kraftfahrzeugen für saubere Atemluft sorgen soll, warum wird bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren (Ottomotoren) Halt gemacht? Müssten nicht auch diese Fahrzeuge ausgesperrt werden, um das Leben der Menschen in den Städten zu schützen? Oder sind Benziner schlicht unschädlich?
Das sehen viele Experten anders – auch die Benziner könnten maßgeblich zur Verschlechterung der Atemluft beitragen, sagen sie.
Immer häufiger werden Autofahrer durch Diesel-Fahrverbote enteignet. Doch ist das überhaupt gerechtfertigt?
Hinzukommt, dass viele der älteren Dieselmodelle weitaus sparsamer sind, als ihre jüngeren Nachfolger. Riesige Luxusschiffe wie SUVs von Audi und Co. dürfen weiterfahren, dabei haben diese einen Verbrauch von nicht selten 13 Litern und einen CO2 Ausstoß von rund 300 Gramm pro Kilometer. Ein sparsamer Smart muss hingegen draußen bleiben, obwohl sein Ausstoß und Verbrauch einen Bruchteil betragen.
Die Verschmutzung der Umwelt könnte durch die Fahrverbote also zunehmen. Ob nicht hierdurch letztlich mindestens ebenso große Gesundheitsgefahren drohen, ist eine Frage, welche sich die Verfechter der Fahrverbote wohl nicht stellen wollen.
Auch ist ungeklärt, wie die Fahrverbote überhaupt durchgesetzt werden sollen. Die Hamburger Polizei hat längst angekündigt, dass regelmäßige Kontrollen im Stadtverkehr nicht umsetzbar sind. Auch die Behörden anderer Städte, in denen Fahrverbote drohen, haben sich angesichts des „Kontrollproblems“ ratlos gezeigt. Um eine Einhaltung der Fahrverbote sicherzustellen, müssten die Beamten jedes Auto einzeln anhalten und die Fahrzeugpapiere kontrollieren. Hierdurch würde in Innenstädten ein völliges Verkehrschaos entstehen – stundenlange Staus wären die Folgen.
Einfacher wäre es, wenn die Beamten durch eine reine äußere Sichtung feststellen könnten, ob ein Fahrzeug in einer Sperrzone bewegt werden darf oder nicht. Das wäre zum Beispiel durch eine blaue Plakette zu bewerkstelligen. Diese gibt es aber nicht und nach der Haltung der Bunderegierung zu urteilen, wird es sie sobald auch nicht geben.
Wie geeignet können Fahrverbote aber sein die Reinhaltung der Luft zu garantieren, wenn ihre Einhaltung überhaupt nicht zu kontrollieren ist?
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Diesel-Fahrverbote.
Ob die hohen Stickoxid Werte – die unstreitig eine ernsthafte Bedrohung für die Menschliche Gesundheit darstellen – überhaupt hauptsächlich auf den Betrieb von Autos in den Innenstädten zurückzuführen sind, ist teilweise umstritten.
Aufwirbelungen – auch von Elektroautos verursacht – Baustellen und Kamin beheizte Haushalte stehen im Verdacht einen maßgeblichen Anteil an der Höhe der Stickoxid Werte zu haben.
Neben der Frage, ob die Stickoxid Werte überhaupt so stark vom Betrieb der Kraftfahrzeuge abhängt wie vielerorts behauptet wird, richten sich viele Zeigefinger auf die Benziner mit der Frage, warum diese nicht betroffen seien.
Mildere Mittel als Alternative zur Diesel-Enteignung gibt es eine ganze Reihe
Selbst wenn man den Dieselfahrzeugen eine entsprechend gewichtige Rolle in der Einhaltung der Stickoxid Grenzwerte zuschreibt ist fraglich, ob es nicht einfachere und für die VerbraucherInnen verträglichere Maßnahmen gäbe, um eine Schaffung von besserer Atemluft sicherzustellen.
So könnte die Bundesregierung endlich aufhören den eigentlichen Verursachern des Problems den Rücken freizuhalten und die Autoindustrie zu Hardwarenachrüstungen zwingen. Weiterhin könnte der noch sehr schwache Dieselfonds aufgestockt werden, um den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur nachhaltigen Verbesserung des Stadtverkehrs zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnte der öffentliche Nahverkehr auf Elektro-Busse umgestellt, neue Fahrradwege geschaffen und Flotten von Elektrofahrzeugen für Taxi Unternehmen und Handel realisiert werden.
Diese Maßnahmen kosten aber Geld. Geld welches die Bundesregierung weder selbst zu beschaffen noch von der Autoindustrie zu fordern bereit ist. Dann lieber das schärfste Schwert gegen die Verbraucher und einen Schild für die Autohersteller.
Jetzt Schadensersatz fordern und Fahrverbote umgehen
Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!
Das könnte Sie auch interessieren
Falsche Angaben bei Finanzierung: Widerrufsfolgen und Wertverlust fehlerhaft
| BankrechtZahlreiche Banken des Volkswagen Konzerns, VW-Bank, Audi-Bank, Skoda-Bank und die Seat-Bank haben in ihren Finanzierungsverträgen identische…
Verbundenes Geschäft: Fehler in Finanzierungsvertrag erlaubt Rücktritt von Autokauf
| BankrechtDie gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Verbraucherverträgen enthält oft zahlreiche Fehler. Die finanzierenden Banken haben die…